Achtung! Finanztest 2019 mit neuem PKV-Vergleich

23.10.2019 Thomas Schösser

Bereits 2014 äußerte ich am damaligen Finanztestartikel rund um die Private Krankenversicherung (PKV) inhaltliche Kritik. Diesesmal gibt es nicht weniger Beanstandungen von mir.

Man könnte meinen, Stiftung Warentest hat nach 5 Jahren genug Zeit gehabt sich etwas genauer mit dem Thema PKV zu beschäftigen. Fehlanzeige! Teilweise wurden die gleichen Fehler aus den Jahren 2014 bzw. 2016 wiederholt.

In der Ausgabe der Finanztest 11/2019 sind wieder zahlreiche inhaltliche Mängel verborgen. Darüberhinaus finden sich Aussagen, mit denen ich als spezialisierter Versicherungsmakler meine Schwierigkeiten habe, und die ich so nicht stehen lassen kann.

Viele Verbraucher nutzen diesen „Test“ um sich ein erstes Bild zu machen und Informationen einzuholen. Manch Einer trifft vielleicht sogar ausschließlich anhand der im Artikel gemachten Aussagen eine Entscheidung für oder gegen einen PKV-Tarif.

Warum man den Finanztest für die Entscheidungsfindung für oder gegen eine bestimmte PKV nicht verwenden sollte?

Fangen wir einfach einmal chronologisch an…

Der Artikel beginnt mit der Erzählung einer Dame, die sich erst kürzlich im Auswahlsprozess für eine Privaten Krankenversicherung befand, sich deshalb beraten lies, und „mühsam“ die Leistungen der verschiedenen Angebote miteinander verglich. Zitat Finanztest:

„(…) Mit unserem neuen Test wäre sie schneller gewesen. (…)“ Zitat Ende.

Somit könnte ein unvoreingenommener Leser meinen, man könne sich eine Beratung generell sparen und alleine auf das Urteil von Finanztest vertrauen.

Nicht gerade ideal, dass viele Fehler in genau diesem Test zu finden sind. Außerdem sollte die Auswahl einer PKV immer individuell durchgeführt werden, denn vielleicht sind für Sie persönlich Dinge wichtig, die gar nicht erst, oder zu gering bewertet wurden.

Die im Test ausgewiesenen Tarifpreise sind

  1.  aufgrund nicht stimmiger Krankentagegeldtarife teilweise nicht korrekt, wie Kollege Herr Sven Hennig bereits in seinem Blog resümiert hat und
  2. Nicht für Jedermann gültig, wenn man an die Risikoprüfung von Versicherern in Bezug auf die Gesundheit denkt. Immerhin muss man Finanztest zu gute halten, dass selbst sie an diesem Punkt den Rat geben, sich an einen Versicherungsberater oder –makler zu wenden, der dann Risikovoranfragen (Ausschreibung des gesundheitlichen Risikos VOR Vertragsabschluss) durchführen kann. Nur so erfährt man vor Vertragsabschluss den genauen individuellen Preis. Fordern Versicherer Risikozuschläge aufgrund von Erkrankungen, so verändert sich natürlich auch das Preisgefüge.

Finanztest bewertet neben dem „Verhältnis von Preis und Leistung“ auch, wie sich die Beiträge der Tarife in den zurückliegenden Jahren entwickelt haben.

Zitat: „Positiv bewertet haben wir auch, wenn die Beiträge für Neukunden in den zurückliegenden sechs Jahren relativ stabil geblieben sind.“ Zitat Ende.

 

Was ist an dieser Aussage von Finanztest zu kritisieren?

  1. Handelt es sich um eine Betrachtung der Vergangenheit, die aber keine verlässlichen Rückschlüsse auf zukünftige Entwicklungen gibt.
  2. Wird hier nur die Neugeschäftsbeitrags-, nicht aber die Bestandsbeitragsentwicklung verglichen.
  3. Vielen ist vielleicht nicht bekannt, dass eine PKV einen Tarif meist nur Beiträge anpassen darf wenn der sog. auslösende Faktor erreicht wurde. Es kann also sein, dass ein Tarif, welcher 6 oder 7 Jahren nicht angepasst wurde, auf einmal einen Beitragssprung hinlegen muss (kann sein, muss aber nicht sein). Wie das im Detail funktioniert habe ich in einem separaten Blogartikel zusammengefasst.
  4. Wurden viele voraussichtlich im Januar 2020 stattfindende Beitragserhöhungen überhaupt nicht berücksichtigt. Einige Versicherer haben hier schon Bekanntgaben gemacht. Da der Test ja auch das „Preis- Leistungsverhältnis“ betrachtet, würde sich in ein paar Monaten vermutlich auch die Rangliste verändern.

Die nächste zu kritisierende Aussage von Finanztest

Zitat: „Alle Angebote im Test bieten Leistungen mindestens im Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung.“

 

Das stimmt so nicht. Beide Systeme, das Sachleistungsprinzip (GKV) und das Kostenerstattungsprinzip (PKV) können nicht in einen Topf geworfen werden. Und ja, im Test gibt es Tarife, die diese Forderung (mindestens GKV-Niveau) nicht erfüllen; man denke hier beispielsweise an Mutter-Kind-Kuren, oder Krankengeld bei Krankheit eines Kindes.

Grundsätzlicher Fehler – Testsieger nicht für Jedermann abschließbar

Finanztest schreibt, Zitat:

„Wie haben Tarife von 30 Gesellschaften für eine private Krankheitskostenvollversicherung verglichen, die grundsätzlich allen Kunden zugänglich sind. (…)“ Zitat Ende.

Warum kann man dann als Beamter in Hessen oder Bremen denn „Testsieger“ für Beamte, die Concordia Krankenversicherung, nicht abschließen?

Screenshot Concordia Website 22.10.2019

Auf diesen Umstand hatte ich übrigens bereits 2016 in meinem Artikel hingewiesen. Finanztest scheint dies nicht zu interessieren.

Zum Inhalt des Vergleichs von Finanztest

Finanztest schreibt, Zitat:

„Unsere Mindestanforderungen – Diesen Qualitätsstandard bieten alle Angebote im Test“ Zitat Ende.

Diese Mindestanforderungen lauten (stichpunktartig zusammengefasst):

  • Zweibettzimmer mit Chefarzt im Krankenhaus
  • Stationäre Psychotherapie für 30 Behandlungstage im Jahr
  • Ambulante Psychotherapie zu 70% für 50 Sitzungen im Jahr
  • Krankentransportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus bis 100 Kilometer
  • Arzt- und Zahnarzthonorare BIS zum Höchstsatz der jeweiligen Gebührenordnung
  • Zahnbehandlungen zu 90%,
  • Zahnersatz und Inlays: sowohl zahnärztliche Leistungen als auch Material und Laborkosten zu 65 %
  • Vorsorgeuntersuchungen im Umfang der GKV
  • Heilmittel zu 75 Prozent für physikalische Therapie, Logopädie und Ergotherapie
  • Verschreibungspflichtige Arzneimitel
  • Hilfsmittel (ohne Sehhilfen): 75% für technische Hilfsmittel und Prothesen in einfacher Ausführung bei einem offenen Hilfsmittelkatalog.

Bei Tarife für Beamte „genügt“ laut Aussage von Finanztest aber ein geschlossener Hilfsmittelkatalog (gleich mehr dazu)…auch andere Leistungskernbereiche wurden hinsichtlich der Mindestanforderungen verändert.

Die Gründe warum ich diese sogenannten Mindestanforderungen aus meiner Sicht größtenteils unsinnig sind, habe ich bereits 2014 in meiner Kritik ausführlich beschrieben und möchte ich hier nicht noch einmal wiederholen. Diese sog. Mindestanforderungen in Punkto Leistungsumfang wurden für der aktuellen Finanztest 2019 von außen betrachtet nicht groß verändert.

Hier also noch einmal in Kürze:

1. Die Mindestanforderungen sind meiner Meinung nach nicht genug ausformuliert (was ist eigentlich genau im Detail gemeint?)

2. Die Mindestanforderungen sind leistungstechnisch im Marktvergleich meines Erachtens auf niedrigem Niveau. Beispielsweise genügt laut Finanztest bei Beamtentarifen ein geschlossener Hilfsmittelkatalog. Als Versicherungsmakler muss ich dieser Finanztest-Aussage wiedersprechen. Die Empfehlung von Finanztest ist nicht mehr zeitgemäß.

3. Ausgewählte Vertrags-Leistungen die über den Rahmen der Finanztest-Mindeskriterien liegen wurden bei Tarifen für Selbständige und Angestellte nur mit 14%, bei Beamtentarifen sogar lediglich mit 10% bewertet. Dazu später noch mehr.

Wichtige Kriterien wurden überhaupt nicht bewertet

Bei einer PKV können hunderte von Kriterien aus den verschiedensten Bereichen ausgewertet werden. Was davon wichtig ist, kommt immer auf die Bedürfnisse und Wünsche des Kunden an. Deshalb ist es wichtig, dass eben doch eine objektive Bewertung anhand der individuellen Bedürfnisse durchgeführt wird, sprich der Kunde zunächst über die Möglichkeiten die der Markt bietet informiert wird, und dann befragt wird welche(n) Lösung / Klausel / Umfang er wünscht.

Hierzu ein Beispiel: Finanztest hat das sogenannte Optionsrecht auf Krankentagegeldversicherung (nicht mit Krankenhaustagegeld verwechseln) für Beamte ganz außer acht gelassen. Für einige Beamte kann dies ein extrem wichtiger Baustein sein.

Verliert ein Beamter seinen Beihilfeanspruch und geht in die berufliche Selbständigkeit, so kann er nach VVG innerhalb einer Frist seinen beihilfekonformen Vertrag in eine Vollversicherung umwandeln.

Dies gilt aber nicht zwangsläufig für die neu hinzukommende Krankentagegeldversicherung. Hierfür muss dann ggf. eine erneute Risikoprüfung durchgeführt werden. Ist der Kunde krank, so bekommt er den wichtigen Krankentagegeldbaustein evtl. nicht, oder vielleicht nur mit einem Risikozuschlag.

Einige Versicherer bieten hier aber eine Klausel an, die dem Kunden bei solchen Fällen erlaubt eine Krankentagegeldversicherung nachträglich abzuschließen, entweder ohne Gesundheitsprüfung oder mit einem limitierten Risikozuschlag. Hierzu gibt es auf dem Markt unterschiedliche Angebote. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie HIER.

Ein Versicherungsmakler tut gut daran seinen Beamten-Kunden auf dieses Risiko hinzuweisen und ihm Lösungsansätze aufzuzeigen. Finanztest kann es sich aber erlauben diesen Punkt einfach einmal nicht zu erwähnen und schon gar nicht zu bewerten.

Ein weiteres Beispiel wäre die Abgrenzung der Anschlussheilbehandlung zu Rehamaßnamen. Einige Versicherer haben hier aus meiner Sicht wichtige Klarstellungen in Ihren Bedingungen hinterlegt. Unter der Rubrik „so haben wir getestet“ erwähnt Finanztest zwar den Punkt der Anschlussheilbehandlungen, doch taucht der Begriff Reha nicht auf.

Übrigens gibt es zum Thema Anschlussheilbehandlung viele Differenzierungen, wie Fristen für das Beginnen der AHB; wie lange sie maximal andauern darf, oder für welche Diagnosen keine vorherige schriftliche Leistungszusage vom Versicherer gefordert werden kann.

Finanztest schreibt,

Zitat: „Nur im Tarifvergleich für Selbständige wurde zusätzlich bewertet, ob der Versicherer auch für stationäre Kuren leistet“ Zitat ende.

Könnten Kurleistungen für Angestellte oder Beamte etwa nicht wichtig sein?

Viel schlimmer ist allerdings, dass Finanztest auch damals schon Tarife im Vergleich aufgeführt hatte, welche diesen Standard eben geradewegs nicht erfüllt hatten. Und wie ist es 5 Jahre später? Überraschung; es hat sich nichts geändert.

 

Einige Tarife erfüllen die Mindestanforderungen von Finanztest nachweislich wieder einmal nicht !

Hier ein paar konkrete Beispiele:

Der Testsieger von Finanztest 2019 für Beamte, mit dem Tarif „BV“ der Concordia Krankenversicherung erfüllt im Bereich der stationären Psychotherapie die Mindestanforderung von 30 Behandlungstagen im Jahr NICHT!

Im Bedingungswerk des Tarifs BV der Concordia steht dazu u.a. folgendes, ZITAT aus dem Druckstück (Kvu 460 7.2014):

„(…) 4. Stationäre Psychtherapie
Bei einer stationären Psychotherapie beträgt die Höchstleistungsdauer 20 Tage pro Kalenderjahr, für darüber hinausgehende Leistungen muss der Versicherer vorher schriftlich zustimmen.“ Zitat Ende.

Würde man bestimmte Zusatz-Tarife der Concordia darüberhinaus abschließen, würde man einen umfangreicheren Versicherungsschutz bekommen. Finanztest hat diese aber überhaupt nicht bewertet. Demnach wird auch der Mindeststandard hier nicht erfüllt.

 

Beihilfeergänzungstarife wurden überhaupt nicht bewertet

Beamte haben nur einen partiellen Versicherungsschutz, der sich Beihilfebemessungssatz des Beihilfeberechtigten orientiert. Bekommt ein Beamter z.B. 50% Beihilfe, so schließt er einen PKV-Tarif für ebenfalls 50% ab.

Zusammen mit der Beihilfe werden dann im Idealfall 100% der entstandenen Krankheitskosten erstattet (bestenfalls 50% von der PKV, und 50% seitens der Beihilfe). Das muss aber nicht immer der Fall sein. Erstattet z.B. die Beihilfe einen Teil der Kosten nicht, so kann ein entsprechender Beihilfe-Ergänzungstarif diese Lücke ggf. ganz oder teilweise schließen, sofern dieser Tarif Leistungen für diese Kosten vorsieht.

Schließt ein Kunde solch einen Tarif ab, so ergibt sich oftmals ein gänzlich anderes Bild auf den Tarif. Manche Tarifkonstellationen ergeben dann einen wesentlich leistungsstärkeren Versicherungsschutz, da manche Beihilfeergänzungstarife (nicht alle) auch den Schutz des Haupttarifes erweitern können.

In meiner täglichen Beratungspraxis habe ich auch ehrlich gesagt fast noch nie einen Kunden erlebt, der bewusst auf einen Beihilfeergänzungstarif verzichtet hätte, vorausgesetzt sein gesundheitlicher Zustand hat es möglich gemacht…Mir fällt auch kein Grund ein, warum man als Beamter bewusst auf diesen Baustein verzichten sollte.

Finanztest erwähnt in einer Fußzeile zu einem Versicherer, Zitat

„Der Versicherer empfiehlt dringend den zusätzlichen Abschluss eines Beihilfeergänzungstarifs. Der Tarif ist ohne Beihilfeergänzungstarif nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erhältlich.“ Zitat Ende.

Das finde ich auch richtig so! Als ob das etwas Besonderes wäre. Eher ist es nach meiner Erfahrung nach eine Ausnahme, wenn ein Versicherer seinen Beihilfeergänzungstarif nicht anbietet!

In meiner letzten Kritik hatte ich schon darauf hingewiesen. Wenn Sie mehr über das Verhältnis von BeihilfeERGÄNZUNGStarif Beihilfe und PKV-Haupttarif wissen möchten, dann lesen Sie HIER mehr dazu.

Kurtarife und weitere optionale Zusatztarife fehlen gänzlich!

Viele Versicherer haben Leistungen für Kuren in separaten Tarifen ausgelagert. So z.B. der Tarif „KUR“ der Alte Oldenburger, oder der Tarif „VKU“ der Barmenia…

Wurde diese bewertet? Nein, wurden sie nicht.

Optionale, aber für manche Kunden evtl. interessante Zusatztarife finden sich im Vergleich nicht. Als Beispiel möchte ich hier den Tarif „VENU“ der Barmenia Krankenversicherung benennen. Legt ein Kunde wert auf alternative Medizin, so würde sich mit diesem Tarif ein gänzlich anderer Leistungsrahmen ergeben.

Manche Beihilfeverordnungen sehen bei Beamten eine pauschale Eigenbeteiligung bei Krankenhausaufenthalten vor. Diese kann mit einer optionalen, in ausreichender Höhe vereinbarten, KrankenHAUStagegeldversicherung geschlossen werden. Ein solcher Hinweis fehlt im Artikel von Finanztest komplett.

Bewertung der Leistungen, welche über den „Mindestleistungen“ liegen wurden mit maximal 14% gewichtet!

Finanztest schrieb hierzu, Zitat:

„(…)Daher bekamen alle Tarife für Angestellte und Selbständige 86 Prozent (Beihilfetarife 90 Prozent) der Punkte bereits dafür, dass sie die geforderten Mindestleistungen bieten“ Zitat Ende.

Heißt das etwa, dass wesentliche Unterschiede in den Angeboten also fast gar keine Auswirkung auf das Ergebnis haben, oder sich nur marginal auswirken?

Zudem wurden die vertraglichen Leistungen mit einem Punktesystem von Finanztest bewertet, je nachdem wie häufig und in welcher Höhe Versicherte die Leistungen durchschnittlich in Anspruch nehmen. Wie viel Punkte es für welchen Leistungsbereich genau gab, schreibt Finanztest nicht, nur das unterschiedlich viele Punkte vergeben wurden.

Man bedenke, dass es finanzielle Risiken geben kann, die aus Krankheitskosten heraus entstehen können, die zwar statistisch gesehen nur selten vorkommen, aber teurer sind. Vielleicht so teuer, dass es einem Kunden finanziell ruinieren kann? Sollte man sich nicht auch, oder gerade um solche Themen kümmern und sehen wie diese versichert sind? Ich denke dass ist eigentliche Versicherungsansatz; nämlich Kosten abzusichern die dem Kunden finanziell weh tun würden.

Testsieger Tarife für Angestellte erfüllt ebenfalls den Mindeststandard nicht

Sehen wir uns einmal beispielsweise die Regelung zum Thema ambulante Psychotherapie beim Testsieger für Angestellte an.

Auszug aus dem Bedingungswerk des getesteten Tarifs VKA+u der Provinzial Krankenversicherung Hannover AG; Druckstücknummer Vku 01.17, Zitat (fettmarkierung von mir eingefügt):

„(…) 4. Ambulante psychotherapeutische Behandlung

Geleistet wird für psychotherapeutische Leistungen, die erbracht werden durch Fachärzte für psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie oder durch psychologische Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die ihre Approbation aufgrund einer den ärztlichen Psychotherapeuten vergleichbaren Ausbildung erhalten haben.

Erstattet werden 80 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlung, soweit dem Versicherer vor Beginn der Behandlung eine Beurteilung über die Heilungsmöglichkeit vorgelegt wird und er die Leistungen schriftlich zugesagt hat. (…)“ Zitat Ende.

Eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung ist natürlich bei jeder PKV eine Voraussetzung für einen Leistungsanspruch. In dieser Formulierung heißt es aber nicht, dass der Versicherer automatisch zusagt, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Dies bedeutet; im Zweifel könnte der Versicherer hier die Leistung ablehnen wenn er möchte.

Wohlgemerkt gibt es noch mehr getestete Tarife außer die der Concordia und Provinzial welche eine oder mehrere Mindestanforderungen NICHT erfüllen.

Focus Money betitelt andere PKV-Tarife als Testsieger – Warum?

Focus Money veröffentlichte kurz vor erscheinen des PKV-Tests von Finanztest 2019, eine Artikelserie zum gleichen Thema. Hier wurden auch Private Krankenversicherungen verglichen. In der Ausgabe 39/2019 ging es um einen Test über Tarife für Angestellte. Bei Focus Money ist der Modellkunde, wie auch bei Finanztest, 35 Jahre alt.

Trotzdem landen die Tarife des „Testsiegers“ von Finanztest 2019 für Angestellte (Provinzial Hannover) beim Focus Money-Test nur im Mittelfeld.

Welche Journalisten liegen jetzt richtig!? Wer hat Recht? Finanztest oder Focus Money?

Ich mache es kurz. Die Auswertung ist aufgrund der unterschiedlich angesetzten Kriterien, und Gewichtung dieser Kriterien unterschiedlich.

Daran erkennt man schnell, dass ein pauschaler Test überhaupt nicht für einen Abschluss einer so wichtigen Absicherung wie einer PKV geeignet ist. Nein, es kann ggf. sogar zu einer Unterversorgung für den Verbraucher führen.

Jeder der eine Private Krankenversicherung abschließen möchte, sollte eine professionelle Beratung in Anspruch nehmen. In dieser Beratung sollte ein individuelles, umfangreiches Anforderungsprofil erstellt werden und anhand dessen der Markt beleuchtet werden.  Desto genauer und persönlicher die Anforderungen an den Versicherungsschutz definiert werden, desto weniger Anbieter kommen in die nähere Auswahl.

Die Klärung dieser Fragen, zusammen mit der Bewertung der gesundheitlichen Vorgesschichte über eine anonyme Risikovoranfrage gehören mit zum Auswahlverfahren einer für den Kunden geeigneten PKV. Das kann ein pauschaler Test nicht bieten!

Ich verwende für meine Beratung meinen Kriterienfragebogen zur PKV, welchen Sie gerne im Downloadbereich ansehen können.

Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie mich doch einfach. Ich freue mich auf Ihren Anruf / Ihre Email.