Wird der Beitrag einer PKV bei Tarifumstellung mit höherer Selbstbeteiligung immer günstiger?

12.01.2011 Thomas Schösser

Nun ist man schon einige Zeit in einem Tarif einer PKV versichert und möchte seinen Beitrag reduzieren. Was ist naheliegender als einfach die Selbstbeteiligung des Vertrags zu erhöhen und dadurch die Prämie zu verringern?

So wird es oftmals dargestellt. In der Praxis muss dies aber nicht immer so funktionieren wie ein Beispiel eines meiner Bestandskunden zeigt.

Der Kunde hat momentan einen Tarif mit einem Monatsbeitrag von insgesamt € 217,39. Der Tarif sieht für ambulante Leistungen einen jährlichen Selbstbehalt von € 600,- vor und ist mit umfangreichen Wechseloptionen, wie z.B. dem Sprung in leistungsstärkere Tarife ausgestattet.

Nun wurden zwei Umstellungsangebote beim Krankenversicherer angefordert.

Einmal der gleiche Tarif wie bisher, nur mit € 1.200,- jährlichen Selbstbehalt auf alle ambulanten Leistungen und zum zweiten ein Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif.

Interessant wird es nun bei der Betrachtung der ersten Alternative, bei welcher der gleiche Tarif, allerdings mit € 1.200,- Selbstbeteiligung ausgewählt wurde. Hier landet die monatliche Prämie bei € 216,76.

Hier würde also, im Vergleich zur bisherigen Tarifvariante, nur eine „Ersparnis“ von € 0,63 im Monat bei gleichzeitiger Erhöhung der Selbstbeteiligung um jährlich € 600,- erzielt werden.

Sie wünschen eine Alternative zu Ihrem bisherigen Tarif, oder eine andere SB? Dann sollten Sie sich vorab ein verbindliches Angebot von Ihrem Versicherer einholen und prüfen, ob eine solche Veränderung überhaupt Sinn macht.

Beachten Sie dabei nicht nur die Beitragsseite sondern auch, ob sich die Leistungsinhalte der PKV dadurch verändern würden.

Bereits beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten die unterschiedlichsten Ausgestaltungen der Selbstbeteiligung betrachtet werden. Mehr dazu finden Sie auch im folgenden BLOG-Beitrag.

Auch die bedingungsgemäßen Möglichkeiten einer späteren Reduzierung oder Erhöhung einer Selbstbeteiligung oder aber auch die generellen Wechseloptionsmöglichkeiten in andere Tarife sollten beleuchtet werden. Dies könnte unter Umständen später vorteilhaft sein, da sich im laufe der Jahre ein Tarif mit einer anderen SB-Variante beitragstechnisch besser entwickelt könnte als der ursprünglich gewählte. Mehr dazu finden Sie in folgendem BLOG-Beitrag.

Haben Sie weitere Fragen? Dann können Sie mich gerne ansprechen.

Wie viel Selbstbeteiligung muss bei unterjährigem Beginn bezahlt werden?

15.06.2010 Thomas Schösser

Viele Menschen schließen die private Krankenversicherung mit einer vertraglich fixierten Selbstbeteiligung ab, da bei Tarifen inklusive Selbstbehalt die zu zahlenden Prämien oftmals niedriger ausfallen.

Eine solche Selbstbeteiligungsregelung könnte im Bedingungswerk dann z.B. wie folgt ausgestaltet sein:

„Selbstbehalt bei Aufwendungen für ambulante Behandlung gemäß § … EUR 1.200,-.“

Die Höhe einer betragsmäßig festgelegten Selbstbeteiligung kann jedoch unter Umständen durch eine sogenannte Beitragsanpassung seitens des Versicherers verändert werden.

Wenn aber der Versicherungsbeginn innerhalb des laufenden Jahres liegt (z.B. 01. Dezember) stellt sich die Frage, ob für das Beginnjahr nun die volle Selbstbeteiligung oder nur ein Teil davon als vereinbart gilt? Nun manche Tarife sehen eine Reduzierung des Selbstbehaltes vor, manche nicht. Hier müssen die jeweiligen Bedingungsformulierungen beleuchtet werden.

Unabhängig davon sollte man sich zunächst ansehen, für welche Leistungsbereiche der Selbstbehalt überhaupt gilt. Zum Beispiel nur für den ambulanten Bereich, auch für zahnärztliche Rechnungen oder generell für alle Aufwendungen?

Bei einigen Tarifen fällt die Selbstbeteiligung für diverse Positionen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungenzur Früherkennung von Krankheiten, professionelle Zahnreinigung, Impfungen oder Zahnprophylaxemaßnahmen nicht an.

Doch verbleiben unter Umständen dennoch Kosten, die zunächst aufgrund des noch nicht „aufgezehrten“ vereinbarten Selbstbehalts der Versicherungsnehmer der PKV zunächst selbst tragen muss.

Manche Tarife sehen bei unterjährigem Beginn der privaten Krankenversicherung eine automatische Reduzierung des Selbstbehalts vor. Eine solche Definition im Bedingungswerk könnte beispielsweise dann so aussehen:

„Beginnt das Versicherungsverhältnis nicht zum 01.Januar eines Kalenderjahres, ermäßigt sich der Selbstbehalt für dieses Jahr um jeweils 1/12 für jeden vor dem Beginn des Versicherungsverhältnisses liegenden Monat dieses Kalenderjahres“

Bei diesem Beispiel würde ein Beginn am 01. Juli die vereinbarte Selbstbeteiligung bis zum Ende es ersten Kalenderjahres der Versicherung auf die Hälfte reduzieren, da bereits 6 Monate vergangen sind. Im nächsten Jahr würde dann wieder der volle Selbstbehalt gelten.

Überprüfen Sie, ob der Tarif auch gleichzeitig eine Reduzierung von Limitierungen / Höchstbeträgen (z.B. maximal € 2.500,- für Heilmittel) bei unterjährigem Versicherungsbeginn vorsieht.

Welche Selbstbeteiligungsvariante die „Richtige“ ist, kommt auf die individuellen Wünsche eines jeden Einzelnen an. Zu diesem Thema habe ich bereits einen Artikel geschrieben. Hier finden Sie den LINK dazu.

Mehr Informationen zur Privaten Krankenversicherung finden Sie auch in meinem Ebook zur PKV im gratis Downloadbereich.