Barmenia neue PKV Beamtentarife Genau-Für-Sie

05.05.2023 Thomas Schösser

Barmenia Beamtentarife – am 01. Juli 2022 brachte die BARMENIA Krankenversicherung AG ihre neuen PKV-Tarife für Beihilfeberechtigte auf den Markt. Der Name / die Bezeichnung der neuen Tariflinie für Beamte lautet „Genau-Für-Sie Krankenversicherung“.

Die alte Tarifwelt für Beamte u.a. mit den Tarifen VBU, VKU, VSU, VEU, VELU wurde nach über 30 Jahren aktiver Verkaufszeit zeitgleich für das Neugeschäft geschlossen. Möchte man nun als komplett neuer Kunde zur Barmenia PKV wechseln, bleiben also für einen Beamten / Beamtinnen und dessen Angehörige nur noch der Weg in die sogenannte “Genau-Für-Sie-Krankenversicherung” -tarifwelt.

Weshalb hat die BARMENIA überhaupt neue PKV-Tarife für Beihilfeberechtigte Personen eingeführt?

Die Gruppe der beihilfeberechtigen PKV-Versicherten ist seit einigen Jahren stetig wachsend. Die PKV-Versicherten Beamten und Beamtinnen sowie deren Angehörigen übersteigen sogar die Zahl der Angestellten und Selbständigen privat Krankenversicherten. Ein Grund für viele Gesellschaften sich der Situation im Neugeschäft anzupassen und neue Beihilfeergänzungstarife oder gar komplett neue Tarifwelten zu entwerfen.

So kam es, dass die BARMENIA Krankenversicherung im Juli 2022 ein neues PKV-Tarifsystem eingeführt hat. Ein großer Schritt, denn die alten Tarife namens VB, VA, VS, VD, VK sowie die Beihilfeergänzungstarife VE und VEL waren über 30 Jahre (auch nach Unisex mit dem Tarifkürzel U versehen) am Markt aktiv. Selbstverständlich wurden diese im Zuge der Unisextarife Ende 2012 / Anfang 2013, wie alle Tarife neu aufgesetzt, dennoch blieb die Grundstruktur und viele Leistungsinhalte im wesentlichen gleich.

Hiermit reagiert die Barmenia auf das momentane Marktumfeld. In den letzten Jahren bereicherten bereits einige neue PKV-Tarif von anderen Anbietern den Markt für das Beamtenklientel. So z.B. die uniVersa, R+V oder Alte Oldenburger mit neuen Beihilfeergänzungstarifen, die Debeka mit der Einführung eines Tarifs mit Selbstbeteiligung, oder aber die Bayerische Beamtenkrankenkasse bzw. Union Krankenversicherung mit gar gleich komplett neuen Tarifen.

 

Nur noch ein Tarifsystem für die Genau-Für-Sie Krankenversicherung

 

Die neuen Tarife namens “Genau-Für-Sie-Krankenversicherung” wurden nun komplett neu entwickelt und unterscheiden sich grundlegend vom bisherigen Tarifaufbau. So hatte die Barmenia vor dem 01. Juli 2022 zwei Tarifwelten; das sogenannte Bausteinsystem mit den Tarifen (u.a. VSU, VAU, VDU), welche insbesondere für die Beihilfeverordnungen in Hessen und Bremen konzipiert waren, sowie das sogenannte Kompakttarifsystem, mit u.a. dem Haupttarif „VBU“.

Die neuen “Genau-Für-Sie-Krankenversicherung“-Tarife sollen für alle Beihilfeverordnungen eine entsprechende Versicherungslösung anbieten. Die Barmenia verspricht mit nur einem Tarifsystem für alle Beamten, egal welchen Dienstherrn sie unterstellt sind, ein adäquates Angebot machen zu können. Ein guter Grund, dass wir an dieser Stelle einmal einen Blick auf diese neuen Barmenia Beihilfetarife werfen.

 

Grundstruktur der Genau-Für-Sie-Krankenversicherung der Barmenia Beamtentarife

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Erhöhte Bayerische Beihilfe während der Elternzeit ab 2017

08.03.2017 Thomas Schösser

Ab 01.01.2017 erhalten bestimmte Beamte und Richter für die das BayBG Anwendung findet während der Inanspruchnahme von Elternzeit einen Beihilfebemessungssatz von 70%. Damit wird die Beihilfe während der Elternzeit jetzt für vielmehr bayerische Beamten als bisher erhöht.

Dies ist als Besonderheit anzusehen, denn vor dem 01.01.2017 hatte der nicht alleinerziehende Beamte mit nur einem Kind auch nur 50% Beihilfeanspurch. Erst ab 2 oder mehr Kindern erhöhte / erhöht sich der Beihilfeanspruch wenn diverse Voraussetzungen erfüllt waren / sind.

Bei einem Kind dagegen wurde der Beihilfebemessungssatzes für bayerische Beamten bei nicht Alleinerziehenden auch nicht erhöht. Während der Elternzeit sieht das Bayerische Beamtengesetz aber nun einen erhöhten Beihilfeanspruch vor.

Darüberhinaus sei zu erwähnen das dies bei Beihilfeverordnungen der anderen Dienstherrn zu diesem Sachverhalt auch andere Inhalte hinterlegt haben. Der Artikel hier bezieht sich nur auf die betreffenden Bayerischen Beamten und Richter (nicht alle – Ausnahmen sind möglich).

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PKV für Beamte Finanztest 2016 Zusatz für Beamte Kritik

05.08.2016 Thomas Schösser

Stiftung Warentest (Finanztest) veröffentlichte am 30.06.16 wieder einmal einen „Test“. Der Titel: „Zusatzschutz für Beamte (…)“ Tests und Tipps zur PKV.

Als Versicherungsmakler mit Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen PKV (Private Krankenversicherung), BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) und Dienstunfähigkeitsversicherung muss man sich mit der vermeintlichen Fachpresse natürlich auseinandersetzen.

Gerade das Urteil der Stiftung Warentest scheint für Verbraucher einen hohen Stellenwert zu haben. Viele Interessenten die sich zur ersten Beratung bei mir melden haben schon einmal vorher die Ergebnisse der Finanztest sorgfältig studiert.

Bereits im Jahr 2014 teste Stiftung Warentest in einer Ausgabe der Finanztest Private Krankheitskostenvollversicherungen (PKV). Damals schon beschäftigte man sich unter anderem auch mit Beamtentarife (PKV für Beamte). Kurz nach dem Erscheinen der Finanztestausgabe übte ich Kritik an den dort getätigten Äußerungen und Ergebnissen.

Auch im aktuellen Artikel der Finanztest „Zusatzschutz für Beamte (…) mit Tests und Tipps zur Krankenversicherung“ vom 30.06.2016 gibt es viele Punkte die ich so nicht unkommentiert stehen lassen will. Da es auch Jemanden geben muss, der die „Tester“ testet, habe ich mir den Artikel angesehen. Hier also nun mein Kommentar und meine Kritik zum genannten Artikel / Test.

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PKV für Beamte für was ist eigentlich ein Beihilfeergänzungstarif gut und was leistet ein solcher?

28.10.2013 Thomas Schösser

Die Beihilfe ist die Erstattung bestimmter Gesundheitskosten für beihilfeberechtigte Personen durch den Dienstherrn. Diese Versorgung übernimmt jedoch nur einen Teil der Krankheitskosten in Form von prozentualen Sätzen, die sich vor allem nach den Dienstherrn (z.B. Bundes- oder Landesbeihilfe) und den familiären Verhältnissen richten.

Möchte ein Beihilfeberechtigter sich privat krankenversichern, so muss er einfach ausgedrückt, nur den fehlenden prozentualen Anteil versichern, welchen er von der Beihilfe nicht erhält. Dafür bieten viele Versicherer spezielle Beihilfetarife, die oft auch Restkostenversicherung oder Beamtentarife genannt werden.

Hier ein exemplarisches Beispiel, mit einem Beihilfeanspruch von 50%. Die grundsätzliche Idee der Beihilfekonformen PKV ist, dass mit dem PKV-Vertrag und der Beihilfe, zusammen insgesamt 100% der Krankheitskosten abgesichert werden…in der Praxis funktioniert das aber nicht immer so ohne weiteres, wie ich in diesem Artikel gleich noch beschreiben werde.

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Die Beihilfe und Private Krankenversicherung müssen nicht zwangsläufig den gleichen Leistungsumfang haben…im Gegenteil, es gibt sehr viele Bereiche in denen eine Abweichung von Erstattungen stattfinden kann…

Welche Krankheitskosten wie genau seitens der Beihilfe erstattet werden, und welche nicht ist unter anderem in der entsprechenden gesetzlichen Verordnung geregelt. Doch die Beihilfe leistet eben nicht alles, sondern hat heute schon an der ein oder anderen Stelle Eingrenzungen oder Leistungslücken. In der Zukunft können diese Beihilfeverordnungen zusätzlich auch noch verändert werden, somit sind weitere Kürzungen im Leistungskatalog der Beihilfe denkbar.

Eine private Krankenversicherung ist ein privatrechtlicher Vertrag, dessen vertraglicher Leistungsumfang nicht einfach seitens der Versicherung gekürzt werden kann. Allerdings bezahlt auch eine PKV nicht einfach so „alles“, sondern jeder Tarif sieht im sogenannten „Kleingedruckten“, also dem Bedingungswerk, an der ein oder anderen Stelle Einschränkungen, oder für manche Punkte überhaupt keine Erstattungen vor.

Also zwei völlig verschiedene Grundlagen (u.a. PKV-Vertrag und Beihilfeverordnung). Im Idealfall ergibt die Erstattung der Beihilfe und des PKV-Vertrags dann zusammen dass, was an Krankheitskosten insgesamt entstanden ist…leider funktioniert das aber nicht immer so glatt.

Die oftmals suggerierte 100%-Absicherung von Krankheitskosten ist bei manchen Konstellationen eben nicht gegeben, so dass für den privat versicherten Beamten Kosten verbleiben können, die er gegebenenfalls aus eigener Tasche bezahlen muss.

 

Wie kann das passieren?

Die Leistung eines PKV-Vertrags und der entsprechenden Beihilfe differieren, wie bereits erwähnt, oftmals voneinander.

Es ist nicht generell davon auszugehen, dass vertragliche Leistungen einer Privaten Krankenversicherung auch von der Beihilfestelle in der gleich Höhe, oder überhaupt übernommen werden. Das gleiche gilt auch in umgekehrter Konsequenz, so dass es Fälle geben kann, in denen die Beihilfestelle Krankheitskosten erstattet, die PKV aber nicht, da diese oder jene Kosten eben im Vertrag nur teilweise oder gar nicht versichert sind.

Leider sind die Beihilfeverordnungen von Bundesland zu Bundesland in manchen Teilen sehr unterschiedlich. Deshalb kann es vorkommen, dass manch ein Versicherer für einige Bundesländer separate auf die jeweilige Beihilfeverordnung abgestimmte Tarife anbieten, was einen Vergleich manchmal zusätzlich erschwert.

Gleichzeitig sind die Inhalte der am Markt erhältlichen Privaten Krankenversicherungstarife alles andere als identisch. Das Gegenteil ist der Fall. Für viele Kunden (beliebte) Leistungsbereiche wie z.B.

Zahnersatz, -behandlung, Kieferothopädie
Brillen, Kontaktlinsen
Heilpraktiker
Massagen
Beitragsrückerstattung
Kuren
…sind gerade einmal die oberste Spitze des Eisbergs, denn viele markante Unterschiede im Leistungskatalog sind für einen Laien auf den ersten Blick nicht gleich immer erkennbar.

Einige Beispiele hierzu finden Sie in meiner Blogserie über wichtige Leistungsunterschiede in der Privaten Krankenversicherung. Gerade deshalb geht mein Kriterienfragebogen zur Privaten Krankenvollversicherung eben auch auf (leider) oft von Kunden übersehene Details wie z.B. Rehamaßnamen, Anschlussheilbehandlungen, Hilfsmittel, Heilmittel, Arzthonorare, Umtauschoptionen und so weiter ein.

Nun heißt das aber doch, dass es neben den vielen PKV-Tarifen mit unterschiedlichsten Leistungskatalogen, dann zusätzlich auch noch Lücken in der Erstattung der Beihilfeverordnung geben kann.

 

Wie kann man Erstattungslücken der Beihilfe absichern?

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Mein Kommentar zum Focus Money-Vergleich von Beihilfetarifen für Beamte

29.11.2011 Thomas Schösser

Vor kurzem habe ich erst zum Focus-Money-Test über die  TOP-Tarife der privaten Krankenversicherung meinen Kommentar abgegeben. Nun habe ich auch den Test über die Beihilfetarife der Ausgabe 47/2011 von Focus-Money gelesen. Leider bin ich dort wieder auf so manche Aussagen gestoßen, deren Inhalte ich nicht teilen kann. Zu einigen mache ich hier nun ein paar Anmerkungen.

Wie auch im vorherigen Test der Ausgabe 43/2011 arbeitete Focus-Money in diesem Vergleich mit dem Analysehaus „Franke und Bornberg“ zusammen. Im Artikel heißt es, ZITAT:

„Die Krankenversicherungsexperten von Franke und Bornberg (FB) haben zahlreiche Leistungskriterien der Beamtentarife detailliert analysiert und bewertet. Da FB aber noch kein komplettes Rating für die Beihilfetarife hat, wird die erreichte Gesamtpunktzahl über alle von den FB-Experten bewerteten Kriterien angegeben. […] “ ZITAT Ende.

Stellt sich die Frage, welche Kriterien denn genau bewertet wurden, und heißt „kein komplettes Rating“, dass man mit der Auswertung noch nicht ganz fertig ist? Das würde zumindest erklären, warum einige Beihilfeversicherer, wie z.B. die Inter, LKH oder Continentale im Test gar nicht erst auftauchen.

Wie im Vorgängertest wurden auch hier neben den Leistungen zusätzlich noch die Beiträge und die Bonität des Versicherers bewertet und damit das Gesamtergebnis erstellt, was dem Grunde nach erst einmal nicht ungewöhnlich ist.

Meines Erachtens ist dieses Vorgehen für einen realen Kunden aber nicht wirklich zielführend, denn erstens ist die Beitragshöhe unter anderem auch vom Gesundheitszustand des Einzelnen und der jeweiligen Risikobewertung des Versicherers abhängig. Die Beitragseinstufung erfolgt daher in vielen Fällen individuell und eben nicht nach der Beitragstabelle des Versicherers.

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