Mein Kommentar zum Focus Money-Vergleich von Beihilfetarifen für Beamte

29.11.2011 Thomas Schösser

Vor kurzem habe ich erst zum Focus-Money-Test über die TOP-Tarife der privaten Krankenversicherung meinen Kommentar abgegeben. Nun habe ich auch den Test über die Beihilfetarife der Ausgabe 47/2011 von Focus-Money gelesen. Leider bin ich dort wieder auf so manche Aussagen gestoßen, deren Inhalte ich nicht teilen kann. Zu einigen mache ich hier nun ein paar Anmerkungen.

Wie auch im vorherigen Test der Ausgabe 43/2011 arbeitete Focus-Money in diesem Vergleich mit dem Analysehaus „Franke und Bornberg“ zusammen. Im Artikel heißt es, ZITAT:

„Die Krankenversicherungsexperten von Franke und Bornberg (FB) haben zahlreiche Leistungskriterien der Beamtentarife detailliert analysiert und bewertet. Da FB aber noch kein komplettes Rating für die Beihilfetarife hat, wird die erreichte Gesamtpunktzahl über alle von den FB-Experten bewerteten Kriterien angegeben. […] “ ZITAT Ende.

Stellt sich die Frage, welche Kriterien denn genau bewertet wurden, und heißt „kein komplettes Rating“, dass man mit der Auswertung noch nicht ganz fertig ist? Das würde zumindest erklären, warum einige Beihilfeversicherer, wie z.B. die Inter, LKH oder Continentale im Test gar nicht erst auftauchen.

Wie im Vorgängertest wurden auch hier neben den Leistungen zusätzlich noch die Beiträge und die Bonität des Versicherers bewertet und damit das Gesamtergebnis erstellt, was dem Grunde nach erst einmal nicht ungewöhnlich ist.

Meines Erachtens ist dieses Vorgehen für einen realen Kunden aber nicht wirklich zielführend, denn erstens ist die Beitragshöhe unter anderem auch vom Gesundheitszustand des Einzelnen und der jeweiligen Risikobewertung des Versicherers abhängig. Die Beitragseinstufung erfolgt daher in vielen Fällen individuell und eben nicht nach der Beitragstabelle des Versicherers.

Zum zweiten ist der zur Zeit gültige Beitrag nur eine Momentaufnahme, da sich dieser zukünftig verändern wird, zumal eine gute Bonität des Versicherers noch lange nichts über die mögliche Beiragsentwicklung eines Tarifs aussagt, dazu spielen viele weitere Faktoren eine Rolle, sprich das Thema ist sehr komplex.

In meinen Augen ist genauso auch die Einstufung der „Noten für Leistungspunkte“ unverständlich, denn im Artikel wird wiederrum nur auf die Bewertung von Franke und Bornberg verwiesen, die das ja gemacht haben.

Für jemanden wie mich, der sich täglich mit Inhalten von Versicherungsbedingungen auseinandersetzt, ist es dennoch nicht nachvollziehbar, dass Tarife mit teilweise großen Leistungsunterschieden, wie z.B. im Bereich Psychotherapie, Hilfsmittel oder Heilmitteln annähernd die gleiche „Note“ erhalten. Alleine anhand des Focus-Money-Artikels ist es mir nicht möglich zu verstehen, welche Leistungspunkte jetzt genau wie miteinander verglichen wurden.

Ebenso unverständlich finde ich die Gegenüberstellung der Tarife für Beamtenanwärter. Hier wird das Thema Leistung auf einmal außen vorgelassen. Grund, die Beitragsunterschiede zwischen vergünstigten Anwärtertarif und Volltarif sollen ersichtlich werden.

Ich verstehe, natürlich das die Besoldung von Beamtenanwärtern nicht allzu hoch ist, und deshalb auf den Beitrag geachtet wird. Doch denke ich auch, dass eine Krankenversicherung in erster Linie nach dem Versicherungsschutz, also den Bedingungsaussagen ausgewählt werden sollte. Unter Umständen ist nämlich ein späterer Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer, z.B. aufgrund einer eingetretenen Erkrankung dann nicht mehr so einfach, oder gar nicht mehr möglich. Die Entscheidung sollte m.E. also von Anfang an passen.

Zudem fällt auf, dass in der Vergleichsliste einige Tarifbausteine, wie z.B. die Tarife „VKN“ bzw. „VK“ der Barmenia, oder der Tarif „KUR“ der Alte Oldenburger, aber auch der für einige Beamte in diversen Bundesländern wegen der Beihilfelücken wichtige Krankenhaustagegeldbaustein überhaupt nicht auftauchen. Wurden Kurleistungen etwa nicht bewertet?

Ebenso fehlt mir neben dem kargen Bezug auf die Bedingungsinhalte der Haupttarife, die generelle Beleuchtung der Beihilfeergänzungstarife. Gerade hier könnte man auf die teilweise sehr großen inhaltlichen Unterschiede bei den verschiedenen Angeboten aufmerksam machen.

Immerhin blitzt eine kurze Erkenntnis über zumindest drei im Test bewertete Leistungsbereiche heraus. Nämlich beim Kommentar zum Testsieger.

Dazu ein Zitat aus der Focus-Money Ausgabe 47/2011:

„Der Testsieger im Detail […] Die Tarifkombination setzt insbesondere bei den Leistungen für ambulante Psychotherapie, für Brillen und Kontaktlinsen sowie bei den Regelungen zur Zahnstaffel positiv von den meisten Mitbewerbern ab. […] “ Zitat Ende.

Ob eine fehlende Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen wirklich die finanzielle Existenz gefährden kann? Ich denke, da gibt es aus anderen Bereichen weitaus höhere Krankheitskosten die entstehen können, und denen man mehr Aufmerksamkeit schenken muss.

Die „Tarifgruppe B-N“ der DBV wurden von Focus-Money letzten Endes als „Testsieger“ gekrönt.

Nun füge ich noch 2 kurze Anmerkungen zur sogenannten Detailausführung des Focus-Money hinzu. Zuvor noch ein kleiner Hinweis. Ich möchte die Tarife der DBV mit Sicherheit nicht als schlecht abstempeln. Das ist auch nicht so. Aber jeder muss für sich selbst entscheiden, ob der Tarif passt oder eher weniger passt.

Meine erste Anmerkung zu folgender Aussage aus dem Bereich Zahnersatz: Zitat von Focus-Money:

Beim Zahnersatz gibt es keinerlei Staffelregelung, die Kostenerstattung ist also nicht wie sonst oft üblich in den ersten Versicherungsjahren auf bestimmte Höchstbeträge gedeckelt.“ Zitat Ende.

Was hier anscheinend vergessen wurde, ist die Tatsache, dass der Testsiegertarif für das Zahnsegment eine Sachkostenliste mit Euro Höchstbeträgen im Bedingungswerk hinterlegt hat.

Die zweite Anmerkung bezieht sich auf den Punkt der Psychotherapie. Hier lobt Focus-Money die Leistungen für die ambulante Psychotherapie. Hierzu ein kurzer Auszug aus den Bedingungen:

„Vertragsgrundlage 263 Tarifgruppe B-N: Tarif BSG 15-70-N für ambulante Heilbehandlung
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung Stand: 09.2010
Teil III : ambulanter Krankheitskostentarif für Beihilfeberechtigte (VK868 16.07.2010)“

„[…] Für ambulante Psychotherapie werden erstattungsfähige Aufwendungen je Versicherungsfall zu 100 % des versicherten Prozentsatzes für die erste bis zur 30. Therapiesitzung und 80 % des versicherten Prozentsatzes ab der 31. Therapiesitzung erstattet. […]“

Die Betonung liegt hier insbesondere auf dem Wort „Versicherungsfall“, was je nach Konstellation auch etwas anderes als ein Kalenderjahr bedeutet. Ein Versicherungsfall kann sich unter Umständen mehrere Jahre hinziehen. Verglichen mit den Aussagen des Marktes gibt es hier durchaus umfangreicheren Versicherungsschutz zu erwerben.

Man sieht das Thema PKV, ist gerade im Beihilfebereich nicht ganz so einfach. Umso wichtig ist es sich nicht nur auf einen viel zu allgemein gehaltenen „Test“ zu verlassen, sondern eine individuelle Beratung eines Fachmanns in Anspruch zu nehmen, mit diesem zusammen ein professionelles Anforderungsprofil erstellt, und Ihnen hilft die für Sie geeignete Krankenversicherung zu finden.

Weiterführende Informationen:

Kriterienfragebogen zur privaten Krankenversicherung

Welche PKV mit Beginn des Referendariats?

Welche PKV nach Ende des Referendariats?