Barmenia neue PKV Beamtentarife Genau-Für-Sie

05.05.2023 Thomas Schösser

Barmenia Beamtentarife – am 01. Juli 2022 brachte die BARMENIA Krankenversicherung AG ihre neuen PKV-Tarife für Beihilfeberechtigte auf den Markt. Der Name / die Bezeichnung der neuen Tariflinie für Beamte lautet „Genau-Für-Sie Krankenversicherung“.

Die alte Tarifwelt für Beamte u.a. mit den Tarifen VBU, VKU, VSU, VEU, VELU wurde nach über 30 Jahren aktiver Verkaufszeit zeitgleich für das Neugeschäft geschlossen. Möchte man nun als komplett neuer Kunde zur Barmenia PKV wechseln, bleiben also für einen Beamten / Beamtinnen und dessen Angehörige nur noch der Weg in die sogenannte “Genau-Für-Sie-Krankenversicherung” -tarifwelt.

Weshalb hat die BARMENIA überhaupt neue PKV-Tarife für Beihilfeberechtigte Personen eingeführt?

Die Gruppe der beihilfeberechtigen PKV-Versicherten ist seit einigen Jahren stetig wachsend. Die PKV-Versicherten Beamten und Beamtinnen sowie deren Angehörigen übersteigen sogar die Zahl der Angestellten und Selbständigen privat Krankenversicherten. Ein Grund für viele Gesellschaften sich der Situation im Neugeschäft anzupassen und neue Beihilfeergänzungstarife oder gar komplett neue Tarifwelten zu entwerfen.

So kam es, dass die BARMENIA Krankenversicherung im Juli 2022 ein neues PKV-Tarifsystem eingeführt hat. Ein großer Schritt, denn die alten Tarife namens VB, VA, VS, VD, VK sowie die Beihilfeergänzungstarife VE und VEL waren über 30 Jahre (auch nach Unisex mit dem Tarifkürzel U versehen) am Markt aktiv. Selbstverständlich wurden diese im Zuge der Unisextarife Ende 2012 / Anfang 2013, wie alle Tarife neu aufgesetzt, dennoch blieb die Grundstruktur und viele Leistungsinhalte im wesentlichen gleich.

Hiermit reagiert die Barmenia auf das momentane Marktumfeld. In den letzten Jahren bereicherten bereits einige neue PKV-Tarif von anderen Anbietern den Markt für das Beamtenklientel. So z.B. die uniVersa, R+V oder Alte Oldenburger mit neuen Beihilfeergänzungstarifen, die Debeka mit der Einführung eines Tarifs mit Selbstbeteiligung, oder aber die Bayerische Beamtenkrankenkasse bzw. Union Krankenversicherung mit gar gleich komplett neuen Tarifen.

 

Nur noch ein Tarifsystem für die Genau-Für-Sie Krankenversicherung

 

Die neuen Tarife namens “Genau-Für-Sie-Krankenversicherung” wurden nun komplett neu entwickelt und unterscheiden sich grundlegend vom bisherigen Tarifaufbau. So hatte die Barmenia vor dem 01. Juli 2022 zwei Tarifwelten; das sogenannte Bausteinsystem mit den Tarifen (u.a. VSU, VAU, VDU), welche insbesondere für die Beihilfeverordnungen in Hessen und Bremen konzipiert waren, sowie das sogenannte Kompakttarifsystem, mit u.a. dem Haupttarif „VBU“.

Die neuen “Genau-Für-Sie-Krankenversicherung“-Tarife sollen für alle Beihilfeverordnungen eine entsprechende Versicherungslösung anbieten. Die Barmenia verspricht mit nur einem Tarifsystem für alle Beamten, egal welchen Dienstherrn sie unterstellt sind, ein adäquates Angebot machen zu können. Ein guter Grund, dass wir an dieser Stelle einmal einen Blick auf diese neuen Barmenia Beihilfetarife werfen.

 

Grundstruktur der Genau-Für-Sie-Krankenversicherung der Barmenia Beamtentarife

Sehen wir uns einmal den grundsätzlichen Aufbau der neuen PKV-Produktwelt der Barmenia an.

 

Der Haupttarif bzw. Grundtarif als Gegenstück zur jeweiligen Beihilfe nennt die Barmenia “Genau-für-Sie-Krankenversicherung“ (Tarifkürzel “GK”)

Für die Wahlleistungen kann optional dann noch eine Zweibettzimmertarif mit dem Namen “Genau-Für-Sie 2-Bett“ (G2B) und ein Einbettzimmertarif “Genau-Für-Sie 1-Bett“ (G1B) hinzu gewählt werden.

Für den Bereich der Beihilfeergänzung bietet die Barmenia nunmehr 2 inhaltlich sehr unterschiedliche Tarife zur Auswahl. Diese heißen zum einen (GEP) “Genau-Für-Sie-Ergänzung Plus” und (GE) “Genau-Für-Sie-Ergänzung”.

Aus dem Namen kann man bereits erahnen, welcher der beiden Beihilfeergänzungstarife mehr Leistung inbegriffen hat, denn das “PLUS” steht für mehr versicherungsgehaltvollem Inhalt.

Auszug aus einem Werbe-Prospekt der BARMENIA „WK1981“ zum Unterschied zwischen den Beihilfeergänzungs GEP und GE (keine vollständige Übersicht – Basis ist stets die geltenden Bedingungen des Versicherers).

 

Optional gibt es natürlich nach wie vor eine Krankenhaustagegeldversicherung sowie einen separaten Beitragsentlastungstarif. Auf einen separaten Kurtarif verzichtet die neue Tarifwelt, da einige Leistungen für Kurbehandlungen bereits in den Haupt- und Ergänzungstarifen enthalten sind.

 

Barmenia Beamtentarife – eine Tarifwelt für ALLE Beihilfeländer

 

Die erste nennenswerte Veränderung seitens der Barmenia ist, dass es nur noch eine Tarifstruktur für alle 17 Beihilfeverordnungen gibt. Die alten Tarife, insbesondere VBU und die Bausteinvariante (VAU, VSU, VDU) sind inhaltlich unterschiedlich und je nach Bundesland war z.B. in Hessen die Tarifvariante mit VBU nicht bedarfsgerecht. Je nach Beihilfeverordnung konnte oftmals nur einer der beiden Beihilfeergänzungstarife VEU oder VELU abgeschlossen werden. So konnte es dazu kommen, dass bei einem Dienstherrnwechsel nicht selten eine Veränderung des Versicherungsinhalts einherging.

Die Idee des neuen Tarifwerks der Barmenia, die sogenannte „Genau-Für-Sie-Krankenversicherung“ ist, dass die zur Verfügung gestellten Tarife für alle zur Verfügung stehen, egal welchen Dienstherrn man hat. Bevor wir ins Detail gehen…

Auf einige inhaltliche Punkte werden wir nun etwas tiefer eingehen. Allerdings möchte ich vorab noch einige Hinweise geben. Das Bedingungswerk regelt was wie genau versichert bzw. nicht versichert ist. Werbeprospekte können viel versprechen, doch was der PKV-Tarif wirklich leistet findet sich stets im Kleingedruckten wieder.

Schlussendlich kann man sich immer auf das Bedingungswerk berufen; wenn dort aber nichts eindeutiges verbrieft ist, oder die Leistung gänzlich anders hinterlegt sind, als gedacht, könnte es ggf. schwierig werden einen entsprechenden Anspruch herzuleiten. Deshalb sollte man VOR Abschluss eines so wichtigen Vertrags immer den Inhalt des Regelwerks durchleuchten und checken, ob Ihre Wünsche und Vorstellungen auch tatsächlich erfüllt werden.

Nehmen Sie stets die Beratung eines unabhängigen Fachmanns, bzw. Fachfrau zum Thema PKV in Anspruch bevor Sie eine finale Entscheidung herbeiführen. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten alleine ohne professionellen Rat eine solch wichtige Entscheidung für oder gegen einen Tarif zu treffen, selbst wenn Sie bereits etliche Artikel, Vergleichtests, Bewertungen und Meinungen gelesen / gehört haben. Die individuelle Betrachtung Ihrer persönlichen Situation und Anforderungen hat oft einen wesentlichen Einfluss auf die Empfehlung eines außenstehenden neutralen Fachmanns.

Bevor Wünsche und Ziele benannt werden können, sollte zunächst klar sein welche Fallstricke und Besonderheiten es auf dem Markt der PKV überhaupt gibt. Wie viel z.B. dieses oder jenes Hilfsmittel, die Behandlung, die Arzneimittel etc. kosten, und welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt diese Kosten abzusichern.

In meinen Beratungsgesprächen nutze ich meinen Kriterienfragebogen zur PKV als roten Faden, um nichts Wesentliches zu vergessen. Diesen können Sie gratis downloaden.

In diesem Artikel werde ich nun beispielhaft einige von mir ausgewählte Leistungsinhalte der Unisex-Tarifwelt der BARMENIA für Beamte “Genau-Für-Sie-Krankenversicherung“ beleuchten und darauf im Allgemeinen eingehen, zudem aus den Bedingungen auszugsweise zitieren, Hinweise geben, und meine persönliche Sichtweise wiedergeben. Markierungen in den Zitaten sind teilweise von mir eingefügt worden. Die Angaben wurden mit großer Sorgfalt gemacht, sind jedoch stark vereinfacht und keinesfalls vollständig, sowie ohne Anspruch auf Vollständigkeit!

Die folgenden Beschreibungen sind also allgemein gehalten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, und geben keinen kompletten Einblick der vertraglich hinterlegten Leistungen wieder. Klar ist auch, dass neben den Regelungen im Tarif auch die „medizinische Notwendigkeit“ und „Angemessenheit der Leistungen“ nach den Musterbedingungen beachtet werden muss.

Es kann also daraus kein pauschaler Leistungsanspruch abgeleitet werden. Zudem kann es von Seiten des Versicherers immer zu anderen Interpretationen der Bedingungen kommen. Ein Anspruch / Ausschluss eines bestimmten Leistungsumfangs kann aus diesem Artikel nicht hergeleitet werden. Maßgeblich sind nur die geltenden original Bedingungen des Versicheres.

 

Grundlage für meine Beschreibungen sind folgende Bedingungen / Druckstücke der Barmenia Krankenversicherung:

Zunächst die allgemeinen Bedingungsteile:

Teil I Musterbedingungen 2009 des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (MB/KK 09) Stand 01.01.2023 K4601 0123 DT, sowie dem Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13) (Schrägschrift) K4601 0123 DT

…sowie die Bedingungen der Tarife; Teil III (die jeweiligen Tarife):

Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung (Stand 01.01.2023) (K 5252 0123 DT)
Tarif Genau-Für-Sie 2-Bett (Stand 01.07.2022) K5253 0722 DT
Tarif Genau-Für-Sie 1-Bett (Stand 01.07.2022) K5254 0722 DT
Tarif Genau-Für-Sie Ergänzung Plus (Stand 01.01.2023) K5256 0123 DT

Der einfachhalthalber werden wir nur den leistungsstärkeren Beihilfeergänzungstarif “Genau-Für-Sie Ergänzung Plus” (GEP) in diesem Artikel etwas genauer betrachten.

Welchen besonderen Stellenwert ein Beihilfeergänzungstarif haben kann, habe ich bereits in einem anderen Artikel erläutert …diesen FINDEN SIE HIER.

Deshalb sollte man stets nicht nur den Grundtarif bzw. Haupttarif, sondern gerade auch im Hinblick auf die Zeit im Versorgungsbezug als Pensionär:innen auf die Versicherungsleistungen im Beihilfeergänzungstarif. Dieser soll ja Lücken der Beihilfe schließen. Doch welche Lücken ggf. geschlossen werden und welche nicht ergibt sich auch hier aus dem Bedingungswerk.

Aus diesem Grund sollte man stets den Haupttarif UND den Ergänzungstarif gleichermaßen begutachten. Achtung: Noch einmal kurz zur Erinnerung; der andere Beihilfeergänzungstarif “Genau-Für-Sie Ergänzung” (GE) ist wesentlich leistungsärmer als der Beihilfeergänzungstarif mit dem sog. Plus (GEP) “Genau-Für-Sie Ergänzung Plus”.

 

BRE Unschädlichkeit für manche Leistungen

Neu in der Tarifwelt Genau-Für-Sie-Krankenversicherung ist auch, dass Vorsorgeuntersuchung zur Erkennung von Krankheiten nun nicht mehr die Zahlung der sogenannten Beitragsrückerstattung verhindern!

Auszug aus dem Tarifdruckstück K 5252 0123 DT Teil III Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung Zitat:

B. Tarifliche Leistungen
(…) 1. Ambulante Heilbehandlung

Die Kosten einer ambulanten Heilbehandlung nach den Ziffern 1 a) bis o) ersetzen wir mit dem Leistungs-Prozentsatz der vereinbarten Leistungsstufe. Das gilt nicht für die Ziffer 1 f).

a) Ambulante Heilbehandlung
Versichert sind die Kosten für ambulante Heilbehandlung. Dazu zählen zum Beispiel: (…)
Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten

Wenn Sie Vorsorgeuntersuchungen nutzen, wirkt sich das nicht auf den Anspruch einer möglichen Beitragsrückerstattung aus. Noch ein Hinweis für Sie: Aus den Rechnungen muss ersichtlich sein, dass es sich um Vorsorgeuntersuchungen handelt

(…)
– ärztlich angeratene und durchgeführte Schutzimpfungen (einschließlich reise- und berufsbedingte Schutzimpfungen). Wir erstatten zum Beispiel die Kosten für Schutzimpfungen gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI). Dazu gehören zum Beispiel Impfungen gegen FSME (Zecken), Gelbfieber, Hepatitis und Japanische Enzephalitis oder die Malaria-Prophylaxe.
Wenn Sie Schutzimpfungen nutzen, wirkt sich das nicht auf den Anspruch einer möglichen Beitragsrückerstattung aus. Aus den Rechnungen muss ersichtlich sein, dass es sich um Schutzimpfungen handelt.

(…)
3. Zahnbehandlung, zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen und Zahnersatz

Die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung nach den Ziffern 3 a) bis c) ersetzen wir mit dem Leistungs-Prozentsatz der vereinbarten Leistungsstufe. (…)

b) Zahnmedizinische Prophylaxe- Maßnahmen
Versichert sind die Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen. Dazu zählen zum Beispiel:

– Erstellung des Mundhygienestatus, sowie eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sowie Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes und die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen,
– Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung,
– Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung,
– Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte professionelle Zahnreinigung ausgenommen Bleaching),
– Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen,
– Fissurenversiegelung.

Wenn Sie zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen nutzen, wirkt sich das nicht auf den Anspruch einer möglichen Beitragsrückerstattung aus. Aus den Rechnungen muss ersichtlich sein, dass es sich um zahnmedizinische Prophylaxe- Maßnahmen handelt.“ Zitat Ende.

Ambulante Vorsorgeuntersuchungen, Zahnprophylaxe (auch professionelle Zahnreinigung – ausgenommen Bleaching), Schutzimpfungen (auch für Auslandsreisen), können also nunmehr in Anspruch genommen werden, ohne dass dadurch das Recht auf Beitragsrückerstattung entfällt. Dieser Punkt wird von vielen Versicherern nicht angeboten. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Barmenia in den Tarifen nur eine sogenannte erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung vorsieht. Diese ist nicht garantiert und könnte zukünftig ggf. auch gekürzt oder ganz entfallen.

 

Elternzeit teilweise Beitragsfreiheit

Die Barmenia bewirbt diesen Punkt und möchte damit neue Kunden gewinnen. Nach meiner persönlichen Erfahrung mit Mandanten wird dieser Bestandteil von Interessenten sehr positiv aufgenommen. Viele Tarife bieten innerhalb der Beihilfetarife keine solche Leistung an. Sehen wir uns die Bedingungsformulierung näher an. Auszug aus dem Tarifdruckstück K 5252 0123 DT, Teil III Genau-Für-Sie Krankenversicherung, Zitat:

„4. Weitere Leistungen und Vereinbarungen
(…) f) Beitragsbefreiung bei Bezug von Elterngeld

Wann haben Sie oder die versicherte Person Anspruch auf beitragsfreien Versicherungsschutz?
In der folgenden Situation haben Sie beitragsfreien Versicherungsschutz für den Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung.

Erhalten Sie oder die versicherte Person Elterngeld im Sinne des Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetzes (BEEG)?

Dann besteht beitragsfreier Versicherungsschutz für den Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung für die Dauer des Bezugs von Elterngeld. Die Beitragsfreiheit ist insgesamt auf einen Zeitraum von maximal drei Monaten begrenzt.

Der Anspruch auf beitragsfreien Versicherungsschutz besteht dann, wenn zum Zeitpunkt des erstmaligen Bezugs von Elterngeld die versicherte Person unmittelbar zuvor mindestens acht Monate im Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung versichert ist und eine Kopie des Elterngeldbescheides vorgelegt wird. Die Beitragsbefreiung gilt für den Beitrag des Tarifs Genau-Für-Sie Krankenversicherung einschließlich eines ggf. zu zahlenden Risikozuschlags.“ Zitat Ende.

Dass die Beitragsbefreiung auch für vereinbarte Risikozuschläge gilt hat seltenheitswert. Die notwendige Vorversicherungszeit von 8 Monaten ist am Markt eine durchaus gängige Regelung.

 

Hilfsmittelversorgung der neuen Barmenia Beamtentarife

Sehen wir uns als erstes die Hilfsmittelversorgung der neuen Tariflinie an. Der Haupttarif „GK“ hat eine beispielhafte Aufzählung von Hilfsmitteln hinterlegt, und somit einen sog. offenen Hilfsmittelkatalog. Gut ist auch, dass die Wartung und Reparatur von Hilfsmitteln erstattungsfähig ist, was nicht jeder Tarif am Markt bietet.

Die Ausschlüsse im Bereich der Hilfsmittel wie z.B. Hilfsmittel des täglichen Bedarfs sind marktkonform und meines Erachtens in Ordnung.

Schade ist nur, dass auch in den neuen Tarifen auf die Eurolimitierung für Hörgeräte nicht verzichtet wurde. Viele Anbieter haben hier zumindest im Haupttarif keine Limits für Hörgeräte mehr hinterlegt.

Als Besonderheit könnte man noch die Definition des “Blindenführtiers” anstatt des “Blindenführhundes” nennen. Hier scheint die Barmenia eben auch das Blindenführpferd als erstattungsfähig anzusehen. Die Eurolimits für Sehhilfen halte ich für marktüblich und absolut in Ordnung.

Als positiven Punkt kann man erwähnen, dass ein Kostenvoranschlag und eine günstigere Versorgung über den Versicherer nicht zwangsläufig notwendig ist, sondern lediglich ein Angebot der Barmenia für ihre Kunden darstellt.

Zitat; K 5252 0123 DT Teil III Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung

„B. Tarifliche Leistungen (…)
1. Ambulante Heilbehandlung (…)
h) Hilfsmittel
Versichert sind die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel. Das sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen, zum Beispiel:

Prothesen, Epithesen und Haarersatz, Behandlungs- und Kontrollgeräte, orthopädische Schuhe und Schuhzurichtungen, Einlagen, Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Geh- und Stützapparate, Kunstaugen, Kommunikationshilfen (inklusive Gebärdendolmetscher und Schriftendolmetscher), künstliche Ernährung sowie die Anschaffung eines Blindenführtieres einschließlich der erforderlichen Trainingsmaßnahmen.

Unter den Versicherungsschutz fallen auch lebenserhaltende Hilfsmittel. Lebenserhaltend ist ein Hilfsmittel, wenn ohne seinen Einsatz unmittelbar eine lebensbedrohliche Situation entstehen würde, zum Beispiel:

– Beatmungsgeräte zur lebenserhaltenden Beatmung,
– Überwachungsgeräte für Atmungs- und Herzfrequenz,
– Systeme zur Heimdialyse und zur Sauerstofftherapie.

Wir erstatten die Kosten für Anschaffung, Wiederbeschaffung, Reparatur und Wartung sowie Einweisung in den Gebrauch.

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen
– Gegenstände mit geringerem therapeutischen Nutzen (zum Beispiel Blutdruckmessgeräte),
– Geräte, die dem Fitness- und/oder Wellnessbereich zuzuordnen sind (zum Beispiel Ergometer),
– Bestrahlungsgeräte,
– TENS-Geräte,
– sonstige sanitäre oder medizinisch-technische Bedarfsartikel (zum Beispiel Fieberthermometer, Heizkissen, Massagegeräte),
– nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Anschaffungszweck stehendes Zubehör,
– Unterhaltungs- und Betriebskosten. Batterien sind jedoch eingeschlossen, wenn es sich um Spezialbatterien handelt, die nicht allgemein im Haushalt verwendet werden können.

Bei Hilfsmitteln – insbesondere bei kostenintensiven Hilfsmitteln – empfehlen wir, uns vor Bezug einen Kostenvoranschlag vorzulegen. Gerne prüft der Barmenia Gesundheitsservice dann, ob ein Bezug zu günstigeren Konditionen möglich ist. Ein entsprechendes Angebot ist für Sie unverbindlich und freiwillig.

Die Kosten der nachgenannten Hilfsmittel sind in folgender Höhe erstattungsfähig:
– Versichert sind die Kosten für Sehhilfen (auch Sonnenbrillen mit Sehstärke), Brillenreparaturen und Kontaktlinsen bis zu einem Rechnungsbetrag von 400 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren. Bitte reichen Sie uns die Rechnung des Optikers unter Angabe der Dioptrienwerte ein. Eine Verordnung des Augenarztes brauchen wir nicht.

Beispiel: Sie haben die Leistungsstufe GK30 (30 %) versichert? Dann erhalten Sie bis zu 120 EUR (400 EUR * 30 % = 120 EUR) für Sehhilfen. Ein Leistungsanspruch für den erneuten Bezug von Sehhilfen entsteht nach zwei Kalenderjahren. Vor Ablauf von zwei Kalenderjahren entsteht erneuter Anspruch für Sehhilfen bei einer festgestellten Veränderung der Sehschärfe von mindestens 0,5 Dioptrien.

– Versichert sind die Kosten für Hörgeräte bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.000 EUR je Ohr. Beispiel: Sie haben die Leistungsstufe GK30 (30 %) versichert? Dann erhalten Sie bis zu 600 EUR (2.000 EUR * 30 % = 600 EUR) je Ohr für Hörgeräte.“ Zitat Ende.

 

Beihilfeergänzungstarif „Genau-Für-Sie Ergänzung Plus“ und seine Erstattung für Hilfsmittel

Die hinterlegten Eurolimits für Hörgeräte sind in der Tat auch hier aus meiner Sicht nicht perfekt. Dennoch gehört die Ausgestaltung dieser Beihilfeergänzungsleistung im Bereich der Hilfsmittel vergleichsweise zu den leistungsstärkeren am Markt (Stand April 2023). Dennoch lohnt auch hier wie bei allen anderen Punkten auch eine genaue Marktbetrachtung.

 

Ambulante Psychotherapie der neuen Barmenia Beamtentarife

Auch im Bereich der ambulanten Psychotherapie bietet die BARMENIA in ihren neuen Tarifen eine Rarität! Im Haupttarif “Genau-Für-Sie Krankenversicherung” findet man weder eine Sitzungszahlbegrenzung noch eine prozentuale Selbstbeteiligung vor…und als weitere Besonderheit; auch der Beihilfeergänzungstarif “Genau-Für-Sie Ergänung Plus” sieht Leistungen für ambulante Psychotherapie vor, und dies ebenfalls ohne pauschale Begrenzungen der Sitzungszahl sowie ohne prozentuale Selbstbehalte. Eine Notwendigkeit für eine vorherige schriftliche Leistungszusage des Versicherers vor Behandlungsbeginn habe ich im Bedingungswerk nicht finden können. Andere Anbieter fordern dies.

Es war schon in den genannten Vorgängertarifen der BARMENIA stets eine Erstattungsfähigkeit von ambulanter Psychotherapie integriert, auch in den damaligen Beihilfeergänzungstarifen schon. Allerdings jeweils mit einer %-SB.

Gleichwohl gibt es schon lange einige Haupttarife von unterschiedlichen Gesellschaften, die eine 100%-Leistung hierfür vorsehen. Allerdings handelt es sich hier ja immer nur um eine partielle Absicherung, denn die andere Seite stellt ja die Beihilfeleistung dar. Die Beihilfeergänzungsleistung der PKV im Bereich der ambulanten Psychotherapie hat absoluten Seltenheitswert!

Zu den versicherten Behandlern im Rahmen der psyochtherapeutischen Maßnahmen nennt die Barmenia im Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13) ZITAT:

㤠4 Umfang der Leistungspflicht
1. Art und Höhe der Versicherungsleistungen ergeben sich aus dem Tarif mit Tarifbedingungen. (…)
2.1 Es können auch Hebammen bzw. Entbindungspfleger sowie bei Psychotherapie Ärzte, in eigener Praxis tätige und ins Arztregister eingetragene approbierte Psychotherapeuten, psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Anspruch genommen werden.“ Zitat Ende.

Zitat aus dem Haupttarif bzw. Grundtarif (GK) „Genau-Für-Sie Krankenversicherung” Teil III Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung (Druckstück K 5252 0123 DT)

ZITAT: „1. Ambulante Heilbehandlung
Die Kosten einer ambulanten Heilbehandlung nach den Ziffern 1 a) bis o) ersetzen wir mit dem Leistungs-Prozentsatz der vereinbarten Leistungsstufe. Das gilt nicht für die Ziffer 1 f). (…)
c) Psychotherapeutische Behandlung
Versichert sind die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen einschließlich psychologischer Diagnostik.“ Zitat Ende.

Und ähnliches findet sich auch im Beihilfeergänzungstarif (GEP) „Genau-Für-Sie-Ergänzung Plus“; Teil III Tarif Genau-Für-Sie Ergänzung Plus (Durckstücknummer K 5256 0123 DT), Zitat:

 

B. Tarifliche Leistungen (…)

Der Tarif Genau-Für-Sie Ergänzung Plus bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen des Beihilfeträgers ergänzt.

Der Tarif Genau-Für-Sie Ergänzung Plus übernimmt die verbleibenden Kosten, für die ein Leistungsanspruch nach dem Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung besteht.
Besteht kein Leistungsanspruch aus dem Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung, erfolgt auch keine Leistung aus dem Tarif Genau-Für-Sie Ergänzung Plus. Das gilt nicht für Zuzahlungen nach Abschnitt B, Ziffer 4 h dieses Tarifs.

Die in den für Sie gültigen Beihilfevorschriften festgelegten Kostendämpfungspauschalen sind nicht versichert.

Sie erhalten die tariflichen Leistungen auch dann, wenn die Beihilfe nicht vorleistet. Zustehende Leistungen der Beihilfe müssen in Anspruch genommen werden. Als Beleg dafür reicht der Beihilfe-Bescheid oder der Ablehnungs-Bescheid der Beihilfe aus. Leistungen, die nicht fristgerecht bei der Beihilfe eingereicht werden, sind nicht über den Tarif Genau-Für-Sie Ergänzung Plus versichert. (…)

1. Verbleibende Kosten für ambulante Heilbehandlung
Die verbleibenden Kosten einer ambulanten Heilbehandlung des Tarifs Genau-Für-Sie Krankenversicherung ersetzen wir in voller Höhe. Für einige Leistungen gibt es Budget-Grenzen: (…)

c) Psychotherapeutische Behandlung
Versichert sind die verbleibenden Kosten für psychotherapeutische Behandlungen einschließlich psychologischer Diagnostik.“ Zitat Ende.

In diesem Zusammenhang ist es daher überhaupt bemerkenswert bei einer Marktbeobachtung einen Beihilfeergänzungstarif zu finden, welcher Leistungen für ambulante Psychotherapiemaßnahmen vorsieht. Als negatives Beispiel könnte man hier auch den Beihilfeergänzungstarif GE (ohne Plus) der Barmenia heranziehen, der überhaupt keine Erstattungsfähigkeit für diese Maßnahmen vorsieht.

 

Heilpraktiker

Auch wenn die BARMENIA im Tarif “Genau-Für-Sie-Krankenversicherung“ Ihre Erstattungsfähigkeit nicht auf die Höchstsätze der GebüH begrenzt so findet sich eine maximale Eurogrenze für Heilpraktikerleistungen in den Beihilfeergänzungstarif “GEP”- “Genau-Für-Sie-Ergänzung PLUS” wieder. Meiner Meinung nach wäre hier eine prozentuale Selbstbeteiligung verbraucherfreundlicher gewesen, denn durch die inflationäre Einwirkung verliert diese Obergrenze stetig an Kaufkraft.

Bei Heilmittelerbringungen sind die Gebühren bis zum 1,1fachen der vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat festgesetzen beihilfefähigen Höchstbeträge beschränkt.

Versicherungsschutz für die Versorgung der Zähne

Positiv fällt auf, dass sich die neue Tarifwelt auf keinerlei Material und Laborkostenliste mit pauschalen Euromaximalgrenzen bedingungstechnisch bezieht. Die kurze Zahnstaffel von 2 Jahren ist ebenfalls vergleichsweise gut, und entfällt bei unfallbedingten verursachten Kosten. Die KFO (Kieferorthopädische Behandlung) bezieht sich nicht auf ein Höchstalter…

Auzug aus dem Haupttarif Teil III Genau-Für-Sie Krankenversicherung, Zitat:

3. Zahnbehandlung, zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen und Zahnersatz

Die Kosten einer zahnärztlichen Behandlung nach den Ziffern 3 a) bis c) ersetzen wir mit dem Leistungs-Prozentsatz der vereinbarten Leistungsstufe.

(…)
c) Zahnersatz sowie Zahn- und Kieferregulierung

Versichert sind die Kosten für Zahnersatz. Dazu zählen zum Beispiel:

– Prothesen,
– Stiftzähne,
– Brücken,
– Kronen,
– Implantate,
– funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen,
– Vor- und Nachbehandlungen (zum Beispiel Knochenaufbau) und Reparaturen sowie
– Zahn- und Kieferregulierung (kieferorthopädische Behandlung).

Wir empfehlen Ihnen, uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan einzureichen. Wir klären dann gerne für Sie, mit welchen Leistungen Sie rechnen können.

Die Leistungen für Zahnersatz einschließlich Vor- und Nachbehandlungen und Reparaturen sowie Zahn- und Kieferregulierung sind in den ersten beiden Kalenderjahren begrenzt. Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person:

– In den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 5.000 EUR unabhängig von der versicherten Leistungsstufe.

– Ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.

Der Höchstbetrag entfällt, wenn die Kosten auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.” Zitat Ende.

 

Versicherte Gebühren für Ärzte und Zahnärzte der Barmenia Beamtentarife

Einer aus meiner Sicht wichtigsten Frage bei der Auswahl einer PKV ist, ob die Tarife / der Tarif auch über die Höchstsätze der Gebührenordnung eine Erstattungsfähigkeit vorsieht.

Hierzu werfen wir kurz einen Blick in den Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13)

Zitat (auszugsweise) Ҥ 4 Umfang der Leistungspflicht

(…) 2.4 Gebühren sind in der Krankheitskosten-Vollversicherung im tariflichen Umfang über den Gebührenrahmen der jeweils gültigen amtlichen deutschen Gebührenordnungen hinaus erstattungsfähig, sofern im Tarif nichts anderes bestimmt ist. Bei Inanspruchnahme von Heilpraktikern sind deren Gebühren im tariflichen Umfang auch über den Gebührenrahmen der gültigen deutschen Gebührenverzeichnisse für Heilpraktiker hinaus erstattungsfähig, sofern im Tarif nichts anderes bestimmt ist. (…) Bei Behandlungen im Ausland sind in der Krankheitskosten- Vollversicherung Gebühren im tariflichen Umfang auch über die Höchstsätze der in dem jeweiligen Land bestehenden Gebührenordnungen, sonstigen Preisverzeichnisse, preislichen Regelwerke oder Preislisten hinaus erstattungsfähig, sofern im Tarif nichts anderes bestimmt ist.” Zitat Ende.

Also müssen wir nun einen zusätzlichen Blick ins Kleingedruckte der jeweiligen Tarife werfen.

Auszug aus dem Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung Teil III:

Zitat: “B. Tarifliche Leistungen

Bitte beachten Sie diesen Hinweis! Der Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen Versicherungsschutz, der die Leistungen des Beihilfeträgers ergänzt. Sie vereinbaren mit der Barmenia eine prozentuale Kostenerstattung (Leistungs-Prozentsatz). (…)

Wir erstatten die Gebühren für ärztliche und zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang über den Gebührenrahmen der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ) hinaus. Bei Behandlungen durch Heilpraktiker erstatten wir die Gebühren über den Gebührenrahmen des gültigen deutschen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) hinaus. Bei Behandlungen im Ausland erstatten wir die Gebühren im tariflichen Umfang auch über die Höchstsätze der in dem jeweiligen Land bestehenden Gebührenordnungen, sonstigen Preisverzeichnisse, preislichen Regelwerke oder Preislisten hinaus.” Zitat Ende.

Sicherlich sollte sich hier nun die Frage anschließen, wie es sich mit der Wahlleistung eines Privatarztes (landläufig auch Chefarztbehandlung) verhält? Diese wäre im Grundtarif “Genau-Für-Sie Krankenversicherung” ja noch nicht inkludiert. Möchte man solche eine Behandlung und deren Mehrkosten bedingungsgemäß versichert haben, so muss man auch den dazugehörigen Tarif / die Tarife für Wahlleistungen mit vereinbaren / beim Abschluss berücksichtigen.

Ebenso verhält es sich mit den Beihilfeergänzungsbaustein. Hier muss ebenfalls die genau Tarifkonstellation betrachtet und entsprechend ausgewählt werden um eine Eigenbeteiligungen zu verhindern bzw. einzugrenzen, denn der Grundtarife bietet ja nur eine teilweise Abdeckung der Krankheitskosten!

Erstattung für ambulante Transportkosten

Neben den wichtigen Erstattungen für Notfallfahrten sowie für Fahrten zur ambulanten Chemo- und Dialysetherapie sehen die neuen Tarife nun auch eine Erstattungsfähigkeit für Fahrten zur Behandlung bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit vor. Nichts besonderes mehr am Markt, dennoch im Vergleich zum Vorgängertarifwerk eine nennenswerte Verbesserung.

Auch der Beihilfeergänzungstarif GEP (Genau-Für-Sie-Ergänzung Plus) sieht diverse Leistungen für den Transportbereich vor, was sich am Markt leider noch nicht in der Breite durchgesetzt hat.

 

Krankenhaus Wunschverlegung im Tarif Genau-Für-Sie 2-Bett enthalten

Eine ziemliche Seltenheit am Markt dürfte der folgende Punkt darstellen, der sich im sogenannten Wahlleistungstarif für die Zweibettzimmerversorgung im Krankenhaus verbirgt.

Teil III Tarif Genau-Für-Sie 2-Bett (Druckstück K 5253 0722 DT)

„1. Stationäre Heilbehandlung (…)

e) Wunschverlegung in ein anderes Krankenhaus
Versichert sind die Kosten für eine einmalige Wunschverlegung in ein anderes Krankenhaus innerhalb Deutschlands. Diese Kosten werden einmalig je Krankenhausaufenthalt bezahlt. Diese Leistung erhalten Sie in voller Höhe, unabhängig vom versicherten Leistungs-Prozentsatz. Eine intensivmedizinische Betreuung während des Transports ist im Rahmen der Wunschverlegung nicht erstattungsfähig.“ Zitat Ende.

 

Heilmittel

Auszug aus dem Tarif „Genau-Für-Sie Krankenversicherung“ K 5252 013 DT

Zitat: „g) Heilmittel
Versichert sind die Kosten für ärztliche verordnete Heilmittel. Dazu zählen zum Beispiel:

medizinische Bäder, Massagen, Inhalationen, Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, stimm-, sprech-, sprach- und schlucktherapeutische Behandlungen, ergotherapeutische Behandlungen und podologische Behandlungen.

Werden Heilmittel durch nichtärztliche Leistungserbringer von Heilmitteln (zum Beispiel Physiotherapeuten) durchgeführt, sind die Gebühren bis zum 1,1fachen der vom Bundesministerium des Innern und für Heimat festgesetzten beihilfefähigen Höchstbeträge erstattungsfähig.

Außerdem sind bei Schwangerschaft die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse und Schwangerschaftsgymnastik sowie nach der Entbindung Rückbildungsgymnastik versichert.“ Zitate Ende.

Gut finde ich, dass die Barmenia auf eine abgeschlossende Aufzahlung für versicherte Heilmittel verzichtet und eine beispielhafte Nennung vornimmt. Allerdings wird gleichzeitig auf die beihilfefähigen Höchstbeträge bezuggenommen. Natürlich ist die Limitierung bis zum 1,1fachen Satz besser als eine Beschränkung auf die Höchstsätze, doch finden sich auf dem Markt leistungsstärkere Formulierungen. Zudem stellt sich mir die Frage, was eigentlich passiert, wenn in der Beihilfeverordnung zukünftig einmal Leistungen herauskürzen würden würden?

Arzneimittel

Hier gleich einmal zu einer Besonderheit…Beide Tarifeseiten, sprich der Beihilfeergänzungstarif GEP (Genau-Für-Sie Ergänzung Plus) als auch derHaupttarif GK (Genau-Für-Sie Krankenversicherung) sehen eine Erstattungsfähigkeit für ärztlich verordnete Arzneimittel vor.

Wenn am Markt ein Beihilfeergänzungstarif überhaupt etwas für Arzneimittel bezahlt, dann oftmals nur für die “nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel”. Die Barmenia verzichtet auf diesen Zusatz und könnte daher auch für versicherungspflichtige Arzneimittel ggf. eine Erstattung vorsehen.

 

KT-Option und die Barmenia Beamtentarife

Die Barmenia sieht auch in der neuen Tariflinie die aus meiner Sicht für viele Kunden wichtige Klausel für ein Optionsrecht auf eine Krankentagegeldversicherung vor. Für wen und weshalb diese wichtig sein kann können Sie HIER nachlesen. Die Genau-Für-Sie Krankenversicherung sieht allerdings kein bedingungsgemäßes Optionsrecht auf nachträglichen Abschluss einer Krankentagegeldversicherung bei Wegfall der Beihilfe vor, wenn die Person aufgrund der Öffnungsaktion in die PKV eingetreten ist. Ein aus Sicht des Versicherers nachvollziehbarer Schritt. Für die Verbraucher:innen kann diese neue Regelung allerdings je nach Konstellation zu Nachteilen führen.

Sehen wir uns einen Teil der „Spielregeln“ im Original Bedingungstext auszugsweise an. Druckstück K 5252 0123 DT, Teil III Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung; Zitat:

Wann können Sie von Ihrem Optionsrecht auf ein Krankentagegeld Gebrauch machen?

d) Optionsrecht bei Fortfall des Beihilfeanspruchs

Sie haben das Recht, nach Fortfall des Beihilfeanspruchs und gleichzeitiger Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit als Arbeitnehmer, zusätzlich ein Krankentagegeld zu vereinbaren,

– für Selbstständige ab dem 15. Tag einer Arbeitsunfähigkeit,
– für Arbeitnehmer ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit

bis zur Höhe des auf den Kalendertag umgerechneten und entfallenden Nettoeinkommens, maximal jedoch 140 % des zu dem Zeitpunkt des Versicherungsbeginns der Krankentagegeldversicherung maßgebenden höchsten Krankengeldes der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer.

Wir werden einen solchen Antrag ohne erneute Gesundheitsprüfung annehmen, wenn die Hinzunahme der Krankentagegeldversicherung spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme der beruflichen Tätigkeit beantragt wird. Die Versicherung nach dem jeweils gewünschten Tarif erfolgt zum 01. des auf die Antragstellung folgenden Monats. Die Leistungen werden ohne erneute Wartezeit auch für laufende Versicherungsfälle von dem im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn bezeichneten Zeitpunkt an gezahlt.

(…)

Wann gelten die Optionsrechte nicht?

Alle unter Ziffer 4 g) genannten Optionsrechte gelten nicht, wenn der Vertrag auf Grund der Annahmeverpflichtung des Versicherers zustande gekommen ist (Öffnungsaktion).“ Zitat Ende.

 

REHA und AHB in den Barmenia Beamtentarifen

Am Markt finden sich hierzu die unterschiedlichsten Regelungen. Von zeitlichen Fristen, maximalen Leistungsdauern, der Notwendigkeit eine vorherige schriftliche Leistungszusage vom Versicherer erhalten zu haben, bis hin zu Eurolimits oder Diagnoseaufzählungen findet sich so einiges. Hiervon liest man im Bedingungswerk der Barmenia nichts. Klar ist jedoch, dass Kurleistungen einen eigenen Bereich darstellen auf den ich hier aber nicht näher eingehen werde.

Hierzu sehen wir uns einmal einen kleinen Auszug aus dem Druckstück K 4601 0123 DT; Teil II Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13) an, Zitat:

㤠4 Umfang der Leistungspflicht

(…)

2.6 Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen bzw. Anschlussheilbehandlungen fallen unter den Versicherungsschutz, wenn und soweit kein anderer Kostenträger leistungspflichtig ist.

(…)

4.5 Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen bzw. Anschlussheilbehandlungen fallen unter den Versicherungsschutz, wenn und soweit kein anderer Kostenträger leistungspflichtig ist und eine stationäre Durchführung aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Eine vorherige Zusage des Versicherers ist nicht erforderlich. (…)“ Zitat Ende.

Gut finde ich, dass beide Begrifflichkeiten, sprich die Anschlussheilbehandlung (AHB) und Reha genannt werden. Mach einer frägt sich hier aber, ob die Beihilfe nicht doch ein anderer Kostenträger sein könnte? Zumindest für den stationären Bereich stellt die Barmenia aber diesen Punkt klar. Zitat aus dem Teil III Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung, auszugsweise Zitat:

D. Weitere Hinweise zu Ihrem Versicherungsschutz
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz, die für Sie wichtig sind. Grundlage sind die Teile I und II der AVB, die wir durch folgende tarifliche Regelungen ohne Nachteile für Sie geändert oder ergänzt haben.

(…)

2. Was gilt bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen bzw. Anschlussheilbehandlungen?

Zu § 4 (4.5) TB/KK 13: Umfang der Leistungspflicht
Bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen bzw. Anschlussheilbehandlungen leisten wir im vertraglich vereinbarten Umfang für den Teil, der über die Beihilfeleistungen hinausgeht.“ Zitat Ende.

 

Der Preis der neuen Barmenia Beamtentarife

Wie bei allen Privaten Krankenversicherung ist der Preis nur eine Momentaufnahme; Beitragssteigerungen gehören zum normalen Geschäftsbetrieb einer PKV.

Ich habe aber für eine erste Einschätzung auf dem Maklerportal eine Beispielberechnung der Barmenia für einen fiktiven 30-jährigen Bundes-Beamten (kein Ausbildungstarif) mit 50% Beihilfebemessungssatz erstellt. Als Beihilfeergänzungstarif habe ich hier den „GEP“ gewählt; Risikozuschläge wurden natürlich für die fiktive Berechnung nicht berücksichtigt.

Die Bausteine des Krankenhaustagegeldes, des Beitragsentlastungstarifs, sowie der Auslandskrankenversicherung habe ich ausgespart. Die Berechnung wurde mit einer Kurzstufe (Splittung der 50%-Absicherung mit den Tarifen GK30+GK20P sowie G2B30+G2B20P) durchgeführt.

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Ich bin gespannt wie sich die Tarife der Barmenia zukünftig beitragstechnisch entwickeln werden…Mehr zum Thema Beitragserhöhungen in der PKV und warum diese geschehen finden Sie hier…

 

Kindernachversicherung bei Geburt – in welche Tarife kann man die Kinder als „VBU-Bestandskunde /-din“ versichern?

Eine durchaus interessante Frage, die sich bereits jetzt in meinem Kundenbestand aufgetan hat…

Die Kindernachversicherung nach § 198 VVG besagt sinngemäß, dass man bei Neugeborenen innerhalb von 2 Monaten eine Kindernachversicherung beantragen kann. Ist man bereits in der neuen Beamten-Tarifwelt „Genau-Für-Sie“ versichert, können die Kinder auch die entsprechenden Tarife, in denen auch der versicherte Elternteil ist, innerhalb der sogenannten Regeln der Kindernachversicherung für sich nutzen.

Auszug aus dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG), Zitat (Stand 04.05.23 Quelle: www.gesetze-im-internet):

㤠198 Kindernachversicherung
(1) Besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten zu versichern, wenn die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt. Diese Verpflichtung besteht nur insoweit, als der beantragte Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher und nicht umfassender als der des versicherten Elternteils ist.“ Zitat Ende.

Was ist aber, wenn man ein Altkunde / eine Altkundin und beispielsweise im Tarif VBU etc. versichert ist? Hierzu habe ich von der Barmenia unterschiedliche Aussagen zu gehör bekommen. Anscheinend sind beide Tarifwelten für die Kindernachversicherung möglich. Ist der versicherte Elternteil in der alten Tarifwelt (z.B. VBU) versichert, können die neugeborenen Kinder auch über den § 198 VVG natürlich die Alttarife abschließen.

ABER wie ist es nun für den Fall wenn die Eltern die Kinder in den neuen Tarifen versichern möchten, selbst aber in der alten Tarifwelt versichert sind? Anscheinend muss für den Eintritt der neugeborenen Kinder in die neue Tarifwelt dann angeblich die U1 und U2 ohne nennenwerten Krankheitsbefund bleiben (Stand 04.05.23); defacto also eine Art Risikoprüfung bei dem Wunsch die Kinder in der neuen Tarifwelt „Genau-Für-Sie-Krankenversicherung“ zu versichern…Wir werden sehen, wie die Barmenia hier zukünftig aggieren wird. Ggf. wird hier noch ein umdenken stattfinden?!

 

Fazit der neuen Barmenia Beihilfetarife „Genau-Für-Sie“:

Ich persönlich sehe die neue Tariflinie der Barmenia in vielen Teilbereich bei den leistungsstärkeren Tarifen am PKV-Markt für Beamte. Zu manchen Leistungspositionen finden sich jedoch auch andere leistungsorientiertere Bedingungsformulierungen am PKV-Markt. Es kann also gut sein, dass für Ihre persönliche Konstellation oder Ihre persönlichen Anforderungen ein ganz anderer Tarif / Versicherer besser passt.

Dies herauszufinden bedarf einer individuellen Betrachtung Ihrer Lebensumstände, Ihres Gesundheitszustands bei Vertragsabschluss, Ihrer beruflichen und familiären Zukunftsplanungen sowie Ihrer Wünsche und Anforderungen an den Versicherungsschutz. Gut, ist also relativ; zumal es viele weitere Details und Differenzierungen innerhalb der Privaten Krankenversicherung gibt.

Gerne können Sie einen Termin mit mir vereinbaren und wir erstellen gemeinsam ein objektives Anforderungsprofil und finden die für Sie passende PKV.

Hier finden Sie einige Druckstücke zu den neuen Barmenia Beamtentarife auf deren der Artikel bezug nimmt (Stand 08.04.2023):

Allgemeiner Bedingungsteil I und II der Barmenia Krankenversicherung

Tarifbedingungen Teil III Tarif Genau-Für-Sie Krankenversicherung (Haupttarif)

Tarifbedingungen Teil III Tarif Genau-Für-Sie Ergänzung Plus (Beihilfeergänzungstarif)

Tarifbedingungen Teil III Tarif Genau-Für-Sie Ergänzung (Beitragsergänzungstarif ohne Plus)

Tarifbedingungen Tarif III Tarif Genau-Für-Sie 2 Bett

Tarifbedingungen Tarif III Tarif Genau-Für-Sie 1 Bett

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