Der Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) für das Jahr 2010

13.08.2011 Thomas Schösser

Die Institution des Ombudsmannes für die private Kranken- und Pflegeversicherung wurde im Oktober 2001 geschaffen. Die Aufgabe ist, Beschwerden von Versicherungsnehmern über ihre Versicherung zu prüfen und gegebenenfalls die außergerichtliche Schlichtung mit dem Versicherer herbei zu führen.

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Risikovorabanfrage oder lieber gleich einen Antrag bei einer Versicherung einreichen?

10.11.2010 Thomas Schösser

In die PKV mit Vorerkrankungen wechseln– wie geht man am geschicktesten vor, oder bei welcher Versicherung soll man jetzt den Antrag stellen?

Nun hat man sich für den Wechsel in eine private Krankenversicherung entschieden und sich vielleicht schon den ein oder anderen Tarif bzw. Versicherer ausgesucht. Doch nicht selten stellen bestehende Krankheiten, wie z.B. Allergien, eine kürzliche OP oder ein Bandscheibenvorfall bei Eintritt in die PKV aufgrund diverser Gesundheitsfragen eine Hürde dar.

Durch die sogenannte Risikoprüfung, in welcher vor allem der Gesundheitsstatus des Interessenten erfasst wird, erfragen die privaten Krankenversicherer an welchen Krankheiten der Antragssteller leidet.

Daraufhin bewertet die jeweilige Krankenversicherung ob ein erhöhtes Risiko besteht und kann aufgrund dessen einen Beitragszuschlag, auch Risikozuschlag genannt, und / oder Leistungsausschlüsse verlangen, oder den Antrag sogar ganz ablehnen (Ausnahmen gibt es bei der Öffnungsaktion für Beamte oder im Basistarif).

Doch bewertet nicht jede Versicherung Krankheiten auf die gleiche Art und Weise. Im Gegenteil. So kann es sein, dass bei der gleichen Krankheitsdiagnose z.B.

Versicherer „1“ mit einem 10%tigen Risikozuschlag,

Versicherer „2“ mit einer Annahme ohne Risikozuschlag und

Versicherer „3“ mit einer Ablehnung reagiert.

Gehen wir von folgender fiktiven Situation aus:

Ein PKV-Interessent stellt einen Antrag auf eine private Krankenversicherung bei seiner ausgesuchten Gesellschaft für den gewählten Tarif. Leider wird der Antrag wegen seiner Vorerkrankungen von der Krankenversicherung abgelehnt. Nun möchte der Interessent es noch einmal bei einem anderen zweiten Versicherer probieren. Der zweite Versicherer stellt nun folgende Frage in seinem Antrag:

„Ist ein Antrag auf Krankenversicherung derzeit anderweitig gestellt oder wurde ein solcher Antrag vom Versicherer abgelehnt, zurückgestellt oder mit Beitragszuschlag bzw. Leistungsausschluss angenommen?“

Diese Frage müsste der Antragsteller nun mit „ja“ beantworten.

Wie geht man also nun am besten vor, wenn man sich für eine private Krankenversicherung interessiert, jedoch bereits unter diversen Erkrankungen leidet?

Meiner Meinung nach ist die Lösung des Problems die Durchführung einer sogenannten Risikovorabanfrage. Dabei handelt es sich um eine „Ausschreibung“ bei der mehrere Versicherer gleichzeitig um die Bewertung der Diagnosen, Krankheiten, Beschwerden gebeten werden.

Nachdem die angeschriebenen Gesellschaften eine Einschätzung vorgenommen haben, kann sich der Interessent u.U. aus vielen verschiedenen Angeboten das für ihn persönlich Beste Angebot aussuchen. Allerdings sollte man nicht einfach blind irgendeine private Krankenversicherung, welche einen gerade annimmt wählen. Vor dem Wechsel in eine PKV sollten unter anderem die Leistungsinhalte, also das „Kleingedruckte“ genauestens überprüft und verstanden werden, um im Krankheitsfall keine bösen Überraschungen zu erleben.

Beispiele für mögliche Parameter für eine private Krankenversicherung finden Sie  hier.

Auf Wunsch führe ich für meine Kunden Risikovoranfragen bei diversen Versicherern durch, um das für ihn Beste Angebot hinsichtlich gewünschtem Versicherungsumfang und Risikozuschlag ausfindig zu machen. Diese Vorgehensweise eignet sich selbstverständlich auch für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Gerne können Sie mich zu diesem Thema kontaktieren.