Einträge im PKV Blog. Informationen zu PKV, BU, AV und mehr. Versicherungen für Beamte und Privatpersonen:

PKV für Beamte Finanztest 2016 Zusatz für Beamte Kritik

05.08.2016 Thomas Schösser

Stiftung Warentest (Finanztest) veröffentlichte am 30.06.16 wieder einmal einen „Test“. Der Titel: „Zusatzschutz für Beamte (…)“ Tests und Tipps zur PKV.

Als Versicherungsmakler mit Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen PKV (Private Krankenversicherung), BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) und Dienstunfähigkeitsversicherung muss man sich mit der vermeintlichen Fachpresse natürlich auseinandersetzen.

Gerade das Urteil der Stiftung Warentest scheint für Verbraucher einen hohen Stellenwert zu haben. Viele Interessenten die sich zur ersten Beratung bei mir melden haben schon einmal vorher die Ergebnisse der Finanztest sorgfältig studiert.

Bereits im Jahr 2014 teste Stiftung Warentest in einer Ausgabe der Finanztest Private Krankheitskostenvollversicherungen (PKV). Damals schon beschäftigte man sich unter anderem auch mit Beamtentarife (PKV für Beamte). Kurz nach dem Erscheinen der Finanztestausgabe übte ich Kritik an den dort getätigten Äußerungen und Ergebnissen.

Auch im aktuellen Artikel der Finanztest „Zusatzschutz für Beamte (…) mit Tests und Tipps zur Krankenversicherung“ vom 30.06.2016 gibt es viele Punkte die ich so nicht unkommentiert stehen lassen will. Da es auch Jemanden geben muss, der die „Tester“ testet, habe ich mir den Artikel angesehen. Hier also nun mein Kommentar und meine Kritik zum genannten Artikel / Test.

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BU für Steuerberater mit einfacher Gesundheitsprüfung

30.06.2016 Thomas Schösser

Aktion zur BU für Steuerberater, mit einfachen Gesundheitsfragen. Dienstfähigkeitserklärung mit nur 2 Fragen zum Gesundheitstand!

Für Steuerberater die Mitglied im Steuerberaterverband (Landesverband) sind, bietet die HDI ein vereinfachtes Antragsverfahren an. Personen, welche diese BU-Aktion der HDI Lebensversicherung AG nutzen dürfen, müssen hinsichtlich der gesundheitlichen Risikoprüfung nur 2 stark vereinfachten Gesundheitsfragen beantworten.

Die genannte Aktion für Steuerberater ist hingegen (noch) nicht an ein Enddatum geknüpft, und wird von der HDI speziell für Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Steuerberaterverband angeboten. Hier zu den Details der HDI-BU-Aktion…

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Gesundheitsfragen im BU-Antrag richtig beantworten

31.05.2016 Thomas Schösser

Korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen in BU-Anträgen. Wie geht man am besten vor? Was steht in der Arztakte? Darum geht es in diesem Artikel.

Für gewöhnlich müssen bei Abschluss von Versicherungsverträgen, die biometrische Risiken abdecken, Gesundheitsfragen beantwortet werden. Gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung und Privaten Krankenversicherung sind diese Fragen meist sehr umfangreich ausgestaltet. In diesem Blogbeitrag möchte ich mich aber in diesem Zusammenhang beim Thema BU bleiben.

In manchen Konstellationen bietet der ein oder andere Versicherer unter Umständen zwar die Möglichkeit vereinfachte Antragsverfahren mit einfacheren Gesundheitsfragen für BU-Versicherung zu nutzen, trotzdem gehört die korrekte Beantwortung von Fragen in der Vertragsabschlussphase mit zu den wichtigsten Punkten überhaupt, die es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten gibt.

In einer durchgeführten Erhebung des Analysehauses Franke und Bornberg GmbH wurden rund 30% der beantragten BU-Leistungsablehnungen von den jeweiligen Versicherern damit begründet, dass die betroffenen Kunden die sogenannte „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ verletzt hätten.

Umgekehrt könnte man nun also auch überspitzt sagen, wenn ein Kunde beim Vertragsabschluss seines Berufsunfähigkeitsvertrags acht gibt, und die gestellten Fragen im Antragsverfahren des Versicherers korrekt beantwortet, steigt auch die Chance für eine Leistungsanerkennung im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit.

 

Bei näherer Betrachtung der Gesundheitsfragen stellt man dann oft fest, dass diese nicht so einfach mal schnell zu beantworten sind

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BU der Barmenia mit vereinfachten Gesundheitsfragen

12.05.2016 Thomas Schösser

..aber nur bei besonderem Anlass! Nun kommt also auch die Barmenia Lebensversicherung als nächster BU-Versicherer  mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung in der Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung in den Markt. Ohne große Vorankündigung wurde am 03.05.2016 diese Aktion bekanntgegeben.

Ob diese neue Annahmerichtlinie fortlaufend bestehen bleibt, irgendwann einmal zeitlich befristet wird, oder vielleicht morgen schon gar nicht mehr möglich ist, bleibt offen. Zumindest gibt es, Stand 12.05.2016, noch keine offizielle Äußerung der Barmenia zu einer generell zeitlichen Befristung. UPDATE vom 24.07.2017: Am 12.07.2017 wurde die Aktion nun erweitert; mehr dazu gleich im Text.

Die vereinfachte Beantragung des BU-Schutzes bei der Barmenia soll, sofern alle weiteren Rahmenbedingungen eingehalten werden, für Neu-, als auch für Bestandskunden für die „SoloBU“ (möglich) / denkbar sein. Allerdings nur zu ganz bestimmten Anlässen.

Allen voran muss ich auch hier daraufhinweisen, dass es sich bei solchen „Aktionen“ oder vereinfachte Antragsverfahren, nur um eine momentane Annahmerichtlinie handelt, die morgen schon wieder generell beiseite geschoben werden könnte. Außerdem kann die Barmenia bei Antragsstellung immer noch einen einzelnen Antrag auch durchaus individuell behandeln und ggf. sogar ablehnen. Eine Annahme ist also auch hier nicht generell garantiert.

 

Bei welchen besonderen Anlässen ist die Nutzung der BU der Barmenia mit vereinfachten Gesundheitsfragen denkbar?

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Wann ist der richtige Zeitpunkt eine BU-Versicherung abzuschließen?

20.04.2016 Thomas Schösser

„Wie lange kann man mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU/ BUV) warten? Soll man wirklich so früh wie möglich eine BU abschließen? Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Beginn des Vertrags?“ …solche oder ähnliche Fragen scheinen vielen Menschen bei der Beschäftigung mit dem Thema Berufsunfähigkeit durch den Kopf zu gehen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele Menschen ein notwendiges übel. Jedem leuchtet ein, dass mit einer richtig eingesetzten BUV die Arbeitskraft finanziell ganz oder zumindest teilweise abgesichert werden kann. Doch kostet das natürlich durch Zahlung des Versicherungsbeitrags auch Geld, und das ist selten angenehm.

Vor diesem Hintergrund scheinen sich Viele die Frage zu stellen, ob man nicht lieber noch mit dem Abschluss eines BU-Vertrags wartet, und die Beiträge dadurch vermeintlich spart? „Es wird die nächsten Jahre schon nichts passieren“ redet sich vielleicht der Ein oder Andere ein.

 

Wann ist also der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

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PKV für Beamte – Quoten- / Kurzstufentarife 50% Beihilfe aber nur 30% versichert?

27.03.2016 Thomas Schösser

Eine der am häufigsten gestellten Fragen an mich, lautet: „Ich habe doch einen Anspruch von 50% Beihilfe, wieso wird mir dann nur ein Tarif mit einer 30-prozentigen Leistungsstufe / Erstattungsprozentsatz angeboten? Da bin ich doch unterversichert, oder?“

Diese Art der Nachfrage kommt oft von PKV-Interessenten wenn sie zum ersten mal ein Angebot eines Versicherers erhalten.

Das solche Fragen aufkommen, ist durchaus nachvollziehbar, gerade dann, wenn die Tarife auf den ersten Blick eine geringere Prozentstufe versichert haben als „benötigt“.

Auf den zweiten Blick kommt oft heraus, dass die angedachte Leistungsstufe von z.B. 50%, durch zwei separate Tarife mit jeweils 20% und 30% abgedeckt werden. Was verbirgt sich dahinter, und warum wird das so überhaupt angeboten?

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Krankentagegeldversicherung in der PKV erhöhen nur wann und wie?

27.01.2016 Thomas Schösser

In der Regel besteht neben einer privaten Krankheitskostenvollversicherung (PKV) auch eine Krankentagegeldversicherung (KT). Diese Krankentagegeldversicherung ist dafür gedacht, den durch Unfall oder Krankheit verursachten Verdienstausfall, aufgrund von Arbeitsunfähigkeit abzusichern, so zumindest die grobe Grundidee.

In meinem Artikel „Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld wo ist da der Unterschied“ können Sie mehr über das Wesen der Krankentagegeldversicherung erfahren.

Zu Beginn des KT-Vertrages werden gemäß der Situation und den Wünschen des Versicherungskunden Karenzzeiten vereinbart. So kann beispielsweise bei Angestellten die Karenzzeit so vereinbart werden, dass nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber die Leistung der Krankentagegeldversicherung beginnt. Jedoch gibt es hier auch andere Gestaltungsformen, auf die ich in diesem Artikel aber nicht näher eingehe…

Auch die Höhe des versicherten Tagessatzes hängen von der Einkommensituation und den Absicherungswünschen des zu versichernden Menschen ab.

Gehen wir einmal davon aus, der Versicherungskunde hätte bei Abschluss des Vertrags alles bedarfsgerecht, sprich ausreichend & passend, ohne Deckungslücken abgesichert. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass  nach einiger Zeit  sich der Bedarf auch verändern kann, sei es z.B. durch eine Lohnerhöhungen / Gewinnsteigerung, oder durch einen Wechsel der beruflichen Tätigkeit, z.B. hin zur Freiberuflichkeit oder ähnliches…

Hat der Versicherte Jahre nach dem ursprünglichen Vertragsabschluss neue Krankheiten hinzubekommen, so kann es gegebenenfalls sein, dass eine Erhöhung des Krankentagegeldes nicht mehr möglich gemacht wird, oder nur mit erschwerten Bedingungen abgeschlossen werden kann (je nach Art der Erkrankung und der Risikoeinschätzung des jeweiligen Versicherers). In diesem Fall wären nun im Bedingungswerk verankerte Optionsrechte praktisch, welche eine Anpassung, sprich Erhöhung der Krankentagegeldversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich machen.

 

Wie kann der Versicherungsumfang der Krankentagegeldversicherung nun angepasst werden?

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2016 Beitragsbemessungs-, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Arbeitgeberzuschuss, Sozialversicherungsrechengrößen

13.01.2016 Thomas Schösser

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze, die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), der Höchstbeitrag der GKV und maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung im Jahr 2016? Hier kommen die Antworten auf diese Fragen.

Jedes Jahr werden die Rechengrößen der Sozialversicherung, welche insbesondere für das Versicherungs-, Beitrags-, und Leistungsrecht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung von Bedeutung sind, vom Gesetzgeber nach einer festgelegten Methode neu berechnet und danach verabschiedet. Dabei spielt insbesondere die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter eine entscheidende Rolle im Berchnungsverfahren.

In diesem Blogbeitrag, gehe ich kurz auf einige dieser Größen ein,  welche ab dem 01.01.2016 gelten, und u.a. für die Beitragsberechnung der gesetzliche Kranken-, und Pflegeversicherung, und teilweise auch für die private Krankenversicherung von Bedeutung sind, wie z.B. die Versicherungspflichtgrenze, oder der maximale Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch…

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Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte mit einfachen Gesundheitsfragen

12.10.2015 Thomas Schösser

Die HDI Lebensversicherung AG bietet eine BU für Rechtsanwälte im Anwaltverein mit einer vereinfachten Dienstfähigkeitserklärung an. Dieses Angebot ist im April 2017 neu aufgelegt worden. Die Aktion ist bis 30.06.2017 befristet!

Somit legt die HDI die Aktion für Rechtsanwälte erneut auf. Bereits im Jahr 2016 ging die Aktion in fast identischer Form in den Markt.

Im Artikel „Zahlen Berufsunfähigkeitsversicherungen überhaupt wenn es drauf ankommt?“ auffindbar in meinem Blog, bin ich darauf eingegangen, dass Leistungsablehnungen von BU-Versicherern, aufgrund der „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ alleine mit circa 30% zu buche schlagen.

Von „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ spricht man, wenn ein Versicherungskunde bei Abschluss des Versicherungsvertragsvertrags eine Frage im Antrag nicht korrekt beantwortet hat. Je nachdem, wie genau diese Pflicht verletzt wurde, kann der Versicherer u.U. den Vertrag anfechten, kündigen, mit Erschwerniszuschläge / Ausschlüsse etc. reagieren…

Deshalb sollte man sich m.E. einmal auch mit Berufsunfähigkeitsversicherungen beschäftigen, die im Antragsverfahren ein vergleichbar einfacheres Fragesystem anbieten. Dafür gibt es von Zeit zu Zeit  BU-Aktionen von verschiedensten Versicherern. Diese „passen“ gewiss nicht immer für jede Situation / jeden Kunden, aber es kann durchaus sinnig sein einmal einen Blick darauf zu werfen.

Im Gegensatz zu anderen BU-Aktionen auf die ich bereits in meinem Blog eingegangen bin, ist die Aktion der HDI Lebensversicherung AG speziell auf die Berufsgruppe der Rechtsanwälte, die persönlich Mitglied in einem Anwaltsverein sind ausgerichtet.

 

Wer ist Rechtsanwalt gemäß dieses BU-Konzepts der HDI?

 

Wichtige Voraussetzungen:

  • Zwei juristische Staatsexamen UND eine Zulassung als Rechtsanwalt bei der zuständigen Kammer
  • Der Versicherungsnehmer muss persönlich Mitglied in einem Anwaltsverein sein.

 

 

Wer fällt nicht unter diese Aktion?

  • Assessoren ohne Zulassung
  •  Diplom-Juristen ohne Zulassung
  •  Juristen nur mit einem Staatsexamen
  •  sonstige juristisch vorgebildete Mitarbeiter
    (z. B. Wirtschaftsjuristen, Patentanwälte ohne Zulassung)
  •  angestellte Mitarbeiter in den Anwaltskanzleien, die nicht
    zugelassen sind (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte)

Weitere Voraussetzungen und Grenzen dieser BU-Aktion für Rechtsanwälte (keine abschließende Aufzählung):

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Auslandskrankenversicherung und PKV braucht man wirklich beides?

09.09.2015 Thomas Schösser

Fragen wie: benötigt man noch eine Auslandskrankenversicherung, wenn man doch schon privat krankenvollversichert ist? …oder… Braucht man in seiner PKV überhaupt einen weltweiten Krankenversicherungsschutz, wenn man eine Auslandskrankenversicherung hat?…wurden mir gerade in der Urlaubszeit vermehrt gestellt.

Gute Fragen, die man allerdings so einfach nicht beantworten kann.

Der Hauptgrund für das parallele Bestehen einer Auslandskrankenversicherung, und einer PKV besteht meist aus der Überlegung, dass bei einer Erkrankung im Urlaub die dadurch entstandenen Krankheitskosten nicht an den eventuellen Selbstbehalt (hinterlegte Selbstbeteiligung im Vertrag) des privaten Krankenvollversicherungstarifs angerechnet werden sollen.

Darüberhinaus kann eine Auslandskrankenversicherung gegebenenfalls eine eventuelle Beitragsrückerstattung unter gewissen Gegebenheiten schützen. Beispielsweise dann, wenn eine über die Auslandskrankenversicherung versicherte Leistung dort über diese abgerechnet werden kann, anstatt über den Privaten Kranken-Vollversicherungstarif.

Ob diese beiden Dinge möglich sind, hängt aber von einigen Faktoren ab, wie z.B. die Ausgestaltung / Leistungen der Tarife, Reisekonstellation, Ausgestaltung der Auslandsrechnung, Beitragsrückerstattungs- und Selbstbehaltsregelungen des PKV-Tarifs und so weiter.

Reißen wir einmal kurz das Thema Auslandsreisen an…

Die meisten klassischen Auslandskrankenversicherungen sind für Reisen ins Ausland konzipiert worden. Man möchte es kaum glauben, aber selbst bei den Versicherungstarifen der Auslandskrankenversicherungen gibt es große Unterschiede. So z.B.:

  • Welche Art von Reisen sind genau versichert (nur Urlaub, Reisen aller Art, Geschäftsreisen)?
  • Bis zu welcher Dauer sind diese Reisen versichert?
  • Wie lange besteht die Auslandskrankenversicherung / gibt es ein maximales Alter?
  • Welche Krankheitskosten sind wie genau versichert?
  • Ist ein Rücktransport erstattungsfähig, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen sind Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland mitversichert?…um ein paar Leistungsbereiche beispielhaft zu nennen.

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