Auf Unisextarife warten oder lieber noch Bisextarife abschließen? Umtauschoptionen einiger Versicherer

31.08.2012 Thomas Schösser

Spätestens ab dem 21.12.2012 darf die Versicherungsbranche keinen kalkulatorischen Unterschied mehr zwischen Frauen und Männern vornehmen. Der Grund dafür ist die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung von Männern und Frauen. In einem meiner letzten Blogbeiträge habe ich bereits zum Thema „Was sind Unisextarife“ geschrieben.

Die genauen preislichen Unterschiede zwischen den neuen Unisextarifen (geschlechtsunabhängig) und der bisherigen Bisextarife (glechtsabhängig) sind in einigen Sparten, von den allermeisten Versicherern noch nicht veröffentlicht worden (Stand 31.08.2012).

In der Privaten Krankenvollversicherung scheint es klar zu sein, dass es für Männer in der Unisexwelt im Vergleich zu den bisherigen Tarifen, in denen zwischen den Geschlechtern beitragstechnisch noch unterschieden wird, teurer werden soll, so sagen zumindest die privaten Krankenversicherer. Deshalb kann für Männer ein Abschluss einer PKV noch vor Einführung der Unisextarife aus beitragstechnischer Sicht unter Umständen empfehlenswert sein. Dies sollte aber für jeden Einzelnen individuell überprüft werden.

Bei Frauen ist man in der Privaten Krankenvollversicherung bis heute noch nicht wirklich sicher, wie sich die Beiträge verändern werden, und auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es wohl mitunter auch auf den Beruf an, ob es für die Einzelnen (Mann oder Frau) nun teurer wird oder nicht.

Doch was soll man jetzt tun, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, oder in eine PKV eintreten will? Lieber warten bis zur Einführung der Unisextarife, oder lieber gleich einen Vertrag abschließen?

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Verbesserungen bei einigen BU-Tarifen der Alte Leipziger Lebensversicherung ab 2012

21.01.2012 Thomas Schösser

Die Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit gab bereits Ende 2011 eine Informationen über einige Neuerungen ihrer Produktpalette ab 2012 an die Vermittler heraus. Von den Neuerungen sind auch einige Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) betroffen. Hier ein kurzer Auszug aus dieser Meldung der Alte Leipziger:

„Verbesserung unserer Berufsunfähigkeitsversicherung
NEU: BUZ für Schüler ab 10 Jahren
Bedingungsverbesserungen
Regelung zur Wiedereingliederungshilfe jetzt auch für Selbständige
Verbesserung / Klarstellung der BU-Definition hinsichtlich Kräfteverfalls
Für Studenten der Human- und Zahnmedizin gilt die Infektionsklausel“

Ein Grund einige dieser Änderungen näher zu beleuchten. Mein folgender Blogbeitrag wird sich auf die aus meiner Sicht wichtigsten Veränderungen der Bedingungen der selbständigen BU, Tarif „BV10“ beschränken.  Auf andere Produkte / Tarife der Alte Leipziger, wie z.B. die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Basisrente, werde ich in diesem Blogbeitrag nicht eingehen, da teilweise andere Regelungen / Bedingungsinhalte hinterlegt sind. So ist zum Beispiel im neuen Bedingungswerk von 2012 der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung „BZ20“ zur Basisrentenversicherung die neue Regelung zur Wiedereingliederungshilfe (Umorganisationshilfe) für Selbständige nicht hinterlegt.

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