Auf Unisextarife warten oder lieber noch Bisextarife abschließen? Umtauschoptionen einiger Versicherer

31.08.2012 Thomas Schösser

Spätestens ab dem 21.12.2012 darf die Versicherungsbranche keinen kalkulatorischen Unterschied mehr zwischen Frauen und Männern vornehmen. Der Grund dafür ist die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung von Männern und Frauen. In einem meiner letzten Blogbeiträge habe ich bereits zum Thema „Was sind Unisextarife“ geschrieben.

Die genauen preislichen Unterschiede zwischen den neuen Unisextarifen (geschlechtsunabhängig) und der bisherigen Bisextarife (glechtsabhängig) sind in einigen Sparten, von den allermeisten Versicherern noch nicht veröffentlicht worden (Stand 31.08.2012).

In der Privaten Krankenvollversicherung scheint es klar zu sein, dass es für Männer in der Unisexwelt im Vergleich zu den bisherigen Tarifen, in denen zwischen den Geschlechtern beitragstechnisch noch unterschieden wird, teurer werden soll, so sagen zumindest die privaten Krankenversicherer. Deshalb kann für Männer ein Abschluss einer PKV noch vor Einführung der Unisextarife aus beitragstechnischer Sicht unter Umständen empfehlenswert sein. Dies sollte aber für jeden Einzelnen individuell überprüft werden.

Bei Frauen ist man in der Privaten Krankenvollversicherung bis heute noch nicht wirklich sicher, wie sich die Beiträge verändern werden, und auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es wohl mitunter auch auf den Beruf an, ob es für die Einzelnen (Mann oder Frau) nun teurer wird oder nicht.

Doch was soll man jetzt tun, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, oder in eine PKV eintreten will? Lieber warten bis zur Einführung der Unisextarife, oder lieber gleich einen Vertrag abschließen?

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Was sind Unisextarife? Welche Auswirkungen hat die Einführung von Unisextarifen auf die PKV, Pflegezusatzversicherung und BU?

06.07.2012 Thomas Schösser

Viele Menschen fragen sich, was sich hinter den sogenannten „Unisextarifen“ überhaupt verbirgt. Was bedeutet das für Versicherungskunden /-interessenten einer BU (Berufsunfähigkeitsversicherung), PKV (Private Krankenversicherung) und Pflegezusatzversicherung eigentlich?

Ein Grund für mich einen Blogbeitrag zu diesem Thema zu schreiben. Allerdings werde ich mich ausschließlich auf die Bereiche BU, PKV sowie Pflegezusatzversicherung konzentrieren.

Bislang spielte das Geschlecht bei der Berechnung der Höhe des Versicherungsbeitrags insbesondere bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Pflegezusatzversicherung eine entscheidende Rolle.

Da Frauen statistisch gesehen länger leben als Männer, und dadurch durchschnittlich auch länger Kosten für die Versicherer anfallen, fielen bei Frauen Tarifbeiträge für eine Pflegezusatzversicherung und für einen leistungsgleichen Privaten Krankenversicherungsvertrag meistens höher aus, als bei einen gleichaltrigen Mann.

Der EuGH (Der Gerichtshof der Europäischen Union) entschied aber, dass eine geschlechtsspezifische Kalkulation (sogenannte Bisextarife) wegen der Gleichbehandlung von Männern und Frauen nicht mehr durchgeführt werden darf. Für die Produktkalkulation der Versicherer bedeutet dies, dass geschlechtsspezifische Merkmale, zum Beispiel die statistisch höhere Lebenserwartung bei Frauen, nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Diese Vorgabe wird nun mit Einführung der Unisex-Tarife umgesetzt.

Aufgrund eines Urteils des EuGH vom 01.03.2011 sind bis spätestens 21.12.2012 die Unisextarife von den Versicherungsunternehmen einzuführen. Für alle Verträge die also ab dem 21.12.2012 neu abgeschlossen werden, findet die Berücksichtigung des Faktors Geschlecht bei der Beitragsberechnung im Bereich des Versicherungswesens nicht mehr zu unterschiedlichen Prämien.

Das zwingt die gesamte Branche zu einer Änderung der Beiträge im Neugeschäft, spätestens ab dem 21.12.2012. Allerdings ist zu erwarten, dass die Beitrags-Unterschiede zwischen den bisherigen geschlechtsspezifischen Tarifen (Bisex-Tarife) und den neuen Unisextarifen nicht gleich hoch ausfallen werden, sondern je nach Versicherungsart und Unternehmen differieren.

Wie verändert sich mit Einführung der Unisextarife der Preis für die PKV und Pflegezusatzversicherung?

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