BBKK 2026 Beitragserhöhung – Sowohl die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK) als auch die Union Krankenversicherung (UKV) passen zum Jahreswechsel 2025 auf 2026 ihre PKV-Beiträge im Bestand und auch im Neugeschäft um teilweise mehr als 20% in manchen Fällen auch über 28% an!
Viele werden sehr erstaunt über den Brief der PKV sein sich fragen ob das sein kann?!
In diesem Artikel werde ich auf folgende Fragen zur aktuellen Beitragserhöhung der BBKK und UKV eingehen:
- Wie hoch ist die Beitragsanpassung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse bzw. Union Krankenversicherung?
- Warum sind die Anpassungen / die Steigerungen so stark?
- Dürfen die BBKK und UKV die Beiträge der PKV so stark erhöhen?
- Sind diese Erhöhungen gerechtfertigt – und was kann man dagegen tun?
- Wie sieht der PKV-Markt aus / Wie stehen die Tarife der BBKK & UKV nun im aktuellen Marktumfeld aus?
- Lohnt ein Versichererwechsel?
- Wäre ich doch besser in der GKV aufgehoben?
- Welche Möglichkeiten bieten sich für Bestandskunden?
Für viele Versicherte dürfte das aktuelle Schreiben der Bayerischen Beamtenkrankenkasse bzw. UKV zunächst überraschend oder sogar belastend wirken. Dennoch ist es wichtig, nicht vorschnell zu reagieren. Ein klarer, objektiver Blick auf die Situation hilft deutlich mehr als hektische Entscheidungen.
Wenn Sie Fragen haben oder eine Beratung zum Thema PKV wünschen, so melden Sie sich doch einfach unverbindlich bei mir und vereinbaren kurzerhand einen Termin.
Wie hoch fällt die Beitragsänderung in der Tariflinie GesundheitVARIO für Angestellte, Selbständige /Freiberufler aus?
…wie immer kommt es drauf an; denn die PKV legt keine pauschalen prozentualen Erhöhungssätze fest, sondern kalkuliert für jeden Tarif mit der jeweiligen Selbstbehaltsstufe, in der jeweiligen Altersgruppe (Kohorte) die notwendige Beitragsanpassung. Den GesundheitVARIO gibt es in den Selbstbehaltsstufen „400“, „800“ sowie „1600“.
So kann es in der Altersstufe 35 im GesundheitVARIO 1600 zu einer Steigerungsrate von 37% kommen, wohingegen im GesundheitVARIO 400 eine Erhöhung um 31% möglich ist.
Betrachtet man die Ausbildungstarife , so sind die % Steigerungen noch wesentlich höher.
Zu beachten ist, dass die Beiträge nur für das Neugeschäft so veröffentlicht werden, von der Bestandsbeitragsentwicklung können diese abweichen.
Wie hoch sind die Erhöhungen in den Beihilfetarifen BC (BeihilfeComfort)?
Auch hier kommt es auf den Tarif (SB oder ohne, Tarifart, Besondere Tarife: z.B. Ausbildungstarife, Kurzstufen) an, das Alter an…
Tendenziell erhöhen sich auch die Tarife für Beamte um über 20%.
Dürfen die BBKK und UKV die Beiträge der PKV so stark erhöhen?
Die Beiträge / Prämien dürfen vom Versicherer nicht einfach so erhöht werden. Hierfür gibt es klare Regelungen wie ich in einem älteren umfangreichen Artikel bereits beschrieben habe.
Kurz zusammengefasst dürfen Beitrage bei privaten Krankenversicherungen nur dann erhöht werden, wenn die realen Gesundheitskosten in einem Tarif dauerhaft höher ausfallen als ursprünglich kalkuliert. Dafür gibt es feste Größen: Gesetzlich gilt eine Abweichung von mindestens 10 %. Einige Tarife enthalten zusätzlich eigene, niedrigere Auslösewerte um früher reagieren zu können (siehe obige Grafik).
Ein unabhängiger Treuhänder kontrolliert jedes Jahr, ob die Voraussetzungen für eine Anpassung erfüllt sind. Erst wenn er dies bestätigt, so wird der Beitrag angepasst.
Solange die Kostensteigerungen unterhalb dieser Schwellen bleiben, muss der Beitrag stabil bleiben – auch wenn sich über mehrere Jahre kleine Erhöhungen summieren. Genau dadurch können in bislang ruhigen Tarifen später deutliche Sprünge entstehen, sobald die vorgeschriebenen Grenzwerte erreicht werden.
Für Versicherte bedeutet das: Beitragsanpassungen sind kein willkürlicher Schritt, sondern das Ergebnis klarer gesetzlicher Vorgaben und externer Kontrolle.
Auch der PKV-Verband hat hierzu einige interessante Punkto zusammengefasst (externer Link).
Warum sind die Anpassungen / die Steigerungen bei der BBKK / UKV so stark?
Die Ursachen liegen unter anderem in den wirklich signifikant gestiegenen Gesundheitskosten.
Zudem fanden bisher in der Tarifwelt GesundheitVARIO (PKV für Angestellte und Selbständige), sowie den BeihilfeCOMFORT (PKV für Beamte) seit Tarifeinführung kaum Erhöhungen statt. Das muss nun von der UKV und Bayerischen Beamtenkrankenkasse nachgeholt werden.
Ein Beispiel (bezogen auf Neugeschätsbeitragsentwicklung – Alle Angaben ohne Gewähr) :
Im Jahr 2020 startete ein 35-jähriger in den GesundheitVARIO 800 in Kombination mit den Zusatztarifen VARIOAmbulant+, VARIOKlinik+ & VARIOZahn+ mit rund € 470,-. Erst 2023 erfolgte eine Erhöhung auf rund € 479,- (also fast nichts).
Im darauffolgenden Jahr wurde der Beitrag für diese Tarifkombi sogar leicht auf rund € 476,- reduziert. . . und jetzt im Jahr 2026 auf rund € 628,- angehoben! Summasumarum eine jährliche Erhöhung seit Tarifeinführung von 4,95%.
Es kommt also im wesentlichen auf die Betrachtung des Zeitraumes an! Viele fragen sich jetzt vielleicht, wie sich die Beiträge nun zukünftig weiterentwickeln werden?
Das kann man allerdings auf lange Sicht nicht verlässlich vorhersehen. Die Beitragserhöhung bei der BBKK und UKV war nun aber notwendig um die tatsächlich entstandenen Krankheitskosten, die ja auch von der Versicherung im vertraglichen Rahmen bezahlt werden müssen, zu stemmen.
Wünschen Sie eine grafische Darstellungen mehrerer Tarifkombinationen oder den Vergleich zu anderen Gesellschaften. Dann melden Sie sich unverbindlich bei mir.
Wäre ich aufgrund der Beitragserhöhung doch besser in der GKV aufgehoben?
Leistungen
In der GKV gelten die Leistungen nicht dauerhaft garantiert. Sie können vom Gesetzgeber jederzeit verändert, und somit auch eingeschränkt oder gestrichen werden.
Das ist in der Vergangenheit mehrfach passiert – z.B. beim Thema Zahnersatz. Versicherte haben daher keine Garantie, dass der heutige Leistungsumfang auch in Zukunft unverändert bleibt.
Innerhalb der PKV ist das anders: Hier sind die Leistungen vertraglich festgeschrieben. Für Privatversicherte entsteht dadurch ein verlässlicher und planbarer Leistungsanspruch.
Beiträge
Während die GKV ihre Beiträge über prozentuale Sätze und Zusatzbeiträge steuert, richtet sich die PKV nach langfristigen Kalkulationsgrundlagen, Alterungsrückstellungen und medizinischen Kostenentwicklungen. Auch wenn es dort Anpassungen geben kann, bleibt der Leistungsumfang unangetastet.
Das bedeutet in der Praxis:
Die GKV kann Leistungen anpassen, um das System finanziell zu entlasten. Die PKV muss dagegen ihre hohen Leistungsversprechen einhalten – und genau das macht sie besonders attraktiv für Menschen, die dauerhaft auf stabile und hochwertige Versorgung Wert legen.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsumfang, sprich der Tarif die Leistungen bietet, die man sich erhofft. Um diesen zu finden bedarf es eine Analyse des individuellen Bedarfs und der Wünsche. Dafür verwende ich in meinen Beratungen stets den Kriterienkatalog, welchen Sie HIER gratis downloaden können.
Ab dem 01.01.2026 wird der durchschnittliche maximale Beitrag in der GKV voraussichtlich (noch nicht abschießend beschlossen) auf rund 1.017 Euro pro Monat ansteigen. Grundlage dafür sind die Beitragsbemessungsgrenze sowie der durchschnittliche Gesamtbeitragssatz (14,6% + durchschnittlicher Zusatzbeitrag) der Krankenkassen. Je nach Kasse weicht der genannte Betrag vom Höchstbeitrag ab!
Zu beachten ist auch der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der GKV. Im Durchschnitt lag dieser im Jahr 2024 noch bei 1,7%, wurde 2025 auf 2,5% erhöht. Ab 2026 liegt dieser voraussichtlich bei 2,9% – eine beachtliche Entwicklung!
Zur Krankenversicherung kommt anschließend noch die Pflegepflichtversicherung hinzu. Der erwartete Höchstbeitrag dafür liegt bei etwa 209 Euro monatlich (ohne errechneten Zusatzbeitrag).
Insgesamt würde sich dann damit ein monatlicher Gesamtbeitrag in der GKV ab 2026 von ungefähr 1.226 Euro ergeben – und das allein für die GKV Leistungen (vorbehaltlich).
Wer seinen GKV-Schutz verbessern möchte schließt oft Zusatzversicherung für ambulante Behandlungen, Krankenhausleistungen oder den Zahnbereich ab. Das führt schnell zu weiteren Kosten die auf den GKV-Beitrag hinzukommen.
Und übrigens: Die Kombination aus GKV und Zusatzversicherungen lässt sich nur bedingt mit einer PKV-Vollkostenversicherung vergleichen. Oft hinkt die Konstellation dem Leistungsumfang einer guten privaten Krankenversicherung hinterher: Vorausgesetzt man wählt auch tatsächlich einen leistungsstarken PKV-Tarif.
Wie sieht der PKV-Markt aus / Wie stehen die Tarife der BBKK & UKV nun im aktuellen Marktumfeld aus?
Betrachtet man eine PKV so gibt es immer mehrere Faktoren und Eigenschaften anhand derer man einen privaten Krankenversicherungsvertrag auswählen und vergleichen kann.
Diese wären:
• Momentaner Beitrag
• Historische Beitragsentwicklung
• Bilanzkennzahlen
…viele stürzen sich nur auf diese Merkmale, weil sie der Meinung sind, die Leistungen der PKV-Tarife unterscheiden sich nur marginal. Das Gegenteil ist der Fall!
Um ein objektives Gesamtbild zu erhalten, sollte immer auch der Umfang der Leistungen mit in den Vergleich miteinbezogen werden.
Welche Besonderheiten und Fallstricke es innerhalb der Tarifwelten am PKV-Markt gibt, und worauf man achten sollte können Sie hier lesen.
Betrachtet man die aktuellen PKV-Tarife mit vergleichbarem Leistungsniveau, wird deutlich, dass sich die Bayerische Beamtenkrankenkasse und die UKV mit ihrer Anpassung im Grunde der momentanen preislichen Marktsituation annähern.
Zwar haben einige Versicherer ihre Beitragsanpassungen für den 01.01.2026 noch nicht offiziell bekanntgegeben, doch die Entwicklung der vergangenen Jahre könnte zumindest kurzfristig zeigen, dass die Beiträge der BBKK im Marktvergleich eher auf der unteren Seite angesiedelt waren. Wie sich die Prämien (nicht nur der BBKK &/ UKV) nun zukünftig entwickeln werden wird sich erst noch zeigen.
Lohnt ein Versichererwechsel hin zu einer anderen PKV?
Kurz und knapp: in den allermeisten Fällen nicht….Bei einem Wechsel gibt es neue Gesundheitsprüfungen, mögliche Risikozuschläge, ggf. Leistungslücken im neuen Tarif oder der Verlust von Rechten im Altvertrag, ggf. kompletter oder teilweiser Verlust der bisher angesammelten Altersrückstellungen (abhängig von der Tarifwelt), neue Verjährungsfristen hinsichtilich einem Vorwurf von vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung…
Ein Wechsel kann in absoluten Ausnahmefällen sinnvoll sein, etwa wenn der aktuelle Tarif klare Schwächen hat, die Ihnen wichtig sind, und Ihr bisheriger Versicherer keine passende, leistungsstärkere Lösung innerhalb des eigenen Hauses anbieten kann. Eine fundierte Entscheidung braucht allerdings auch eine sorgfältige Analyse.
Prozent vs Absolut
In der PKV wirkt die BAP (Beitragsanpassung) mit ihren prozentualen Angaben oft dramatischer, als sie tatsächlich ist. Eine Anpassung von z. B. 10–15 % klingt hoch; am Ende zählt aber immer noch der konkrete Eurobetrag, den man mehr zahlt.
Eine prozentuale Anpassung wirkt erst einmal heftig; der Eurobetrag zeigt aber, wie relativ das Ganze ist. Hier ein fiktives Beispiel:
PKV A:
Ausgangsbeitrag: € 1.000,-
Anpassung: +12 %
Neuer Beitrag: € 1.120,-
PKV B:
Ausgangsbeitrag: € 800,-
Anpassung: +25 %
Neuer Beitrag: € 1.000,-
Auch wenn PKV B mit 25 % stärker steigt und am Ende € 200,- mehr kostet, bleibt PKV A trotz der geringeren Anpassung von 12 % insgesamt teurer.
Die prozentuale Steigerung sagt nichts über das finale Preisniveau aus. PKV A bleibt für den Moment teurer, als PKV B.
Wichtig dazu: Man darf diese Zahlen nie isoliert sehen. Eine Beitragsanpassung sollte immer im Kontext des gesamten Marktes bewertet werden:
- Wie entwickeln sich andere Versicherer?
- Welche Leistungen stehen dahinter?
- Wie stabil war der Tarif in den letzten Jahren?
Nur wer den Markt als Ganzes im Blick hat, kann fair beurteilen, ob eine Anpassung noch im Rahmen liegt oder Handlungsbedarf besteht.
Welche Möglichkeiten bieten sich für Bestandskunden – BBKK 2026 Beitragserhöhung
Als Bestandskunde einer PKV können Sie Umstellungsangebote von der Gesellschaft anfordern.
Beispielsweise Veränderung der SB-Stufe, Reduktion der Leistung über Abwahl von Zusatzbausteinen, oder einen kompletten Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft.
Letzteres ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 204 zusammengefasst.
Auszug aus dem § 204 VVG:
„(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser
Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart (…) „ Zitat Ende.
Doch Achtung: Ein Wechsel in einen deutlich günstigeren Tarif klingt auf den ersten Blick verlockend; doch der niedrigere Beitrag ist nicht automatisch die bessere Entscheidung.
Häufig freuen sich Kunden zunächst über die spürbare monatliche Ersparnis, erleben aber im Leistungsfall eine unangenehme Überraschung: Plötzlich werden bestimmte Behandlungen nur eingeschränkt oder gar nicht mehr erstattet, weil der neue Tarif deutlich weniger abdeckt.
Achten Sie also immer auch auf den Leistungsumfang der vermeintlichen kostengünstigen Alternative.
PKV hat Risikozuschläge ? Dann überprüfen lassen
Haben Sie bei Vertragsabschluss einen Risikozuschlag für Erkrankungen erhalten? Dieser wird bei Beitragserhöhungen i.d.R. ebenfalls miterhöht.
Man könnte die Beitragsanhebung zum Anlass nehmen, einen bestehenden Risikozuschlag überprüfen zu lassen.
Der Hintergrund ist im § 41 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregel; Zitat aus dem § 41 VVG (Stand 15-11-25):
„§ 41 Herabsetzung der Prämie
Ist wegen bestimmter gefahrerhöhender Umstände eine höhere Prämie vereinbart und sind diese Umstände nach Antragstellung des Versicherungsnehmers oder nach Vertragsschluss weggefallen oder bedeutungslos geworden, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie ab Zugang des Verlangens beim Versicherer angemessen herabgesetzt wird.“ Zitat Ende.
Wichtig ist: Eine Beitragserhöhung verändert zwar nicht den Gesundheitszustand, aber sie bietet einen passenden zeitlichen Anlass, diese Neubewertung anzustoßen – besonders wenn die Zuschläge schon viele Jahre unverändert im Vertrag stehen.
Fazit für Interessenten der BBKK- und UKV-Tarife – BBKK 2026 Beitragserhöhung ein Grund nicht zu kaufen?
Wenn Sie sich aktuell mit den Tarifen der Bayerischen Beamtenkrankenkasse oder der UKV beschäftigen, kann die jüngste Beitragsanpassung schnell für Unsicherheit sorgen.
Viele fragen sich: „Kann ich diese Tarife überhaupt noch abschließen?“ oder „Ist das wirklich die richtige Entscheidung für mich?“
Wichtig ist: Eine Beitragsanpassung sagt nichts darüber aus, ob ein Tarif gut oder schlecht ist. Sie zeigt lediglich, dass der Versicherer seine Beiträge an die tatsächlichen Kosten anpasst.
Ob ein Tarif der BBKK oder UKV für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt nicht vom Beitragsschreiben ab, sondern ob die PKV des Versicherer zu Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen passt.
Genau an diesem Punkt kommen viele Interessenten ohne fachliche Begleitung nicht weiter. Ich unterstütze Sie gerne dabei,
• Zusammen mit Ihnen ein objektives Anforderungsprofil zu erstellen
• die Stärken und Schwächen der BBKK- und UKV-Tarife zu verstehen,
• Alternativen objektiv zu vergleichen
• und eine Entscheidung zu treffen, die heute und in 20 Jahren noch passt.
Mit meiner langjährigen Spezialisierung auf die PKV und meiner verbraucherorientierten Arbeitsweise erhalten Sie eine klare Empfehlung, die nicht auf Bauchgefühl basiert, sondern auf Fakten, Erfahrung und sorgfältiger, objektiver Analyse.
Wenn Sie Klarheit möchten, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, dann begleite ich Sie gerne. transparent, unabhängig und mit dem Anspruch, für Sie die bestmögliche Lösung zu finden.
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