Einträge im PKV Blog. Informationen zu PKV, BU, AV und mehr. Versicherungen für Beamte und Privatpersonen:

Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2012 vom Bundeskabinett beschlossen

02.11.2011 Thomas Schösser

Wie in jedem Jahr wird zur Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze die Einkommensentwicklung in Deutschland betrachtet.

Anfang Oktober 2011 hat das Bundeskabinett die sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen, in welchen auch die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) enthalten sind, in einer Verordnung beschlossen. Dieser Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen, daher handelt es sich noch um vorläufige Zahlen.

Wie hoch ist die voraussichtliche Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2012 ?

Die vom Bundeskabinett beschlossene Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2012 wurde nun auf € 45.900,- im Jahr, beziehungsweise € 3.825,- monatlich erhöht.

Im Vergleich zum Vorjahr sieht der Beschluss ebenso eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2012 auf € 50.850,- pro Jahr, bzw. € 4.237,50 pro Monat vor. Zum Vergleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2011 beträgt  € 49.500,-. Gemeint ist hierbei die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Paragraph 6 Absatz 6 SGB V.

Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren (siehe auch § 6 (7) SGB V). Hier sieht der Beschluss des Bundeskabinetts eine Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 von € 45.900,- vor.

Weiterführende Informationen:

Informationen zum Wechsel in eine private Krankenversicherung

Auswahlkriterien PKV

Kriterienfragebogen zur PKV

Berufsunfähigkeitsversicherung auch für rein verwaltend tätige und im Büro arbeitende Menschen sinnvoll?

28.10.2011 Thomas Schösser

Viele Fragen sich, ob man als rein im Büro arbeitende Person überhaupt „so leicht“ berufsunfähig werden kann? Haben es BU-Versicherer wirklich „leichter“ eine Leistung für einen ausschließlich im Büro tätigen Menschen abzulehnen?

Einige Angestellte denken,  eine Berufsunfähigkeitsversicherung wäre für sie nicht sinnvoll. Aussagen wie beispielsweise  „Im Büro kann ich nicht so einfach BU werden, da ich den ganzen Tag am Schreibtisch sitze. Was soll da schon passieren? “ sind da nicht selten…

In vielen Köpfen ist die Vorstellung von dem hart körperlich arbeitenden Bauarbeiter zugegen, der auf Grund eines schweren Bandscheibenvorfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dieses Situation kann sich jeder gut vorstellen.

Allerdings gibt es noch eine Vielzahl anderer Krankheiten, die eine Berufsunfähigkeit auslösen können. In diesem Zusammenhang ist es interessant einen Blick in die offizielle Statistik der Deutschen Rentenversicherung mit dem Titel „Indikatoren zu Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) im Zeitablauf – Stand: Juni 2011“ zu werfen.

Natürlich ist die eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht das gleiche wie eine Rentenleistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag, gelten doch unterschiedliche Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen. Allerdings erkennt man an dieser Statistik meines Erachtens sehr gut, was u.a. alles zu einer Beeinträchtigung der Arbeitskraft führen kann und wo Risiken bestehen, die man vielleicht bisher noch nicht so gesehen hat.

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Vortrag bei der IHK-Veranstaltung „EXISTENZ 2011“ für Jungunternehmer und Existenzgründer

21.10.2011 Thomas Schösser

Auch dieses Jahr werde ich im Rahmen der “ EXISTENZ 2011 „, einer Veranstaltung der IHK für München und Oberbayern, einen Vortrag zum Thema Private Krankenversicherung (PKV)für Existenzgründer und Jungunternehmer halten.

Neben allgemeinen Informationen rund um die PKV, wird mein Vortrag auch auf Inhalte von einigen PKV-Einsteigertarifen für Existenzgründer eingehen, sowie Tipps für die Suche einer geeigneten Privaten Krankenversicherung geben.

Fragen wie. . .

  • Wie unterscheiden sich private und gesetzliche Krankenversicherungen voneinander?
  • Was kostet eine PKV eigentlich?
  • Ist eine private Krankenversicherung für Existenzgründer die richtige Wahl?
  • Worauf sollte man bei der Auswahl und beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung auf jeden Fall achten?

. . . werden in meinem Vortrag beleuchtet werden.

Selbstverständlich werde ich vor Ort auch Ihre Fragen direkt beantworten.

Die Veranstaltung „EXISTENZ 2011“ findet am Samstag, den 12. November 2011 in München, im M,O,C,  in der Lilienthalallee 40 statt. Mein Vortrag beginnt um 12.45 Uhr im Raum C117. Ich freue mich auf Ihren Besuch.

BLOG-Serie zum PKV-Kriterienfragebogen – Thema Gemischte Anstalten und Anschlussheilbehandlungen

19.10.2011 Thomas Schösser

Weiter geht’s mit der BLOG-Serie rund um die Inhalte meines Kriterienfragebogens zur Privaten Krankenversicherung. Heutiges Thema: Gemischte Anstalten und Anschlussheilbehandlung (AHB).

Was sind eigentlich „Gemischte Anstalten“?

Die privaten Krankenversicherer beschreiben damit eine bestimmte Art von Krankenanstalten. In den Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK2009) – Stand 01. Januar 2009 – findet man zu dem Thema Krankenhäuser, unter anderem zunächst folgenden, allgemeinen Passus: (Auszug aus den MB/KK2009 – Stand 01. Januar 2009)

„§4 Umfang der Leistungspflicht
[…] (4) Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Wahl unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. […]“

Soweit so gut. Im nächsten Bedingungsabschnitt gehen die MB/KK 2009 nun aber auf die sogenannten Gemischten Anstalten ein. Gleichzeitig werden einige Voraussetzungen für die Leistungspflicht des Versicherers für genau diese Art von Krankenanstalten beschrieben. Hierzu ein Auszug, ebenfalls aus dem Paragraphen 4 der MB/KK 2009 –  Stand 01. Januar 2009:

„§ 4 Umfang der Leistungspflicht
[…] (5 ) Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, im übrigen aber die Voraussetzungen von Abs. 4 erfüllen,  werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat. […]“

Gewiss möchten die Versicherer nicht, dass sich ein Kunde in einem solchen Krankenhaus „ausruht“ und damit unnötige Kosten verursacht. Allerdings birgt die in den Musterbedingungen geforderte vorherige schriftliche Leistungszusage vor Beginn der Behandlung für den Kunden auch Gefahren mit sich. Fehlt die Zusage des Versicherers, so ist dieser nach den obigen Zitat nicht zur Leistung verpflichtet.

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Kinderversicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

14.10.2011 Thomas Schösser

Viele privat krankenversicherte Eltern fragen sich, wie und wo man denn die Kinder am besten versichert? Wie beantragt man eine PKV für ein Kinder, und worauf muss geachtet werden?

Gerade beim Thema Krankenversicherung für Kinder sind oftmals viele unterschiedliche Konstellationen denkbar. Insbesondere dann, wenn ein Elternteil privat, und der andere Elternteil gesetzlich pflichtversichert ist. Mehr Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie HIER.

In diesem BLOG-Beitrag gehe ich heute hingegen auf einige Besonderheiten zur Kinderversicherung in der privaten Krankenvollversicherung (PKV) ein.

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BLOG-Serie zum Kriterienfragebogen der PKV – Thema stationäre Psychotherapie

29.08.2011 Thomas Schösser

Zuletzt hatte ich meine BLOG-Serie zu meinem Kriterienfragebogen rund um die private Krankenversicherung (PKV) dem Thema ambulante Psychotherapie gewidmet.

Wie angekündigt gehe ich heute nun auf den Bereich der stationären Psychotherapie näher ein. Hierfür werde ich anhand von Auszügen einiger Bedingungspassagen zeigen, wie unterschiedlich die Leistungsaussagen auch in diesem Bereich u.a. aussehen können.

Beispielsweise kann ein traumatisches Erlebnis wie ein Unfall, der Verlust eines nahen Angehörigen, Erkrankungen wie Magersucht, Krebs usw.  zu psychischen Störungen führen, die eine unter Umständen langjährige Behandlung erfordern. Hilft eine ambulante Behandlung nicht weiter, so kann es durchaus notwendig sein die weitere Behandlung im Krankenhaus fortzuführen.

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Der Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns für die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) für das Jahr 2010

13.08.2011 Thomas Schösser

Die Institution des Ombudsmannes für die private Kranken- und Pflegeversicherung wurde im Oktober 2001 geschaffen. Die Aufgabe ist, Beschwerden von Versicherungsnehmern über ihre Versicherung zu prüfen und gegebenenfalls die außergerichtliche Schlichtung mit dem Versicherer herbei zu führen.

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Welche PKV nach Ende des Referendariats?

09.08.2011 Thomas Schösser

Nach meinem BLOG-Beitrag über die Krankenversicherung für werdende Referendare folgt nun wie angekündigt der BLOG mit dem Thema „PKV nach Ende des Referendariats„.

Viele Beamtenanwärter verabschieden sich jedes Jahr vom Dasein als Referendar, und bereiten sich auf die eventuell bevorstehende Verbeamtung auf Probe vor. Für Einige ein Grund sich noch einmal mit dem Thema private Krankenversicherung (PKV) zu beschäftigen, da mit Ende des Referendariats auch für Viele die Voraussetzung für den vergünstigen PKV-Ausbildungstarif entfällt und die zu zahlende Prämie der private Krankenversicherung dadurch ansteigt.

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Beginn des Referendariats Welche Krankenversicherung für Referendare ist nun ratsam?

05.08.2011 Thomas Schösser

Krankenversicherung für Referendare was ist besser? PKV oder doch GKV? Jedes Jahr stehen viele Beamte auf Widerruf vor der Wahl ihrer Krankenversicherung. Die Beamten auf Widerruf beginnen mit dem Referendariat. Andere haben das Referendariat bereits hinter sich und werden im neuen Schuljahr zum Beamten auf Probe ernannt. Viele stellen sich dabei die Frage, welche private Krankenversicherung denn nun die „Beste“ ist?

In meinen Beratungen stelle ich immer wieder fest, dass viele grundlegende Dinge einfach nicht kommuniziert werden und daher häufig nicht bekannt sind. Deshalb widme ich meinem heutigen BLOG-Beitrag einigen grundlegenden Dingen zum Thema Krankenversicherung für angehende Referendare. Zum Bereich der werdenden Beamten auf Probe gehe ich einen separaten BLOG-Beitrag näher ein.

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Der Wechsel in die private Krankenversicherung: Gut für alle?

01.08.2011 Thomas Schösser

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) wird oft als der „der beste Weg“ vermarktet. Dabei gilt unter manchen Versicherungsleuten häufig das Motto, dass jeder wechseln soll, der kann oder darf. Ich möchte erläutern, dass eine solch pauschale Aussage zu kurz greift.

Alleine schon die Tatsache, dass die Systeme GKV (Sachleistungsprinzip) und PKV (Kostenerstattungsprinzip) sich in vielen Dingen grundlegend voneinander Unterscheiden, wird vielen Kunden überhaupt nicht erklärt. Aus meiner Sicht ist es aber bei der Beratung zur PKV von elementarer Bedeutung auch über diese Thematik zu sprechen.

Zielgruppe Existenzgründer und „preisbewusste“ Kunden

Zunächst einmal ist es für gesetzlich Versicherte im Angestelltenverhältnis nicht leicht, in die PKV zu kommen. Nur wer über ein gewisses Einkommen verfügt und damit die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet, hat die Wahl. Anders sieht es bei Selbstständigen und Freiberuflern aus. Sie haben unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit, sich für die PKV zu entscheiden.

Existenzgründer sind oft jung, gesund und voller Tatendrang. Reichtümer haben sie oftmals aber noch nicht bilden können. Auf den ersten Blick erscheinen günstige „Einsteigertarife“ einer privaten Krankenversicherung, als Alternative zur GKV,  interessant zu sein. Die oftmals suggerierte Aussicht auf Behandlungen durch Privatärzte erhöht den Reiz dieser Angebote.

Doch hier liegt ein Widerspruch. Die Einsteigertarife können nur deshalb so preisgünstig sein, weil sie eben sehr oft nicht den normalerweise üblichen Leistungsumfang der PKV bieten. Einige dieser Einsteigertarife bieten sogar weniger Leistungsspektrum als eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Leistungen für „Privatärzte“ sind oftmals nicht, oder nur stark eingeschränkt versichert. Sogar private Krankenversicherungsgesellschaften, wie z.B. die DKV oder Central, nehmen inzwischen von einigen ihrer eigenen Tarifangebote Abstand, weil sie unter anderem nicht dem Niveau entsprechen, das mit der PKV üblicherweise verbunden wird.

Keiner weiß, welche Erkrankungen im Laufe eines Lebens auftreten und welche Behandlungen, Medikamente und dergleichen daraufhin gebraucht werden. Als Privatpatient ist man „Selbstzahler“ seiner Krankheitskosten. Die PKV ist im übertragenen Sinn quasi der „persönliche Rückversicherer“. Erstattet der private Krankenversicherungsvertrag also etwas nicht, oder nur teilweise, so muss der Versicherte selbst aus eigener Tasche für die verbleibenden Kosten aufkommen. Daher ist es wichtig heute schon als gesunder Mensch bei der Auswahl seiner PKV die vertraglich garantierten Leistungen zu vergleichen.

Zweibettzimmer und Familienplanung

Wer im Krankenhaus schon einmal in einem Mehrbettzimmer liegen musste, ist empfänglich für den Gedanken an Einzel- oder Zweibettzimmer. Regelmäßig schaut der„Chefarzt“ vorbei, die Behandlung ist bestens – so ist man gern versichert. Aber bei der Planung der richtigen Krankenversicherung geht es um mehr als um komfortable Krankenhausaufenthalte. Es geht auch um mehr als üppigen Zahnersatz oder kürzere Wartezeiten auf Termin. Es geht vielmehr um die langfristige Sicht der Dinge. So kann z.B. die Familienplanung die Entscheidung der Krankenversicherung unter Umständen empfindlich beeinflussen. Für Kinder, die in einer PKV versichert werden, sind Beiträge zu bezahlen. Die beitragsfreie Familienversicherung des Kindes in der GKV des Ehepartners des Privatversicherten ist dann nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen / Umständen möglich…

Deshalb besprechen Sie am besten mit Ihren spezialisierten Fachmann auch über zukünftige Szenarien und Gestaltungsmöglichkeiten. Denn die Entscheidung für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist keine kurzfristige Entscheidung. Sie ist wichtiger Teil der Lebensplanung.

Weitherführende Informationen:

Link zum PKV-Kriterienfragebogen und EBOOK rund um das Thema Private Krankenversicherung