uniVersa DU-Klausel 2022 Dienstunfähigkeitsklausel

04.03.2022 Thomas Schösser

Die uniVersa Lebensversicherung a.G. bietet in der Produktpalette der Berufsunfähigkeitsversicherung eine zusätzliche besondere Vereinbarung für Beamte und Richter bei allgemeiner Dienstunfähigkeit (DU-Klausel) an. Diese Klausel soll den Schutz für bestimmte Beamtengruppen interessant machen, und im Leistungsfall ein erleichtertes Prüfverfahren ermöglichen.

In der Lebensversicherungsbranche hat die Senkung des Höchstrechnungszins Anfang 2022 dazu geführt, dass Tarife neu kalkuliert werden mussten. In diesem Zuge hat die uniVersa auch die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel, sprich die besondere Vereinbarung, neu aufgesetzt.

Ein Grund diese Formulierungen einmal etwas genauer anzusehen…

Dienstunfähigkeitsklausel der uniVersa

Neben der allgemeine Dienstunfähigkeit für Beamte und Richter offeriert die uniVersa auch eine sogenannte spezielle Polizei-Dienstunfähigkeitsklausel für Polizeibeamte. Die uniVersa schreibt dazu in einem Werbeprospekt vom Januar 2022, Zitat:

„Aufgrund der beruflichen Anforderungen unterscheidet sich die Polizeidienstunfähigkeit von der allgemeinen Dienstunfähigkeit. Polizeibeamte können sich bei der uniVersa speziell gegen Polizeidienstunfähigkeit versichern (PDU-Klausel). Die Leistungsdauer aus der PDU-Klausel ist auf maximal 36 Monate begrenzt. Sofern nach Ablauf der 36 Monate bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit besteht, leisten wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente weiter.“ Zitat Ende.

In diesem Artikel werde ich nun nicht auf die PDU-Klausel für Polzisten eingehen, sondern mich auf die allgemeine DU-Klausel für Beamte und Richter konzentrieren.

Die allgemeine DU-Klausel kann für Beamte auf Lebenszeit, auf Widerruf und auf Probe vereinbart werden. Allerdings ist der Inhalt der Dienstunfähigkeitsklausel für die genannten Beamtengruppen nicht identisch…dazu gleich noch mehr.

Hinweis: Dieser Artikel geht nur auf einige Inhalte des Druckstücks LVF-210 01.22. der uniVersa ein. Fettmarkierungen wurden von mir eingefügt. Die Angaben wurden mit großer Sorgfalt erstellt, sind jedoch stark vereinfacht und keinesfalls vollständig! Die folgenden Beschreibungen sind also allgemein gehalten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, und geben keinen kompletten Einblick der vertraglich hinterlegten Leistungen wieder. Ein Anspruch / Ausschluss eines bestimmten Leistungsumfangs kann aus diesem Artikel nicht hergeleitet werden. Zudem kann es von Seiten des Versicherers immer zu anderen Interpretationen der Bedingungen kommen.

Wie sieht die Dienstunfähigkeitsklausel der uniVersa denn nun genau aus?

Sehen wir uns also einmal die Dienstunfähigkeitsklausel der uniVersa (Stand Januar 2022) etwas genauer an. Auszug aus der Dienstunfähigkeitsklausel Druckstücknummer LVF-210 01.22. der uniVersa, Zitat:

„1. § 2 Absatz (1) der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung ExklusivSBU22 bzw. § 2 Absatz (1) der Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung PremiumSBU22 wird für Beamte des öffentlichen Dienstes und Richter wie folgt ergänzt:“ Zitat Ende.

Klar ist also, dass es sich hier um eine Ergänzung zu den bisherigen Bedingungswerk der Berufsunfähigkeitsversicherung der uniVersa handelt. Gut, ist die zusätzliche Nennung von Richtern, somit ist klar, dass die Klausel auch für diese Gruppe Anwendung finden kann.

Nun unterscheidet die folgende DU-Klausel die drei vorher genannten Beamtengruppen Beamte auf Lebenszeit, Beamte auf Probe sowie Beamte auf Widerruf.
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Condor jetzt auch Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte auf Widerruf und Probe

22.01.2019 Thomas Schösser

Die CONDOR Lebensversicherungs-AG hat nun im Januar 2019 einen neuen Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarif mit verbesserten Regelungen für Beamte auf den Markt gebracht.

Insgesamt betrachtet gibt es auf dem deutschen Markt der Berufsunfähigkeitsversicherungen nur wenige Versicherer, die eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) in Ihren Bedingungswerken verankert haben.

Dabei hatte die CONDOR auch bereits schon in früheren BU-Tarifen eine spezielle Regelung für Beamte auf Lebenszeit, nicht aber für Beamte auf Widerruf oder Probe.

 

Mit dem neuen BU-Tarif Stand 01.01.2019 (Tarifkürzel „9T06“) hat nun die Condor auch für Beamte auf Widerruf und Probe eine DU-Klausel eingeführt. Rest des Beitrages lesen »

Dienstunfähigkeitsklausel der ERGO Lebensversicherung AG (ehemals „Hamburg Mannheimer“) ab Oktober 2010 wesentlich verändert

26.11.2010 Thomas Schösser

Vertragsbedingungen diverser Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamte wurden in der Vergangenheit oftmals abgeändert. Nun trifft es die DU-Klausel der ERGO.

Die ERGO Lebensversicherung AG hat per 01.10.2010 in dem Bedingungswerk Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung „TOP-BUZ“ („Allgemeine Versicherungs-Bedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung“) die Definition, was Dienstunfähigkeit für Beamte nach dem Bedingungswerk bedeutet wie folgt gefasst:

 

„[…] § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?

[…] 1. c) Werden vor Vollendung des 46. Lebensjahres der versicherten Person Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, gilt bei Beamten des öffentlichen Dienstes die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit. […]“

 

Zum Vergleich in den „Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung (BUV) der ERGO Lebensversicherung AG (Stand: 07.2010)“ wurde noch folgender Passus zur Dienstunfähigkeit offiziell angeboten:

 

„[…] § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?

[…] 1. c) Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit. Für unsere Leistungen ist es unerheblich, ob nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenberuf ein Zivilberuf ausgeübt wird.[…]“

 

Hier fällt vor allem ein wesentlicher Unterschiede auf. Hierbei meine ich natürlich die Altersgrenze. Nehmen wir z.B. einen 50jährigen Beamten, der BU-Rente auf Grundlage des neuen Bedingungswerks ab Oktober 2010 beantragen möchte. Dieser kann wegen seines Alters nur aus der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, aber eben nicht mehr auf Grundlage einer Dienstunfähigkeit Leistungen aus dem Vertrag erhalten.

Früher Bedingungswerke der damals noch „Hamburg Mannheimer“ hatten andere Definitionen hinterlegt. Z.B. in den „Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (TOP-BUZ)“ (Stand 05/08) war im §2 1. c) der Satz „Für unsere Leistungen ist es unerheblich, ob nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenberuf ein Zivilberuf ausgeübt wird“ nicht aufgeführt.

Des weiteren arbeitet die „ERGO“ mit dem sogenannten Invitatiomodell. Das bedeutet, dass der Antragssteller nach Einreichung seines Antrags vom Versicherer ein Angebot, inkl. evtl. Risikozuschlägen oder Ausschlüssen, mit allen Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen erhält. Der Versicherungsnehmer kann durch seine Unterschrift das Angebot annehmen. Bevor Sie ein Angebot dieser Art unterzeichnen, prüfen Sie die Inhalte auf deren Korrektheit.

Noch ein paar allgemeine Hinweise: Bevor Sie sich für eine Versicherung Ihrer Arbeitskraft entscheiden, sollten Sie mehrere Dinge beachten. Zum einen sollten Ihnen die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Definitionen der Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit bekannt sein. Zum anderen sollten Sie die Höhe Ihrer Absicherung und natürlich insbesondere die Bedingungswerke der BU-Versicherer genauestens überprüfen und auf Grundlage Ihrer persönlichen Wünsche und Bedürfnisse auswählen.

Beachten Sie auch immer das eine „Klausel“ oder ein Bedingungspassus im Zusammenwirkung mit anderen Teilen des Bedingungswerks vom Versicherer mit Relativierungen oder Einschränkungen versehen werden kann. Sie werden erstaunt sein, was oftmals ein Wort mehr oder weniger bewirken kann.

Genau deshalb ist es umso wichtiger alle Bereiche der Bedingungen zu durchleuchten und zu analysieren, und sich nicht nur ausschließlich mit einem Bedingungsmosaik zu beschäftigen.