Kommentar zum Berufsunfähigkeitsversicherungsvergleich der Finanztest Ausgabe Juli 2013

27.06.2013 Thomas Schösser

In der Ausgabe Juli 2013 widmete sich Finanztest dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) und nahm 75 BU-Angebote näher unter die Lupe.

Ich bin mir sicher, dass der ein oder andere interessierte Verbraucher, welcher gerade vor der Wahl einer für sich geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung steht, die Informationen des Artikels für seine Entscheidungsfindung heranzieht.

Aus meiner Sicht sind allerdings einige Punkte in diesem Finanztestartikel inhaltlich zu bemängeln. Auf die meiner Meinung nach wichtigsten gehe ich in diesem Blog nun teilweise ein…

Von vornherein sollte aber jedem Interessenten einer BUV klar sein, dass ein pauschaler Test / Vergleich niemals eine Beratung, und Vermittlung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler ersetzen kann. Warum nicht?

Zum einen hat Jeder andere Vorstellungen und Wünsche z.B. zur Rentenhöhe, Versicherungsdauer, und natürlich zu den am Markt „kaufbaren“ Bedingungklauseln. Damit sich ein Verbraucher entscheiden kann was er genau haben möchte, muss er/sie aber meines Erachtens zunächst einmal wissen, was es alles an Versicherungsschutz zu kaufen gibt, und vor allem wie sich die verschiedenen Klauseln / Bedingungsaussagen im BU-Leistungsfall auswirken können bzw. was sie bedeuten.

Danach fällt es wesentlich leichter einen passenden Schutz / Vertrag zu finden.

Zum anderen hat jeder Kunde eine individuelle Historie (z.B. Gesundheitsvorgeschichten, Hobbys, Ausbildung, bestehende Versorgungsansprüche, Vorverträge etc.) und eine persönliche Zukunftsplanung (z.B. berufliche und familiäre Entwicklung), die den Auswahlprozess einer „passenden“ Berufsunfähigkeitsabsicherung sehr oft individuell und beratungsintensiv ausfallen lässt.

Hinzu kommt noch, dass viele Versicherungskunden wichtige Dinge bei der Vertragsabwicklung aus Unwissenheit übersehen, wie ich in einem meiner Blogartikel „5 wichtige Dinge die beim Abschluss einer BU oftmals vernachlässigt werden“ bereits geschrieben habe.

Aber nun zurück zum Finanztestartikel über Berufsunfähigkeitsversicherungen der Ausgabe 07/2013

Finanztest hat laut eigenen Angaben, Zitat:

„(…) alle in Deutschland niedergelassenen Versicherer gebeten (…) ihre preiswerteste Berufsunfähigkeitsversicherung für frei Modellkunden vorzulegen, die sie in der täglichen Praxis anbieten (…)“.

Nur wurden nicht alle Versicherer bei dem Test bewertet. Einige lehnten ohne Begründung die Teilnahme ab. Darunter sind meiner Meinung nach teilweise auch sehr interessante Berufsunfähigkeitstarife, welche aber dadurch gar nicht erst im Vergleich auftauchen.

Andere Anbieter überarbeiten Ihre Produkte zur Zeit und nahmen deshalb nicht teil. Die Aussage im Finanztest, dass die Standard Life Versicherung erst gar keine BU-Absicherung in Ihrem Portfolio hat, stimmt so übrigens nicht. Die Standard Life bietet eine BU-Absicherung allerdings zur Zeit (Stand 26.06.2013) nur in Kombination mit einem Altersvorsorgeprodukt an.

Warum verwendete Finanztest bei der Aufforderung an die Versicherer ein Angebot zu erstellen eigentlich den Begriff „preiswerteste Berufsunfähigkeitsversicherung“ ? Ich persönlich hätte zunächst einmal den BU-Tarif mit den umfangreichsten Leistungen angefordert…

Von den 75 getesteten BUV-Tarifen bewertet Finanztest 58 mit „SEHR GUT“. Wie kommt das zustande? Unterschiede sich die Angebote wirklich nicht so gravierend voneinander?

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Einführung der neuen Unisextarife in der PKV – Wie findet man nun den passenden Vertrag im Tariftschungel

21.12.2012 Thomas Schösser

Besonders für die Welt der Privaten Krankenversicherung (PKV) bedeutet die Einführung der sogenannten Unisextarife nicht nur den Umstand der geschlechtsneutralen Beitragskalkulation. Gerade weil der Verband der Privaten Krankenversicherung den Privaten Krankenversicherungsunternehmen mit Einführung der Unisextarife auch empfohlen hat, ihre Bedingungswerke, sprich die Vertragsregelungen an einigen Stellen zu verbessern bzw. anzupassen, kann es passieren, dass einige positive Veränderungen in der Vertragslandschaft stattfinden werden.

Mehr über den sogenannten „Mindeststandard des PKV-Verbands“ können Sie in meinem Blogbeitrag mit dem Titel Empfehlungen des PKV-Verbands für Mindestleistungen in der Privaten Krankenvollversicherung nachlesen.

Viele Angestellte, Beamte und Freiberufler, die Anfang des Jahres 2013 auf der Suche nach einer passenden PKV für sich sind, werden es schwerer als sonst haben sich einen umfassenden Marktüberblick im Jungle der neuen Unisextarife zu verschaffen, denn die Vielzahl an neuen Tarife bzw. Bedingungswerken muss erst einmal überblickt und analysiert werden.

Einige Unisex-Versicherungsbedingungen von unterschiedlichen Gesellschaften habe ich bereits heute schon (21.12.2012) mehrmals gelesen und analysiert. Dabei fällt auf, dass der Versicherungsumfang insbesondere in den Bereichen der Psychotherapie, Suchtentwöhnung, Anschlussheilbehandlungen und Transportkostenerstattung bei einigen Produkten tatsächlich verbessert wurde, was sehr positiv ist.

Trotzdem unterscheiden sich die Leistungen je nach Anbieter / Tarif auch in diesen Punkten voneinander. Gleichwohl wird nicht jeder Tarif besser als vorher. Einige Versicherer haben zum Beispiel im Bereich der Erstattung von Krankenhauskosten Leistungsbeschränkungen eingeführt.

Ich werde in den nächsten Wochen über einige von mir ausgewählte Tarife schreiben und in meinem Blog genauer beleuchten…

Man darf gespannt sein, wie schnell die Softwarehäuser für Vergleichsprogramme die Inhalte der neuen privaten Krankenversicherungsverträge darstellen werden. Die neuen Daten alle auf einmal neu zu bewerten und zu analysieren bedarf einer gewaltigen Kraftanstrengung.

Zudem kommt noch der Umstand das einige Analysetools für Versicherungsvermittler den Facettenreichtum der neuen Bedingungen meines Erachtens mit ein paar neuen Bewertungskriterien darstellen müssten, um eben auch die Unterschiede der Regelungen transparenter zu machen.

Als Beispiele wären hier die unterschiedlichen Bedingungsaussagen zum Bereich Suchtentwöhnung, Rehamaßnahmen, LASIK, häusliche Krankenpflege, künstliche Befruchtung oder auch der Zusatzleistungen für Hilfsmittel wie z.B. die Wartung zu benennen. Gerade diese Themen wurde in der Vergangenheit von einigen Analysetools meines Erachtens zu wenig oder gar nicht beleuchtet.

Meiner Meinung nach hat man sich den allerbesten Überblick über die genauen Leistungen eines PKV-Vertrags schon in der Welt der Bisextarife mit dem intensiven lesen der Originalbedingungen der Versicherer verschaffen können. Das geht heute genauso noch. Mit professioneller Unterstützung kann man ebenso die Unisextarife gut miteinander vergleichen, meiner Meinung nach auch ohne Software.

Beim lesen der Vertragsklauseln müssen allerdings nicht nur die Tarifbedingungen, sondern auch alle anderen Teile, also auch der allgemeine Teil und eventuelle Zusatzbedingungen, Heilmittellisten etc. gelesen werden.

Die Aufgabe eines Versicherungsmaklers ist es für den Interessenten einer PKV im Marktumfeld einen Versicherungsschutz zu finden, der so gut wie möglich zu den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden passt. Ich arbeite im ersten Beratungsgespräch gerne mit meinem im Downloadbereich hinterlegten Kriterienfragebogen zur Privaten Krankenversicherung, um einen detaillierteren Blick auf die Wünsche des Kunden zu bekommen.

So lässt sich gezielt ein Anforderungsprofil erstellen und ein für den Kunden passender Versicherungsschutz wesentlich leichter, und vor allem für den Verbraucher nachvollziehbarer ausfindig machen.

 

Weitere Informationen

Mehr zum Wechsel in die PKV

Ebook über die Private Krankenversicherung im Downloadbereich

Vergleichsdarstellung zwischen GKV und PKV einer BKK aus Villingen-Schwenningen

15.12.2010 Thomas Schösser

Viele Angestellte, Selbständige und Freiberufler stellen sich die Frage...GKV oder doch lieber PKV? Was ist besser? Was sind die Vor- und Nachteile beider Systeme? Auch die ein oder andere gesetzliche Krankenversicherung verwendet mittlerweile Gegenüberstellungen zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zur Aufklärung Ihrer Mitglieder.

Am 04.12. erreichte mich ein Brief einer BKK aus Schwenningen, welcher an eine Interessentin für eine private Krankenversicherung adressiert war. Verblüfft vom Inhalt leitete die Dame das Schreiben per Fax an mich zur Überprüfung weiter.

Darin wird auf die vermeintlichen Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung eingegangen. Betitelt wird dieser Vergleich mit „Gesetzlich oder privat versichert?“.

Einige der Inhalte dieser Gegenüberstellung sind meiner Meinung nach für den Verbraucher irreführend und teilweise fachlich inkorrekt.

Auf ein paar Punkte dieser Gegenüberstellung gehe ich nun ausschnittsweise ein:

 

Thema „Beitragsfreiheit“ Zitat:

„Gesetzliche Krankenversicherung – Bei Bezug von Elterngeld, Krankengeld, Übergangsgeld möglich“

„Private Krankenversicherung – Eine Beitragsfreiheit ist nicht vorgesehen“

 

Die Aussage zur PKV ist hier falsch, da es hierzu auf denjeweiligen tariflichen Inhalt der PKV ankommt. Es gibt sehr wohl einige Tarife die beispielsweise bei Bezug von Elterngeld eine zeitlich begrenzte Beitragspause oder eine pauschale Geldleistung vorsehen. Beispiele hierfür finden Sie HIER. Weiter geht es mit dem Bereich der Beiträge.

 

Thema „Beiträge“ Zitat:

„Private Krankenversicherung – Beiträge je nach individuellem Risiko und Leistungspaket, Veränderung der Beiträge nach Risikoentwicklung (Steigende Beiträge mit steigendem Alter bzw. bei Krankheit)“

 

Bei dieser Ausführung könnte der Eindruck entstehen, dass ein PKV-Versicherter, dem nach Vertragsbeginn eine schwere Erkrankung ereilt, aufgrund der neuen Diagnose auf einmal mehr Beitrag  an seine PKV bezahlen müsste. Das ist natürlich nicht der Fall. Ausnahmen kann es hier nur bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geben, z.B. bei Nichtangabe einer Vorerkrankung bei Antragstellung.

 

Thema „Risikozuschläge“. Zitat:

„Gesetzliche Krankenversicherung – Keine Private Krankenversicherung – Bei Vorerkrankungen“

 

Dabei handelt es sich um eine extrem allgemein gehaltene und auch nicht immer richtige Behauptung. In der privaten Krankenversicherung werden bei Antragsstellung zwar bestimmte risikorelevante Vorerkrankungen vom Versicherer bewertet, doch heißt das nicht, dass automatisch immer ein Risikozuschlag erhoben wird. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit vor Antragsstellung Risikovorabanfragen einzuleiten und somit gleichzeitig mehrere Einschätzungen von unterschiedlichen Versicherern zu erhalten.

 

Thema „Leistungsübernahme“. Zitat:

„Private Krankenversicherung – Wartezeiten von 3 Monaten bis zu 3 Jahren“

 

Richtig ist hierbei, dass der Versicherungsschutz nicht vor Ablauf der Wartezeiten beginnt (§ 2 (1) MBKK 2009). Nach den Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MBKK 2009) – Stand 01. Januar 2009 können Wartezeiten aber entfallen. Zitat aus den MB/KK 2009 Stand 01. Januar 2009:

„§ 3 (5) Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung […] ausgeschieden sind, wird die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet. Voraussetzung ist, dass die Versicherung spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung beantragt wurde und der Versicherungsschutz Abweichend von § 2 Abs. 1 im unmittelbaren Anschluss beginnen soll. […]“.

Einige private Krankenversicherungen verzichten in ihren Bedingungswerken sogar komplett auf Wartezeiten. Die generelle Behauptung „in der PKV gibt es Wartezeiten“ stimmt zwar im Bezug auf die MBKK 2009, ist aber vor allem für Wechsler von GKV zur PKV, die eine entsprechende Vorversicherungszeit nachweisen können, in den allermeisten Fällen nicht relevant.

 

Thema „Befreiung von Zuzahlungen bei Arzneimitteln“. Zitat:

„Gesetzliche Krankenversicherung – Wenn Zuzahlungen einen Grenzbetrag des Einkommens übersteigen“

„Private Krankenversicherung – Keine Kostenübernahme“

 

Eine PKV leistet im tariflichen Umfang. Hier gibt es unterschiedlichste Ausgestaltungen von Bedingungen. Hierbei können Selbstbehalte anfallen oder auch nicht, Beschränkungen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel oder andere Regelungen gelten. Die Aussage der BKK ist also auch hier nicht für jede PKV zutreffend.

Natürlich weiß ich nicht, ob dieser Vergleich der BKK nur für eine Person erstellt wurde, oder im großen Stil an alle Angestellten und Wechselwilligen versand wurde bzw. wird.

Klar ist auch, dass nicht für jeden die PKV der „richtige“ Weg ist. Dafür müssen Vor- und Nachteile abgewogen und intensiv erörtert werden, die Systemunterschiede zwischen GKV und PKV klar sein und bei einem Angebot für eine PKV die Wünsche an den Versicherungsschutz genauestens fixiert werden.

Solche Vergleiche wie oben aufgeführt tragen meiner Meinung nach aber nur zur zusätzlichen Verwirrung des Verbrauchers bei.

Mehr zum Thema Private Krankenversicherung finden Sie unter anderem in meinem Leitfaden zur PKV im gratis Downloadbereich.

Was steckt hinter Aussagen wie: Mit einer privaten Krankenversicherung einige tausend Euro im Jahr sparen?

20.01.2010 Thomas Schösser

Was steckt hinter solchen Werbungen wie z.B.: Fordern Sie heute noch gratis Ihren PKV-Beitragsvergleich an. Profitieren Sie Monat für Monat durch die günstigen Prämien und werden Sie Privatpatient erster Klasse? Handelt es sich hierbei um Lockangebote?

Mit solchen oder ähnlichen Werbeaussagen wird das Thema PKV vor allem im Internet stark beworben. Meistens „darf“ der Interessent  bei diesem kostenlosen Internet-Vergleichsseiten ein paar Fragen zu den Leistungskriterien beantworten, um das Ergebnis der, nennen wir es mal „Analyse“ ein wenig vorab zu sortieren.  Einige Beispiele hierfür wären:

  • Chefarztbehandlung oder nicht / Einbettzimmer im Krankenhaus oder Mehrbettzimmer?
  • Zahnersatz: top Leistung, mittlere Leistung oder niedrige Leistung?
  • Wie viel Selbstbeteiligung ist pro Jahr gewünscht?
  • Leistung für Heilpraktiker ja oder nein?

Die Interessierten denkt dadurch oft, dass die Unterschiede (vor allem im Leistungsniveau) der privaten Krankenversicherungstarife nicht so groß wären, zumal nebenbei bemerkt, erst einmal die Systemunterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung vor einem Wechsel von der GKV zur PKV klar sein sollten.

Die Entscheidung für oder gegen einen Tarif sollte  nicht anhand einiger weniger Kriterien getroffen werden, da gerade im Leistungssegment teilweise riesige Unterschiede zu finden sind. Auch sogenannte „Einsteiger- / Existenzgründertarife“ sollten bei der Suche der für einen geeigneten PKV genaustens unter die Lupe genommen werden.

Ich persönlich verwende bei dem Auswahlverfahren des privaten Krankenversicherungstarifs MEHRERE HUNDERT einzelne Inhaltpunkte zu unterschiedlichsten  Leistungsbereichen. Nur so kann sich meiner Meinung nach der Interessent überhaupt erst ein richtiges Bild über den genauen Inhalt einer Krankenversicherung machen, diesen dann mit seinen Wünschen an den Versicherungsschutz vergleichen und sich für beziehungsweise gegen einen Tarif entscheiden.

Was viele nicht wissen, eingegebene Adressdaten der Interessenten werden von einigen Internetseitenbetreibern an Finanzdienstleister als sogenannte „Leads“ (PKV-Adressen) weiterverkauft.

Interessant ist, wählt man nun aus den oben genannten 4 Kriterienbereichen (Chefarzt, Zahnersatz, SB, Heilpraktiker)  jeweils „top-Varianten“ aus, verbleiben immer noch etwas mehr als 25 Gesellschaften mit meistens wiederum mehreren Tarifvariationen. Dabei liegt die Preisspanne zwischen den Tarifen bei teilweise mehreren 100 Euro.

Hmm…da stimmt doch was nicht. Woher kommt dieser Preisunterschied?

Ich denke, dass vor allem im Leistungssegment der Schlüssel für des Rätsels Lösung zu finden ist. Hier möchte ich einige Kernbereiche (keine abschließende Aufzählung), auf die man bei der Auswahl eines PKV-Tarifs unter anderem  achten sollte, auflisten:

  • Geltungsbereich / Auslandsschutz / Rücktransport
  • Versicherte Honorare
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Kurleistungen
  • Krankenhausleistungen
  • Gemischte Anstalten / Anschlussheilbehandlung / Reha
  • Psychotherapie
  • Zahnleistungen / Kieferorthopädie
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Arztwahl
  • Kinderversicherung
  • Optionsrechte
  • Krieg- und Terrorgefahren
  • Transportleistungen
  • Alternative Medizin / Heilpraktiker
  • Beitragsrückerstattungen
  • Bilanzkennzahlen

Jeder der oben aufgeführten Bereiche beinhaltet  wiederum eine Vielzahl an Punkten (Kriterienfragen), welche bei der Auswahl berücksichtigt werden können.

Meine Meinung:

Eine PKV soll KEIN Instrument zum Geld sparen sein. Zunächst sollte der Leistungsinhalt einer Krankenversicherung im Vordergrund stehen. Denn eine Krankheitskostenversicherung soll ja auch, wie der Name schon sagt, lebenslangen finanziellen Schutz vor Krankheitskosten bieten. Erst wenn der Interessent weiß, was alles versichert bzw. nicht versichert ist, kann er diesen angebotenen Schutz mit seinen Wünschen vergleichen und eine Entscheidung treffen. Dazu ist aber weitaus mehr notwendig als nur ein reiner Preisvergleich.

Weiterführende Informationen finden Sie auch in meinem kostenlosen Ebook zur Privaten Krankenversicherung im Downloadbereich.