Einträge im PKV Blog. Informationen zu PKV, BU, AV und mehr. Versicherungen für Beamte und Privatpersonen:

PKV für Polizeianwärter mit nur 1 Gesundheitsfrage

06.08.2017 Thomas Schösser

Einige Versicherer bieten für Polizeidienstanwärter vereinfachte Gesundheitsfragen zur Anwartschaftsversicherung auf eine PKV (Private Krankenversicherung) an. Was eine Anwartschaft ist, und wie die genannte Aktion eines bestimmten Versicherers genau aussieht, darum geht es in diesem Blogartikel.

Polizeianwärter müssen bei Ihrem Aufnahmeverfahren eine strenge medizinische Untersuchung auf Diensttauglichkeit durchlaufen. Erfüllen sie die Anforderungen des Dienstherrn nicht so unterbleibt die Ernennung.

Viele Anwärter für den Polzeidienst haben Anspruch auf sogenannte freie Heilfürsorge. Nach Ende der Ausbildung und Einstellung in den Polizeidienst wandelt sich bei vielen die Versorgungsituation. Einige haben dann einen Beihilfeanspruch und können diesen mit Abschluss einer Privaten Krankenvollversicherung (PKV) für sich vollumfänglich nutzen.

Während der Phase der freien Heilfürsorge benötigt der Polizist nach wie vor eine Pflegepflichtversicherung, diese ist wie der Name schon sagt per Gesetz pflicht, und muss jeder haben. Der Teil der Privaten Krankenvollversicherung ist jedoch in der Zeit der freien Heilfürsorge noch nicht notwendig.

 

Gesundheitsstatus bewahren bzw. sichern!

Endet der Anspruch der freien Heilfürsorge und entsteht der Beihilfeanspruch bei dem Polizisten, so werden Viele eine PKV abschließen wollen. Wird erst dann reagiert, so müssen bei Abschluss Gesundheitsfragen des jeweiligen Versicherers beantwortet werden.

Die meisten Versicherer bieten allerdings schon in der Anwärterphase des Polizisten (und auch für andere Berufsgruppen) Anwartschaftsversicherungen an. Diese stellt eine Option auf Abschluß einer PKV für Polizeianwärter ohne erneute Gesundheitsprüfung dar.

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BU der Signal Iduna mit verkürzten Gesundheitfragen

11.05.2017 Thomas Schösser

Die BU der Signal Iduna kann nun für einige Berufe mit verkürzten, vergleichsweise vereinfachten Gesundheitsfragen beantragt werden.

Im Gegensatz zu manch anderen Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen, handelt es sich hierbei nicht um keine zeitlich begrenzte Aktion, sondern um eine dauerhafte Möglichkeit mit vereinfachter Gesundheitsprüfung eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.

Wichtig: Es handelt sich um eine Annahmepolitik, welche naturgemäß jederzeit wieder geändert werden, und auch abgeschafft werden könnte!

 

Voraussetzungen für die verkürzten Gesundheitsfragen für die BU der Signal Iduna

Die verkürzten Gesundheitsfragen wird von der SIGNAL IDUNA zur Zeit angeboten, wenn u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  •  Die monatliche Berufs-(Erwerbs)unfähigkeitsrente beträgt maximal 1.000 EUR
  •  Der Beruf der versicherten Person wird in der Berufsgruppe A++, A+ oder A eingestuft (Interne Einstufung des Versicherers)
  •  Das Höchsteintrittsalter von 40 Jahren wird nicht überschritten

Außerdem gilt die verkürzte Gesundheitsprüfung nicht für Abschlüsse in der „Existenzgründerregelung“ Den ganzen Beitrag lesen »

Allianz BU Aktion für Rechtsanwälte Notare Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater Patentanwälte

11.04.2017 Thomas Schösser

Allianz BU Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Mitglieder im Bund der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (BDASW). Die Allianz Lebensversicherungs-AG bietet zur Zeit für einen bestimmten Personenkreis erleichterte Gesundheitsfragen für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Damit reiht sich die Allianz in die immer häufiger werdenen BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsprüfungen ein.

Bei dieser Aktion handelt es sich um eine besondere Annahmepolitik die jederzeit von Seiten der Allianz wieder beendet werden kann. Welche Fragen werden denn jetzt eigentlich genau im Aktions-Antrag gestellt? Wer kann daran teilnehmen? Dieser Artikel gibt Antworten darauf.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die private Berufsunfähigkeitsversicherung, also z.B. nicht auf die betriebliche Altersvorsorge.

Darüber hinaus wird in diesem Aritkel auf die Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Spielregeln dieser BU-Aktion nur stark verkürzt,  also nicht vollständig eingegangen. Alle Angaben sind vorbehaltlich.

 

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Erhöhte Bayerische Beihilfe während der Elternzeit ab 2017

08.03.2017 Thomas Schösser

Ab 01.01.2017 erhalten bestimmte Beamte und Richter für die das BayBG Anwendung findet während der Inanspruchnahme von Elternzeit einen Beihilfebemessungssatz von 70%. Damit wird die Beihilfe während der Elternzeit jetzt für vielmehr bayerische Beamten als bisher erhöht.

Dies ist als Besonderheit anzusehen, denn vor dem 01.01.2017 hatte der nicht alleinerziehende Beamte mit nur einem Kind auch nur 50% Beihilfeanspurch. Erst ab 2 oder mehr Kindern erhöhte / erhöht sich der Beihilfeanspruch wenn diverse Voraussetzungen erfüllt waren / sind.

Bei einem Kind dagegen wurde der Beihilfebemessungssatzes für bayerische Beamten bei nicht Alleinerziehenden auch nicht erhöht. Während der Elternzeit sieht das Bayerische Beamtengesetz aber nun einen erhöhten Beihilfeanspruch vor.

Darüberhinaus sei zu erwähnen das dies bei Beihilfeverordnungen der anderen Dienstherrn zu diesem Sachverhalt auch andere Inhalte hinterlegt haben. Der Artikel hier bezieht sich nur auf die betreffenden Bayerischen Beamten und Richter (nicht alle – Ausnahmen sind möglich).

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Austritt aus GKV Wahltarife möglich trotz Mindestbindungsfristen?

18.02.2017 Thomas Schösser

Kann es eine Austrittsmöglichkeit aus der GKV trotz bestehendem Wahltarif mit Mindestbindungsfristen geben? Auf diese Frage geht dieser Blogartikel ein.

In meinem kürzlichen Artikel zum Thema Kündigungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Wechsel in die PKV (private Krankenversicherung) habe ich bereits in einem Satz das Problem der Wahltarife und damit verbundenen Mindestbindungsfristen erwähnt.

Seit einigen Jahren können gesetzliche Krankenversicherungen ihren Versicherten sogenannte “Wahltarife” anbieten. Dabei können diverse Sonderregelungen wie z.B. Selbstbeteiligungen oder Beitragsrückerstattung auch für gesetzlich Krankenversicherte vereinbart werden. Je nachdem, welchen Wahltarif der gesetzlich Versicherte gewählt hat, können Mindestvertragslaufzeiten von bis zu 3 Jahren gelten (siehe § 53 SGB V).

Das heißt, eine Kündigung der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft nach § 175 (4) SGB V (die reguläre Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats gerechnet von dem Monat indem das Mitglied die Kündigung erklärt) ist dann für Wahltarifversicherte vor Ablauf der Mindestbindungsfrist in den meisten Fällen nicht möglich.

Ob auch für die andere Beendigungsmöglichkeit, nämlich beim „Austritt“ aus der GKV nach § 188 (4) SGB V (rückwirkender Austritt aus der GKV-Mitgliedschaft nach schriftlichen Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit wegen Statuswechsel) Mindestbindungsfrist hinsichtlich der GKV-Wahltarife gelten, ist eine oft gestellte Frage…

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Höchstzinssatz für Garantie ab 2017 nur noch 0,9%

03.11.2016 Thomas Schösser

Ab dem Jahr 2017 wird der sogenannte Höchstzinssatz für Garantien der Lebens- und Rentenversicherungen von 1,25% auf nur noch 0,9% gesenkt. Was bedeutet das?

In der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung – DeckRV) wird im § 2 unter anderem folgendes geregelt (Stand 01.11.2016), Zitat (auszugsweise, fettschrift von mir eingefügt, Quelle: www.gesetze-im-internet.de):

„§ 2 Höchstzinssatz
(1) Bei Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie, die auf Euro oder die nationale Währungseinheit eines an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaates lauten, wird der Höchstzinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellungen auf 1,25 Prozent festgesetzt.  (…)“ Zitat Ende.

Dieser in der Deckungsrückstellungsverordnung beschriebene „Höchstzinssatz“ wird in der Versicherungswelt umgangssprachlich teilweise auch maximaler Garantiezins genannt.

Aus 1,25% werden ab 2017 nur noch 0,9% Höchstzinssatz

Diese Verordnung wird am 01. Januar 2017 geändert. Die Angabe der „1,25 Prozent“ wird durch die Angabe „0,9 Prozent“ ersetzt. So ist es aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 24 am 31.05.2016 bekannt gegeben worden.

auszug_bundesgesetzblatt_jahrgang2016_teil_1_nr-24_ausgegeben_zu_bonn_am_31-05-2016

Die Senkung dieses Höchstzinssatzes wurde (leider) aufgrund der anhaltenden Niedrig-Zinspolitik in der Vergangenheit schon öfter vollzogen. Zuletzt im Jahr 2015. Damals hatt ich ebenfalls einen Artikel dazu publiziert – Hier gehts zum Artikel über die Änderung von 2015 –

Nun gut 2 Jahre später, also 2017 wird dieser Vorgang wiederholt und der Höchstzinssatz auf 0,9 Prozent gesenkt werden.

Welche Auswirkungen sind durch den geänderten Höchstzinssatz zu erwarten?

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PKV für Angestellte Wann und wie kann man wechseln?

25.10.2016 Thomas Schösser

Anders als Selbständige oder Beamte müssen GKV-pflichtversicherte Arbeitnehmer erst über eine Einkommensgrenze verdienen um in eine PKV wechseln zu können.

Verdient ein Angestellter unterhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze  so muss er gesetzlich krankenversichert bleiben (abgesehen von sogenannten geringfügig Beschäftigten). Man spricht hier von in der GKV pflichtversicherten Arbeitnehmern.

Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers nun aber diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (diese wird auch Versicherungspflichtgrenze der GKV genannt), so ist ein Wechsel in eine Private Krankenvollversicherung unter gewissen Umständen möglich.

Wann kann ein bisher in der GKV pflichtversicherter Arbeitnehmer in die PKV wechseln?

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Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beitragsbemessungsgrenze 2017

20.10.2016 Thomas Schösser
  • Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze der GKV und Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2017?
  • Wie hoch ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung 2017?
  • Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Jahr 2017?

Alle diese Fragen können mittels der sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen beantwortet werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2017 Anfang September 2016 vor.

Die Höhe der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung jedes Jahr aufs neue berechnet und gegebenenfalls angepasst.

Das BMAS schreibt auf ihrer Website, Zitat:

„Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben.“ Zitat Ende.

Die folgenden Angaben und Zahlen in diesem Artikel sind aus diesem Grund alle vorläufig und (noch) nicht verbindlich!

 

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze der GKV im Jahr 2017

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C.Select Tarif der HALLESCHE für Beamte

14.10.2016 Thomas Schösser

Das sog. Tarifprogramm C.Select der HALLESCHE Krankenversicherung ist seit September 2016 wieder im PKV-Markt präsent. Ausführliche Informationen nun hier.

Kurz vor Einführung der Unisextarife, sprich in der „Bisex-Tarifkalkulation“ hatte die HALLESCHE Krankenversicherung a.G. zwei unterschiedliche Tarifreihen für Beamte im Angebot. Zum einen „PRIMO-B“ und zum anderen das „C-Tarifprogramm“ oder auch umgangssprachlich kurz die „C-Tarife“ genannt.

Beide Tariflinien standen für das Neugeschäft parallel zur Verfügung und boten in vielen Bereichen unterschiedliche Leistungsinhalte an.

Mit Beginn der „Unisexwelt“ (geschlechtsunabhängige Kalkulation) in der Privaten Krankenversicherung Ende 2012 bot die Hallesche bis einschließlich August 2016 nur noch eine einzige PKV- Tariflinie für das Beamtenneugeschäft an, nämlich die sogenannten „PRIMO-B-Tarife“.

Die in vielen Bereichen leistungsstärkeren C-Tarife wurden im Jahr 2013 nicht in die Unisextarifwelt aufgenommen bzw. weitergeführt.

Anfang September 2016 entschied sich die HALLESCHE wieder dafür die sogenannten C-Tarife names C.Select neben dem PRIMO-B in das Angebotsportfolio der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. aufzunehmen.

Im Vergleich zu den „C-Tarifen“ der Bisextarifwelt wurden allerdings einige inhaltlichen Veränderungen und Neuheiten eingeführt.

Für Versicherungsbeginne ab 01.09.2016 bietet die HALLESCHE nun also wieder das Tarifprogramm C.Select im Unisex-Bereich für Beihilfeberichtigte an.

Screenshot Website der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. vom 13.10.2016

Screenshot Website der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. vom 13.10.2016

Aufgrund der inhaltlichen Komplexität werde ich meine Ausführungen zur C.Select -Tarifwelt…

 

in 2 separate Artikel aufteilen. Der erste Teil wird sich mit der allgemeinen Zusammensetzung sowie der Handhabung der Tarifwelt für Beamte, sowie mit der momentanen (Stand 13.10.2016) Annahmepolitik der HALLESCHE auseinandersetzen.
Hier folgt also Teil 1  zur neuen Tariflinie C.Select der HALLESCHE Krankenversicherung a.G.  Den ganzen Beitrag lesen »

Mannheimer Krankenversicherung mit Continentale Krankenversicherung „verschmolzen“

02.09.2016 Thomas Schösser

Die Mannheimer Krankenversicherung AG wurde auf die Continentale Krankenversicherung a.G. „verschmolzen“. Die Absicht zu diesem Schritt war schon seit längerer Zeit von Unternehmensseite her erklärt worden.

Mit der Eintragung im Handelsregister am 24. August 2016 ist die gesellschaftsrechtliche Integration der Mannheimer Versicherungen in den Continentale Versicherungsverbund abgeschlossen.

Laut Gesellschaftsaussage wurde nach der Genehmigung durch die BaFin und die Eintragung in das Handelsregister das gesamte Vermögen und damit auch der Versichertenbestand der Mannheimer Krankenversicherung auf die Continentale Kranken übertragen. Nun wird die Continentale Krankenversicherung a.G. für Bestandskunden der Mannheimer Krankenversicherung AG zum neuen Vertragspartner.

 

Wieso wurde die Vermögensübertragung von der Mannheimer Krankenversicherung zur Continentale Krankenversicherung vollzogen?

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