Was sind Unisextarife? Welche Auswirkungen hat die Einführung von Unisextarifen auf die PKV, Pflegezusatzversicherung und BU?

06.07.2012 Thomas Schösser

Viele Menschen fragen sich, was sich hinter den sogenannten „Unisextarifen“ überhaupt verbirgt. Was bedeutet das für Versicherungskunden /-interessenten einer BU (Berufsunfähigkeitsversicherung), PKV (Private Krankenversicherung) und Pflegezusatzversicherung eigentlich?

Ein Grund für mich einen Blogbeitrag zu diesem Thema zu schreiben. Allerdings werde ich mich ausschließlich auf die Bereiche BU, PKV sowie Pflegezusatzversicherung konzentrieren.

Bislang spielte das Geschlecht bei der Berechnung der Höhe des Versicherungsbeitrags insbesondere bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Pflegezusatzversicherung eine entscheidende Rolle.

Da Frauen statistisch gesehen länger leben als Männer, und dadurch durchschnittlich auch länger Kosten für die Versicherer anfallen, fielen bei Frauen Tarifbeiträge für eine Pflegezusatzversicherung und für einen leistungsgleichen Privaten Krankenversicherungsvertrag meistens höher aus, als bei einen gleichaltrigen Mann.

Der EuGH (Der Gerichtshof der Europäischen Union) entschied aber, dass eine geschlechtsspezifische Kalkulation (sogenannte Bisextarife) wegen der Gleichbehandlung von Männern und Frauen nicht mehr durchgeführt werden darf. Für die Produktkalkulation der Versicherer bedeutet dies, dass geschlechtsspezifische Merkmale, zum Beispiel die statistisch höhere Lebenserwartung bei Frauen, nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Diese Vorgabe wird nun mit Einführung der Unisex-Tarife umgesetzt.

Aufgrund eines Urteils des EuGH vom 01.03.2011 sind bis spätestens 21.12.2012 die Unisextarife von den Versicherungsunternehmen einzuführen. Für alle Verträge die also ab dem 21.12.2012 neu abgeschlossen werden, findet die Berücksichtigung des Faktors Geschlecht bei der Beitragsberechnung im Bereich des Versicherungswesens nicht mehr zu unterschiedlichen Prämien.

Das zwingt die gesamte Branche zu einer Änderung der Beiträge im Neugeschäft, spätestens ab dem 21.12.2012. Allerdings ist zu erwarten, dass die Beitrags-Unterschiede zwischen den bisherigen geschlechtsspezifischen Tarifen (Bisex-Tarife) und den neuen Unisextarifen nicht gleich hoch ausfallen werden, sondern je nach Versicherungsart und Unternehmen differieren.

Wie verändert sich mit Einführung der Unisextarife der Preis für die PKV und Pflegezusatzversicherung?

Die meisten Versicherungsgesellschaften haben noch keine Preise für die kommenden Unisex-Tarife veröffentlicht. Leider weiß man heute (06-07-2012) in den meisten Versicherungssparten noch nicht genau, welche Beitrags-Veränderungen im Vergleich zu den Bisextarifen stattfinden werden.

Einige Versicherer schreiben, dass die Unisextarife in der PKV und Pflegezusatzversicherung in vielen Fällen für Männer teurer werden sollen als bisher. Deshalb sollten besonders Männer, die z.B. eine Private Krankenversicherung abschließen möchten, sich noch rechtzeitig vor dem Stichtag 21.12.2012 professionell beraten lassen und dabei einen detaillierten Vergleich der Beiträge und Leistungen aushändigen lassen.

Einige Versicherer bieten heute schon in manchen Versicherungssparten Unisextarife an, wie z.B. die DFV Deutsche Familienversicherung AG mit Ihrer Pflegetagegeldversicherung…

Wird es auch Beitrags-Unterschiede im Bereich der (BU) Berufsunfähigkeitsversicherung geben?

Auch bei den allermeisten Berufsunfähigkeitsversicherungen unterscheiden die Versicherungsunternehmen zur Zeit noch zwischen Beitragseinstufung für Männer und Frauen. Beispielsweise ist es bei vielen Bisextarifen in der BU so, dass Männer in einigen Berufsgruppen weniger bezahlen als Frauen. Diesen Unterschied darf es mit den Unisex-Tarifen nicht mehr geben.

Sollte die Entscheidung zum Abschluss einer Berufsunfähigkeit für jemanden schon feststehen, so gilt es auch hier keine Zeit verstreichen zu lassen.

Einige wenige Lebensversicherer bieten heute schon für Abschlüsse vor dem 21.12.2012 diverse Übergangslösungen, z.B. in Form von „Übergangstarifen“ oder „Unisex-Umtauschgarantien“ an, bei denen der Kunde sich, je nach Konstellation und Voraussetzungen, die Konditionen der Unisextarife vor dem eigentlichen Stichtag bereits sichern kann.

Noch ein Hinweis am Ende

Egal ob Mann oder Frau, sollte heute schon der Entschluss da sein eine BU, Pflegezusatz oder PKV abschließen zu wollen, so lassen Sie nicht zu viel Zeit ungenutzt vergehen. Die Versicherungsbranche bietet auch heute schon teilweise gute Wege, an gute Konditionen zu gelangen. Trotzdem sollte eine Entscheidung für einen Tarif / Versicherer nicht einfach so mal schnell getroffen werden, sondern erst nach einem ausführlichen und sorgfältigem Vergleich aller Pro und Contras erfolgen.

Sprechen Sie mit Ihrem Berater aber nicht nur über die Möglichkeiten eines günstigeren Beitrags im Zuge der Einführung der Unisextarife, sondern vor allem auch über den Inhalt des Versicherungsschutzes. Die Versicherungsbedingungen, also das „Kleingedruckte“ im Vertragswerk sollte neben der ganzen Preisdiskussion meines Erachtens nach wie vor als aller erstes beleuchtet werden.

Weitere Informationen:

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