Warum gibt es in der PKV Beitragserhöhungen? Darf die PKV solche erhöhen durchführen?

22.12.2018 Thomas Schösser

Zum Jahreswechsel 2018 auf 2019 finden wieder bei einigen Privaten Krankenversicherung Beitragsanpassungen statt. Warum erfolgt denn eigentlich überhaupt eine solche Beitragserhöhung in der PKV?

In diesem Artikel geht es um die grundlegende Thematik der Beitragskalkulation in der PKV. Zu diesem komplexen Thema oft gestellte Fragen werde ich hier versuchen verständlich zu beantwortet. Dazu beschäftigen wir uns in diesem Artikel damit wie eigentlich ein PKV-Tarif dem Grunde nach berechnet / kalkuliert wird.

 

Wie wird eine Private Krankenvollversicherung kalkuliert?

 

Vereinfacht dargestellt schaut sich der Versicherer vor dem Vertragsabschluss an, wer sich eigentlich genau bei ihm versichern möchte, sprich:

  • Alter der Person bei Vertragsbeginn,
  • Gesundheit der Person bei Vertragsbeginn (gegebenenfalls kommt es zu einem Risikozuschlag welcher bei Vertragsbeginn vereinbart werden könnte),
  • gewählter Tarif (gewünschter Leistungsumfang)
  • Bei Bisextarifen war noch das Geschlecht der Person relevant (bei den Unisextarifen spielt das Geschlecht keine Rolle mehr)

 

Zur vereinfachten Darstellung nehmen wir einmal fiktiv an, dass der Versicherer nur einen einzigen Tarif anbietet, und alle Kunden bei Vertragsbeginn gleichermaßen gesund wären.

Nun muss die Private Krankenversicherung kalkulieren, wie lange der Kunde ab Vertragsbeginn gerechnet noch leben wird, und natürlich wie viel Krankheitskosten er in dieser Restlebensphase noch haben, besser gesagt verursachen wird.

Vereinfacht dargestellt wird dann diese veranschlagte Summe auf die Restlaufzeit verteilt. Selbstverständlich ist es so, dass durchschnittlich gesehen eine 20jährige Person weniger Kosten verursacht als eine 80jährige Person (Ausnahmen bestätigen die Regel, deshalb „durchschnittlich“).

Somit bezahlt bei diesem Modell der junge Kunde mehr als eigentlich zur Deckung seiner durchschnittlichen Kosten benötigt wird. Deshalb hat ein junger PKV-Kunde also einen Überschuss, sprich einen Sparanteil in seinem Beitrag inkludiert, die sogenannten Altersrückstellungen. Dazu später gleich noch mehr…

 

Gibt es Regeln wie ein Privater Krankenversicherer seine Tarife kalkuliert, oder kann er machen wie er es meint? Dürfen Sie Versicherer einfach wie sie möchten die Beiträge erhöhen?

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Voraussichtliche Beitragsanpassungen (BAP) zum 01.01.2013 bei der Hallesche Krankenversicherung a.G.

10.08.2012 Thomas Schösser

Nachdem bereite einige Versicherer, wie beispielsweise die Barmenia Krankenversicherung oder die Deutscher Ring Krankenversicherung eine sogenannte Beitragsgarantie für einige ihrer PKV-Tarife ausgesprochen haben, geht die Hallesche Krankenversicherung a.G. einen anderen Weg, und gibt mit einer ersten Vertriebsinformation einen Einblick über die möglichen Beitragsanpassungen für das Neugeschäft zum 01.01.2013. Hierbei ist zu beachten, dass es sich NICHT um Informationen zu den Beitragsanpassungen von Bestandsverträgen handelt, da sich diese von den Neugeschäftsbeitragsentwicklungen unterscheiden können.

Auch wenn einige andere Private Krankenversicherungen mit Beitragsgarantien werben, so sollten Sie immer im Hinterkopf haben, dass diese nur für einen gewissen Zeitraum ausgesprochen werden. Gemessen zu der Laufzeit, die ein privater Krankenversicherungsvertrag bestehen könnte, nämlich bis zum Ende des Lebens, ist ein Garantiezeitraum für einen Beitrag von zum Beispiel einem Jahr vergleichsweise sehr gering.

Deshalb legen Sie Ihr Augenmerk nicht nur auf den momentan zu zahlenden Beitrag, sondern insbesondere auf die vertraglich garantierten Leistungen einer PKV. Lassen Sie sich vor einer Entscheidung ausführlich beraten, damit Sie sicher gehen können, auch all Ihre Wünsche und Ziele mit der PKV berücksichtigt zu haben.

In diesem Blogbeitrag gehe ich auf einige von mir ausgewählte Inhalte dieser Vertriebsinformation der Hallesche Krankenversicherung a.G. vom 13.07.2012 ein. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werde ich in diesem Artikel nicht auf jeden Tarif eingehen, sondern beschränke mich wie bereits erwähnt auf einige ausgewählte Tarife und Zahlen…

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Beitragsgarantieerklärung für einige Tarife bei der Deutschen Ring Krankenversicherung a. G.

11.05.2012 Thomas Schösser

Nun ist es noch gar nicht so lange her, dass die Barmenia Krankenversicherung eine Beitragsgarantie ausgesprochen hat, da kommen schon die nächsten Versicherer mit ähnlichen Ankündigungen.

Was überhaupt unter einer sogenannten „Beitragsgarantie“ in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu verstehen ist, und ob eine Beitragsgarantieerklärung ein Argument für oder gegen einen Tarif ist, habe ich in einem separatem Blogbeitrag näher beleuchtet.

Jetzt aber zur „Garantieerklärung“ der Deutschen Ring Krankenversicherung a.G. Dort heißt es unter anderem, Zitat (Quelle Druckstücknummer: DRK 3560 04.12):

Garantiert keine Beitragserhöhung* vor dem 1.1.2014 in den folgenden leistungsstarken Angeboten der Krankenvollversicherung:

Comfort +
Comfort
Esprit
Esprit X (Männer, Kinder u. Jugendliche)
Esprit M (Frauen, Kinder u. Jugendliche)
Esprit MX (Männer, Kinder u. Jugendliche)

gilt auch für: PIT – Gesetzliche Portabilität

sowie für die Krankentagegeldversicherung
pro … (Männer) / pro v … (Männer)

(…)

*Diese Beitragsgarantie gilt für die o.g. Tarife mit geschlechtsspezifischer Beitragskalkulation (Bisex). Sie gilt nicht für Erhöhungen durch Umstellungen von Kindern zu Jugendlichen und von Jugendlichen zu Erwachsenen.

In einigen Tarifen spricht der Deutsche Ring also nur für jeweils ein Geschlecht eine „Beitragsgarantie“ aus. Marketingtechnisch durchaus interessant finde ich die Formulierung „vor dem 1.1.2014“. Natürlich weiß heute (11-05-2012) noch keiner, auch bei anderen Gesellschaften nicht, wie sich die Beiträge am beziehungsweise ab dem 01.01.2014 entwickeln werden. Auch zu beachten: für die sogenannten „Unisex-Tarife“ gilt diese Garantieerklärung natürlich nicht.

Eine vergleichsweise kurzfristige Planungssicherheit, mehr bietet eine solche Erklärung nicht. Sollten Sie sich mit dem Wechsel in eine PKV beschäftigen, so beachten Sie nicht nur den momentan zu zahlenden Beitrag und den historischen Beitragsverlauf, sondern insbesondere die vertraglich hinterlegten Leistungsinhalte, denn darauf müssen Sie sich im Krankheitsfall verlassen können.

Weitere Informationen:

Kriterienfragebogen zur PKV

Anfrage PKV

Beitragsgarantien privater Krankenversicherer – Was hat das zu bedeuten? – Sind Beitragsgarantien ein Argument für einen Tarif?

01.07.2011 Thomas Schösser

Bei der Vermittlung privater Krankenversicherungen wird allzu oft mit dem Ausdruck „beitragsstabiler Tarif„ geworben. Heißt „beitragsstabil“, dass der Tarif nie eine Beitragserhöhung erfahren wird?

Jeder Tarifbeitrag einer privaten Krankenversicherung (PKV) muss zur Vermeidung finanzieller Engpässe früher oder später einmal erhöht werden. Gründe für Beitragserhöhungen können zum Beispiel die allgemein steigenden Gesundheitskosten, beitragsrelevante Gesetzesänderungen oder die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung sein.

Die Frage ist also nicht ob Beitragserhöhungen bei einem Tarif stattfinden werden, sondern wie stark bzw. schwach diese zukünftig ausfallen.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gehören Beitragsanpassungen zum normalen „Geschäftsbetrieb“, da die vertraglich garantierten Leistungen eines privaten Krankenversicherungstarifs von Seiten des PKV-Unternehmens auch in Zukunft weiterhin finanzierbar bleiben müssen.

Daher überprüfen die privaten Krankenversicherer regelmäßig, ob die Beiträge ihrer PKV-Tarife angepasst werden müssen oder nicht. Ein unabhängiger Treuhänder muss daraufhin dem Ergebnis des Versicherers zustimmen. Das dafür notwendige Prüfungsverfahren wird dabei nicht willkürlich, sondern auf Grundlage gesetzlicher Regelungen, wie u.a. der Kalkulationsverordnung oder dem VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) durchgeführt.

Was sind nun aber Beitragsgarantien privater Krankenversicherer?

Einige private Krankenversicherer, wie z.B. die Barmenia, RuV, Hallesche oder AXA werben im Jahr 2011 mit sogenannten „Beitragsgarantien“ und nutzen diese als Marketinginstrument. Hierbei sichert der Versicherer zu, dass einige seiner Tarife für bestimmte Personengruppen, bis zu einem festgelegten Zeitpunkt, unter gewissen Voraussetzungen keine Beitragserhöhungen erfahren werden.

Was allerdings nach Ablauf des „Garantiezeitraums“ passiert, bleibt ungewiss. Die Gewähr eines Versicherer, welche die Beitragsstabilität eines Tarifs sichert, ist eben nur zeitlich begrenzt. Hinzu kommt, dass gesetzliche Änderungen dennoch zu einer „außerplanmäßigen“ Beitragserhöhung führen können.

Soll man nun einen private Krankenversicherungstarif mit oder ohne Beitragsgarantie abschließen?

Da man davon ausgehen muss, dass ein privater Krankenversicherungsvertrag für die Dauer des restlichen Lebens bestehen wird, ist der Zeitraum einer Beitragsgarantie des Versicherers für ein oder zwei Jahre im Verhältnis verschwindend gering. Demnach kann eine ausgesprochene Beitragsgarantie kein übergeordnetes Auswahlkriterium für eine PKV sein.

Natürlich spielt die Entwicklung des Beitrags einer privaten Krankenversicherung langfristig eine entscheidende Rolle. Die Prämie soll im Alter ja auch finanzierbar bleiben. Kurzfristige Beitragsgarantien eines Versicherers lassen jedoch keinerlei langfristige Zukunftsprognosen zu. Viel wichtiger sind hingegen die im Vertragswerk hinterlegten Versicherungsleistungen eines Tarifs, welche von Seiten des Versicherers lebenslang garantiert werden.

Hier unterscheiden sich Tarife teilweise elementar voneinander. Da Verschlechterungen des Gesundheitszustandes eine nachträgliche Verbesserung des Versicherungsschutzes unter Umständen unmöglich machen können, ist die Auswahl des Tarifs anhand des Versicherungsschutzes von grundlegender Bedeutung.

Sprechen Sie mit Ihrem spezialisierten PKV-Makler also nicht nur über den zur Zeit gültigen Beitrag und die ausgesprochenen Beitragsgarantien der PKV, sondern vor allem über die Leistungsinhalte welche Ihnen ein Leben lang vom Versicherer vertraglich garantiert werden.

Weiterführende Informationen:

Auswahlkriterien zur privaten Krankenversicherung

Weitere Informationen finden Sie auch in meinem Leitfaden zur PKV im gratis Downloadbereich.

Beitragsanpassung bei der Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und UKV Union Krankenversicherung AG zum 01.05.2011

15.03.2011 Thomas Schösser

Nach der Beitragsanpassung bei der „HUK“ und „PAX“ werden die Neugeschäftsbeiträge bei einigen Tarifen der „Bayerischen Beamtenkrankenkasse“ und „UKV“ zum 01. Mai 2011 angepasst werden.

Warum werden eigentlich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung angepasst? Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, dann klicken Sie hier. Zu beachten ist, dass Anpassungen der Neugeschäftsbeiträge sich von den Anpassungen der Bestandsbeiträge unterscheiden können.

Es folgt nun eine kleine Aufstellung von einigen Tarifen der Bayersichen Beamtenkrankenkasse AG, dessen Neugeschäftsbeiträge, bei einigen Altersgruppierungen zum 01.05.2011 erhöht werden (KEINE abschließende Auflistung aller von einer Erhöhung oder Veränderung betroffenen Tarife):
(Quelle c GEWA-COMP GmbH) – Alle Angaben ohne Gewähr

Tarif A 0 bei Männern,
Tarif A 1500 bei Kindern, Männern und Frauen
Tarif A 420 bei Kindern, Männern sowie Frauen
Tarif A 80 bei Männern
Tarif CompactPRIVAT/S bei Männern
Tarife B 20/2 sowie B 30/2 bei Frauen

Die Neugeschäftsbeitragsanpassungen werden bei manchen Tarifen nicht in allen Altersgruppen durchgeführt werden. Zudem wird die Bayerische Beamtenkrankenkasse noch einige andere Tarife zum 01.05.2011 im Neugeschäftsbeitrag anpassen.

Sollten Sie als Bestandskunde nun einen Brief über eine Beitragserhöhung erhalten, und überlegen deswegen den Tarif oder gar den Versicherer zu wechseln, so sollten Sie das nicht unüberlegt tun.

Wägen Sie alle Vor- und Nachteile eines Wechsels ab, und betrachten Sie dabei auch noch einmal genau ob die Leistungsinhalte noch zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen passen. Bei „alten“ Tarifgenerationen können bei einem Versichererwechsel die bisher angesparten Altersrückstellungen komplett verloren gehen. Wenn Sie einen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft vornehmen möchten, so vergleichen Sie genau das neue Angebot mit Ihren bisherigen Vertrag.

Weiterführende Informationen:

Link zum Downloadcenter mit Ebook sowie Kriterienfragebogen zur PKV

Beitragsanpassungen zum 01.03.2011 bei der HUK-Coburg Krankenversicherung AG und PAX-Familienfürsorge Krankenversicherung AG

28.02.2011 Thomas Schösser

Wie viele andere private Krankenversicherungen letztes Jahr, so wird nun auch die „HUK“ und die „PAX“ einige ihrer Tarife im Neugeschäftsbeitrag zum 01. März 2011 anpassen. (Quelle: GEWA-COMP)

Sollten Sie sich fragen, warum überhaupt Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung durchgeführt werden, dann klicken Sie hier. Nun zur ein oder anderen Neugeschäftsbeitrags-Veränderung bei der HUK-Coburg Krankenversicherung AG:

Bei einzelnen Bausteintarifen der Krankenvollversicherung, werden, je nach Berufseinstufung, Selbstbehalt- und Altersstufe, Beitragserhöhungen für das Neugeschäft von teilweise über 15% vorgenommen werden. Auffallend ist, dass bei manchen ambulanten Beihilfetarifen, insbesondere die Tarife für Frauen, erhöht werden. Allerdings wird auch bei einigen Tarifen (nicht bei allen) im Beihilfeergänzungs-, Krankentagegeld sowie im Krankenhaustagegeldsegment, je nach Dienstherr, Alters- und Tarifstufe, der Neugeschäftsbeitrag sogar gesenkt werden. Dies trifft allerdings u.a. nicht für den Krankentagegeldtarif “KT6″ (KT ab dem 43. Tag) zu. Hier wird der Neugeschäftsbeitrag angehoben.

Zu bemerken ist , dass es sich hierbei um die Veränderungen der Neugeschäftsbeiträge handelt. Die Anpassungen der Bestandsbeiträge können davon abweichen. Sollten Sie aufgrund einer massiven Erhöhung der Beiträge überlegen Ihren Tarif oder gar den privaten Krankenversicherer zu wechseln, so tun Sie das nicht unüberlegt. Wägen Sie alle Vor- und Nachteile ab. Dabei sollten Sie nicht nur den Preis, sondern auch den Leistungsinhalt, sprich die Bedingungen noch einmal intensiv betrachten. Unter folgendem Link finden Sie einen BLOG-Beitrag zu dem Thema Beitragserhöhung in der PKV ein Grund zu kündigen?

Alle Angaben ohne Gewähr.

Weiterführende Informationen:

Gratis Download meines Ebooks zum Thema Private Krankenversicherung

Warum finden Beitragsanpassungen bei privaten Krankenversicherungen statt? Was soll man tun?

16.10.2010 Thomas Schösser

Zum Jahreswechsel ist es bei vielen Tarifen privater Krankenversicherer wieder soweit. Die Beiträge und / oder die vereinbarte Selbstbeteiligung wird erhöht. Vielen Fragen sich warum?

Grundsätzlich kann es hierfür unterschiedlichste Gründe geben. Steigen beispielsweise die Gesundheitskosten oder erhöht sich die Lebenserwartung der Bevölkerung, hat dies natürlich unmittelbaren Einfluss auf die zukünftigen Ausgaben der privaten Krankenversicherungen.

Warum? Da die vertraglich garantieren Leistungsinhalte privater Krankenversicherungstarife von Seiten des Versicherers nicht reduziert werden können, müssen, damit kein finanzieller „Engpass“ entsteht, die steigenden Kosten durch Erhöhung der Einnahmen „ausgeglichen“ werden. Leben die Versicherten statistisch gesehen länger, so ist natürlich auch mit einer längeren Kostenbelastung für die PKV zu rechnen.

Neben den genannten Gründen gibt es jedoch auch vertraglich „fixierte“ Beitragsanpassungen. Beispielsweise bei privaten Krankenversicherungen für Kinder oder bei sogenannten „Ausbildungstarifen“. Hierbei handelt es sich meist um PKV-Tarife mit reduzierten Beiträgen für z.B. Kinder, Studenten oder Beamtenanfänger, wie Referendare. Meist werden diese Tarife ohne Altersrückstellungen kalkuliert. In der Regel wird nach Ablauf der im PKV-Vertrag vorgegebenen Frist oder aber auch bei Ende der Voraussetzungen für den Ausbildungstarif der Beitrag bedingungsgemäß angepasst. Dabei handelt es sich allerdings um im Vertragswerk festgelegte Zeitpunkte, die dadurch nicht unvorhergesehen eintreten, vorausgesetzt man kennt diese.

Anders verhält es sich mit Tarifen, die von vornherein zu niedrig kalkuliert wurden. Geht die ursprüngliche „Rechnung“ des Versicherers nicht auf, sind Beitragsanpassungen natürlich ein logischer Schritt.

Im §12b des VAG „Prämienänderungen in der Krankenversicherung; Treuhänder“ kann man unter anderem folgendes über die Vorgehensweise einer BAP erfahren (Auszug aus dem VAG – Stand 16.10.2010):

„(1)Bei der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung dürfen Prämienänderungen erst in Kraft gesetzt werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Der Treuhänder hat zu prüfen, ob die Berechnung der Prämien mit den dafür bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang steht. Dazu sind ihm sämtliche für die Prüfung der Prämienänderungen erforderlichen technischen Berechnungsgrundlagen einschließlich der hierfür benötigten kalkulatorischen Herleitungen und statistischen Nachweise vorzulegen. In den technischen Berechnungsgrundlagen sind die Grundsätze für die Berechnung der Prämien und Alterungsrückstellung einschließlich der verwendeten Rechnungsgrundlagen und mathematischen Formeln vollständig darzustellen. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 erfüllt sind. […]“

Fazit: Beitragserhöhungen in der PKV finden nicht ohne Grund statt. Allerdings sind alleine schon aufgrund der inflationären Entwicklung, der Veränderungen bei den Gesundheitskosten und der älter werdenden Bevölkerung, Beitragsanpassungen nicht zu vermeiden.

Was soll man jetzt bei einer Beitragserhöhung seiner PKV tun? Soll man jetzt kündigen?

Als erstes sollte gelten, nicht überstürzt oder unüberlegt handeln. Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung hat finanzielle Folgen. Z.B. könnten, je nachdem wann die PKV begonnen hat, unter Umständen die kompletten Altersrückstellungen verloren gehen. Zudem sollte ein „ständiger“ Wechsel von einem Krankenversicherer zum nächsten nie das Ziel sein.

Der „Weg“ zu einer für sich passenden privaten Krankenversicherung sollte immer auf Grundlage einer objektiven und rationalen Entscheidung gefällt werden. Machen Sie sich klar, dass der von Ihnen gewählte Versicherungsschutz unter Umständen ein Leben lang „genügen“ muss. Neu aufgetretene Erkrankungen können je nach Versicherer den Eintritt in eine neue private Krankenversicherung aufgrund von Risikozuschlägen oder gar Ausschlüssen schwieriger oder unmöglich machen.

Sehen Sie sich das „Kleingedruckte“, also die Versicherungsbedingungen noch einmal genauer an, und vergleichen Sie den Inhalt mit Ihren Wünschen an den Versicherungsschutz. Beispiele für mögliche Auswahlkriterien zur PKV finden Sie hier. Sollte Ihnen nach eingehender Prüfung Ihre jetzige Situation nicht zusagen, dann lassen Sie sich zunächst „Lösungsvorschläge“ von Ihrem bisherigen Versicherer unterbreiten. Sehen Sie sich dabei auch das Unternehmen sowie alle verfügbaren Tarifangebote noch einmal genau an.

Sollten Sie sich einen objektiven Marktvergleich zur privaten Krankenversicherung wünschen, achten Sie möglichst darauf, einen unabhängigen und vor allem spezialisiertenMakler aufzusuchen. Das Thema PKV ist extrem umfangreich und erfordert viel Fachwissen und Erfahrung. Zudem hat ein Versicherungsmakler die Möglichkeit eine sogenannte Risikovorabanfrage, also eine „Ausschreibung“ bei mehreren Gesellschaften mit Ihrem persönlichen „Risikoprofil“ zu tätigen und damit unterschiedliche Angebote einzuholen.

Egal ob Sie eher zu einem Versichererwechsel oder einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer bisherigen privaten Krankenversicherung tendieren, lassen Sie sich alle Vor- und Nachteile detailliert erklären, wägen Sie diese in aller Ruhe und ohne Zeitdruck ab, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Beitragsanpassung bei der Continentalen Krankenversicherung a. G.

29.03.2010 Thomas Schösser

Zum 01. Mai 2010 passt nun auch die Continentale Krankenversicherung a.G. bei einigen ihrer Tarife die Neugeschäftsbeiträge an.

Im Tarif „GS1PLUS“ finden bei Männern bestimmten Alters Neugeschäftsbeitragserhöhungen von teilweise über 8% statt.

Wollen Sie wissen warum überhaupt Veränderungen der Beiträge in der privaten Krankenversicherung stattfinden? Unter diesem LINK finden Sie die Antwort.

Bitte beachten Sie, dass die Prämienveränderungen von Neugeschäftsbeiträgen sich natürlich von den Anpassungen der jeweiligen Bestandsbeiträge unterscheiden können.

Beabsichtigen Sie den Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens aufgrund einer Beitragserhöhung, sollten Sie dies nicht unbedacht tun. Zu dem Thema „Beitragserhöhung in der PKV ein Grund zu kündigen?“ habe ich bereits einen Artikel geschrieben. Hier finden Sie den Link dazu.

Überprüfen Sie, ob ihr momentaner Versicherungsschutz noch mit Ihren Wünschen und Bedürfnissen im Einklang steht und wie genau existenzbedrohende Krankheitskosten im Bedingungswerk des Tarifs abgesichert sind. Beachten Sie, dass bei der Auswahl eines privaten Krankenversicherungstarifs mehrere hundert einzelne Kriterien zur Auswahl berücksichtigt werden können und auch sollten. Die Unterschiede der Leistungsinhalte sind nämlich teilweise riesig.

Beitragsanpassung zum 01.04. sowie 01.05.2010 bei der Inter Krankenversicherung aG

11.03.2010 Thomas Schösser

Zum Jahreswechsel 2009 auf 2010 haben viele privaten Krankenversicherung ihre Tarife angepasst. So jetzt auch die Inter Krankenversicherung aG.

Viele Fragen sich wieso und wann überhaupt eine BAP (Beitragsanpassung) durchgeführt wird? Unter diesem Link finden Sie die Antwort.

Die Inter Krankenversicherung aG verändert nun bei einigen Tarifen auch ihre Neugeschäftsbeiträge zum 01. April 2010. Der Tarif „SafeLine (SLL)“ wird erst am 01. Mai 2010 angepasst werden.

Die Höhe der Prämienveränderungen von Neugeschäftsbeiträgen können sich natürlich von den Anpassungen der jeweiligen Bestandsbeiträge unterscheiden.

Sollten Sie aufgrund einer Beitragserhöhung ihres Tarifs erwägen den Versicherer zu wechseln, so sollten Sie dies nicht voreilig tun und gründlich überdenken. Hier finden Sie einen Link zu einem älteren Artikel rund um das Thema „Beitragserhöhung in der PKV ein Grund zu kündigen?

Meiner Meinung nach sollten Sie, bevor Sie Beiträge, historische Angleichungstabellen oder Bilanzkennzahlen miteinander vergleichen überprüfen, ob der von Ihnen gewählte Versicherungsschutz noch zu Ihren Wünschen passt und wie genau existenzbedrohende Krankheitskosten im Leistungsspektrum des Tarifs abgesichert sind.

Beachten Sie, dass bei der Auswahl eines privaten Krankenversicherungs-Tarifs mehrere 100 einzelne Kriterien zur Auswahl berücksichtigt werden können und auch sollten. Die Unterschiede der Leistungsinhalte sind nämlich teilweise riesig.

Alle Angaben nach besten Wissen aber ohne Gewähr

Beitragserhöhung in der PKV ein Grund zu kündigen?

26.10.2009 Thomas Schösser

Ende des Jahres ist es wieder soweit. Viele Krankenversicherungen schreiben Ihre Kunden aufgrund der notwendigen Beitragserhöhung zum 01. Januar an. Hier entsteht in der PKV ein Sonderkündigungsrecht.

In letzter Zeit fällt mir zunehmend auf, dass sich Angebotsanfragen von Interessenten häufen, die Ihre bisherige private Krankenversicherung alleine aus dem Grund der „ständigen“ Beitragssteigerungen kündigen und zu einem anderen Unternehmen wechseln möchten.

Immer wieder wird nach dem „beitragsstabilsten Tarif“ gefragt.

Diese Frage kann jedoch nicht so richtig beantworten werden. Warum nicht?

Zwar gibt es eine große Stoffsammlung an Beitragsverläufen der Vergangenheit, doch können diese Zahlen wenig über zukünftige Entwicklungen aussagen. Keiner kann eine verbindliche Aussage darüber treffen, wie sich die zukünftige(n) Geschäftsmodelle, Annahmepolitik, Finanzmärkte, politische Veränderungen, Kosten, Tariföffnungen entwickeln und auf den gewählten Tarif / Versicherer Einfluss nehmen.

Daneben sei bemerkt, dass Beitragserhöhungen auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stattgefunden haben. Wie hoch diese in der Vergangenheit ausgefallen sind lesen Sie hier.

Meiner Meinung nach sollte bei der Wahl des PKV-Tarifs in erster Linie auf den Leistungsinhalt geachtet werden. Den der Krankenversicherungsschutz soll ja, wie der Name schon sagt, Schutz vor Krankheitskosten bieten. Dabei sollten die Auswahlkriterien so umfangreich wie möglich sein.

Überprüfen Sie zunächst Ihren Versicherungsschutz. Passt der Vertragsinhalt zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen? Bietet der bisherige Versicherer evtl. Alternativen für Sie an?

Ein Versichererwechsel, aber auch ein Tarifwechsel innerhalb einer Gesellschaft sollte gut und nicht unüberlegt oder voreilig vollzogen werden. Nutzen Sie den Rat eines spezialisierten und unabhängigen Fachmanns, welcher Ihnen die Vor- und Nachteile eines solchen Schrittes erklärt. Sind Sie danach immer noch fest entschlossen den Versicherer zu wechseln, dann beachten Sie unter anderem folgendes (keine abschließende Aufzählung):

  • Unter Umständen verlieren Sie bei einem Wechsel Ihre kompletten Altersrückstellungen (Abhängig von der Tarifwelt). Prüfen Sie inwieweit dies für Ihre Versicherung zutrifft. Lassen Sie sich eine Auflistung des Versicherers über die bis dato angesparten Altersrückstellungen schriftlich aushändigen.
  • Eventuell kann man bei einem Versichererwechsel das Recht auf einen späteren Wechsel in den sogenannten „Standardtarif“ verlieren (Recht bei sogenannter „alter Tarifwelt“). Überprüfen Sie inwieweit das für Sie zutreffen würde.
  • Nehmen Sie den neuen Tarif genau unter die Lupe und vergleichen Sie diesen mit Ihrem bisherigen Schutz und Ihren Wünschen.
  • Beachten Sie auch, ob es sich um ein „Lockangebot“ eines neu auf den Markt gebrachten Tarif handelt.
  • Kündigen Sie nie Ihren bisherigen Versicherungsschutz bevor Sie nicht den gewünschten Vertrag rechtssicher abgeschlossen haben.
  • Lassen Sie sich von einem unabhängigen Fachmann alle Vor- und Nachteile eines Versichererwechsels oder eines Tarifwechsels innerhalb der bisherigen Gesellschaften detailliert aufzeigen…