Condor jetzt auch Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte auf Widerruf und Probe

22.01.2019 Thomas Schösser

Die CONDOR Lebensversicherungs-AG hat nun im Januar 2019 einen neuen Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarif mit verbesserten Regelungen für Beamte auf den Markt gebracht.

Insgesamt betrachtet gibt es auf dem deutschen Markt der Berufsunfähigkeitsversicherungen nur wenige Versicherer, die eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) in Ihren Bedingungswerken verankert haben.

Dabei hatte die CONDOR auch bereits schon in früheren BU-Tarifen eine spezielle Regelung für Beamte auf Lebenszeit, nicht aber für Beamte auf Widerruf oder Probe.

 

Mit dem neuen BU-Tarif Stand 01.01.2019 (Tarifkürzel „9T06“) hat nun die Condor auch für Beamte auf Widerruf und Probe eine DU-Klausel eingeführt. Rest des Beitrages lesen »

BU mit Diabetes Typ 1 Als Diabetiker gut versicherbar?

14.01.2019 Thomas Schösser

Diabetes mellitus gilt für viele Berufsunfähigkeitsversicherungen als absolute Ablehnungsdiagnose. Gerade Typ 1-Diabetiker haben es besonders schwer einen adäquaten Schutz gegen den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) zu erhalten.

Dennoch lehnt nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung gleich generell jeden Diabetiker ab. Insbesondere bei Typ 2-Diabetes (sog. Altersdiabetes) gibt es einige Anbieter, die in eine genauere Prüfung einsteigen und gegebenenfalls Versicherungsschutz für den Fall der BU bieten.

Schwieriger haben es Menschen mit der Diagnose Diabetes Typ 1. Hier gibt es wenige BU-Anbieter die überhaupt in eine Risiko-Prüfung einsteigen.

 

Welche Möglichkeiten bietet der Markt der Berufsunfähigkeitsversicherung für Menschen mit Diabetes Typ 1?

Rest des Beitrages lesen »

BU der Signal Iduna mit verkürzten Gesundheitfragen

11.05.2017 Thomas Schösser

Die BU der Signal Iduna kann nun für einige Berufe mit verkürzten, vergleichsweise vereinfachten Gesundheitsfragen beantragt werden.

Im Gegensatz zu manch anderen Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen, handelt es sich hierbei nicht um keine zeitlich begrenzte Aktion, sondern um eine dauerhafte Möglichkeit mit vereinfachter Gesundheitsprüfung eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.

Wichtig: Es handelt sich um eine Annahmepolitik, welche naturgemäß jederzeit wieder geändert werden, und auch abgeschafft werden könnte!

 

Voraussetzungen für die verkürzten Gesundheitsfragen für die BU der Signal Iduna

Die verkürzten Gesundheitsfragen wird von der SIGNAL IDUNA zur Zeit angeboten, wenn u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die monatliche Berufs-(Erwerbs)unfähigkeitsrente beträgt maximal 1.000 EUR
  • Der Beruf der versicherten Person wird in der Berufsgruppe A++, A+ oder A eingestuft (Interne Einstufung des Versicherers)
  • Das Höchsteintrittsalter von 40 Jahren wird nicht überschritten

Außerdem gilt die verkürzte Gesundheitsprüfung nicht für Abschlüsse in der „Existenzgründerregelung“ Rest des Beitrages lesen »

Allianz BU Aktion für Rechtsanwälte Notare Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater Patentanwälte

11.04.2017 Thomas Schösser

Allianz BU Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Mitglieder im Bund der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (BDASW). Die Allianz Lebensversicherungs-AG bietet zur Zeit für einen bestimmten Personenkreis erleichterte Gesundheitsfragen für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Damit reiht sich die Allianz in die immer häufiger werdenen BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsprüfungen ein.

Bei dieser Aktion handelt es sich um eine besondere Annahmepolitik die jederzeit von Seiten der Allianz wieder beendet werden kann. Welche Fragen werden denn jetzt eigentlich genau im Aktions-Antrag gestellt? Wer kann daran teilnehmen? Dieser Artikel gibt Antworten darauf.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die private Berufsunfähigkeitsversicherung, also z.B. nicht auf die betriebliche Altersvorsorge.

Darüber hinaus wird in diesem Aritkel auf die Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Spielregeln dieser BU-Aktion nur stark verkürzt, also nicht vollständig eingegangen. Alle Angaben sind vorbehaltlich.

 

Rest des Beitrages lesen »

Höchstzinssatz für Garantie ab 2017 nur noch 0,9%

03.11.2016 Thomas Schösser

Ab dem Jahr 2017 wird der sogenannte Höchstzinssatz für Garantien der Lebens- und Rentenversicherungen von 1,25% auf nur noch 0,9% gesenkt. Was bedeutet das?

In der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung – DeckRV) wird im § 2 unter anderem folgendes geregelt (Stand 01.11.2016), Zitat (auszugsweise, fettschrift von mir eingefügt, Quelle: www.gesetze-im-internet.de):

„§ 2 Höchstzinssatz
(1) Bei Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie, die auf Euro oder die nationale Währungseinheit eines an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaates lauten, wird der Höchstzinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellungen auf 1,25 Prozent festgesetzt. (…)“ Zitat Ende.

Dieser in der Deckungsrückstellungsverordnung beschriebene „Höchstzinssatz“ wird in der Versicherungswelt umgangssprachlich teilweise auch maximaler Garantiezins genannt.

Aus 1,25% werden ab 2017 nur noch 0,9% Höchstzinssatz

Diese Verordnung wird am 01. Januar 2017 geändert. Die Angabe der „1,25 Prozent“ wird durch die Angabe „0,9 Prozent“ ersetzt. So ist es aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 24 am 31.05.2016 bekannt gegeben worden.

auszug_bundesgesetzblatt_jahrgang2016_teil_1_nr-24_ausgegeben_zu_bonn_am_31-05-2016

Die Senkung dieses Höchstzinssatzes wurde (leider) aufgrund der anhaltenden Niedrig-Zinspolitik in der Vergangenheit schon öfter vollzogen. Zuletzt im Jahr 2015. Damals hatt ich ebenfalls einen Artikel dazu publiziert – Hier gehts zum Artikel über die Änderung von 2015 –

Nun gut 2 Jahre später, also 2017 wird dieser Vorgang wiederholt und der Höchstzinssatz auf 0,9 Prozent gesenkt werden.

Welche Auswirkungen sind durch den geänderten Höchstzinssatz zu erwarten?

Rest des Beitrages lesen »

BU für Steuerberater mit einfacher Gesundheitsprüfung

30.06.2016 Thomas Schösser

Aktion zur BU für Steuerberater, mit einfachen Gesundheitsfragen. Dienstfähigkeitserklärung mit nur 2 Fragen zum Gesundheitstand!

Für Steuerberater die Mitglied im Steuerberaterverband (Landesverband) sind, bietet die HDI ein vereinfachtes Antragsverfahren an. Personen, welche diese BU-Aktion der HDI Lebensversicherung AG nutzen dürfen, müssen hinsichtlich der gesundheitlichen Risikoprüfung nur 2 stark vereinfachten Gesundheitsfragen beantworten.

Die genannte Aktion für Steuerberater ist hingegen (noch) nicht an ein Enddatum geknüpft, und wird von der HDI speziell für Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Steuerberaterverband angeboten. Hier zu den Details der HDI-BU-Aktion…

Rest des Beitrages lesen »

Gesundheitsfragen im BU-Antrag richtig beantworten

31.05.2016 Thomas Schösser

Korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen in BU-Anträgen. Wie geht man am besten vor? Was steht in der Arztakte? Darum geht es in diesem Artikel.

Für gewöhnlich müssen bei Abschluss von Versicherungsverträgen, die biometrische Risiken abdecken, Gesundheitsfragen beantwortet werden. Gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung und Privaten Krankenversicherung sind diese Fragen meist sehr umfangreich ausgestaltet. In diesem Blogbeitrag möchte ich mich aber in diesem Zusammenhang beim Thema BU bleiben.

In manchen Konstellationen bietet der ein oder andere Versicherer unter Umständen zwar die Möglichkeit vereinfachte Antragsverfahren mit einfacheren Gesundheitsfragen für BU-Versicherung zu nutzen, trotzdem gehört die korrekte Beantwortung von Fragen in der Vertragsabschlussphase mit zu den wichtigsten Punkten überhaupt, die es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten gibt.

In einer durchgeführten Erhebung des Analysehauses Franke und Bornberg GmbH wurden rund 30% der beantragten BU-Leistungsablehnungen von den jeweiligen Versicherern damit begründet, dass die betroffenen Kunden die sogenannte „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ verletzt hätten.

Umgekehrt könnte man nun also auch überspitzt sagen, wenn ein Kunde beim Vertragsabschluss seines Berufsunfähigkeitsvertrags acht gibt, und die gestellten Fragen im Antragsverfahren des Versicherers korrekt beantwortet, steigt auch die Chance für eine Leistungsanerkennung im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit.

 

Bei näherer Betrachtung der Gesundheitsfragen stellt man dann oft fest, dass diese nicht so einfach mal schnell zu beantworten sind

Rest des Beitrages lesen »

BU der Barmenia mit vereinfachten Gesundheitsfragen

12.05.2016 Thomas Schösser

..aber nur bei besonderem Anlass! Nun kommt also auch die Barmenia Lebensversicherung als nächster BU-Versicherer mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung in der Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung in den Markt. Ohne große Vorankündigung wurde am 03.05.2016 diese Aktion bekanntgegeben.

Ob diese neue Annahmerichtlinie fortlaufend bestehen bleibt, irgendwann einmal zeitlich befristet wird, oder vielleicht morgen schon gar nicht mehr möglich ist, bleibt offen. Zumindest gibt es, Stand 12.05.2016, noch keine offizielle Äußerung der Barmenia zu einer generell zeitlichen Befristung. UPDATE vom 24.07.2017: Am 12.07.2017 wurde die Aktion nun erweitert; mehr dazu gleich im Text.

Die vereinfachte Beantragung des BU-Schutzes bei der Barmenia soll, sofern alle weiteren Rahmenbedingungen eingehalten werden, für Neu-, als auch für Bestandskunden für die „SoloBU“ (möglich) / denkbar sein. Allerdings nur zu ganz bestimmten Anlässen.

Allen voran muss ich auch hier daraufhinweisen, dass es sich bei solchen „Aktionen“ oder vereinfachte Antragsverfahren, nur um eine momentane Annahmerichtlinie handelt, die morgen schon wieder generell beiseite geschoben werden könnte. Außerdem kann die Barmenia bei Antragsstellung immer noch einen einzelnen Antrag auch durchaus individuell behandeln und ggf. sogar ablehnen. Eine Annahme ist also auch hier nicht generell garantiert.

 

Bei welchen besonderen Anlässen ist die Nutzung der BU der Barmenia mit vereinfachten Gesundheitsfragen denkbar?

Rest des Beitrages lesen »

Wann ist der richtige Zeitpunkt eine BU-Versicherung abzuschließen?

20.04.2016 Thomas Schösser

„Wie lange kann man mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU/ BUV) warten? Soll man wirklich so früh wie möglich eine BU abschließen? Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Beginn des Vertrags?“ …solche oder ähnliche Fragen scheinen vielen Menschen bei der Beschäftigung mit dem Thema Berufsunfähigkeit durch den Kopf zu gehen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele Menschen ein notwendiges übel. Jedem leuchtet ein, dass mit einer richtig eingesetzten BUV die Arbeitskraft finanziell ganz oder zumindest teilweise abgesichert werden kann. Doch kostet das natürlich durch Zahlung des Versicherungsbeitrags auch Geld, und das ist selten angenehm.

Vor diesem Hintergrund scheinen sich Viele die Frage zu stellen, ob man nicht lieber noch mit dem Abschluss eines BU-Vertrags wartet, und die Beiträge dadurch vermeintlich spart? „Es wird die nächsten Jahre schon nichts passieren“ redet sich vielleicht der Ein oder Andere ein.

 

Wann ist also der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Rest des Beitrages lesen »

Berufsunfähigkeitsversicherung für Rechtsanwälte mit einfachen Gesundheitsfragen

12.10.2015 Thomas Schösser

Die HDI Lebensversicherung AG bietet eine BU für Rechtsanwälte im Anwaltverein mit einer vereinfachten Dienstfähigkeitserklärung an. Dieses Angebot ist im April 2017 neu aufgelegt worden. Die Aktion ist bis 30.06.2017 befristet!

Somit legt die HDI die Aktion für Rechtsanwälte erneut auf. Bereits im Jahr 2016 ging die Aktion in fast identischer Form in den Markt.

Im Artikel „Zahlen Berufsunfähigkeitsversicherungen überhaupt wenn es drauf ankommt?“ auffindbar in meinem Blog, bin ich darauf eingegangen, dass Leistungsablehnungen von BU-Versicherern, aufgrund der „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ alleine mit circa 30% zu buche schlagen.

Von „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ spricht man, wenn ein Versicherungskunde bei Abschluss des Versicherungsvertragsvertrags eine Frage im Antrag nicht korrekt beantwortet hat. Je nachdem, wie genau diese Pflicht verletzt wurde, kann der Versicherer u.U. den Vertrag anfechten, kündigen, mit Erschwerniszuschläge / Ausschlüsse etc. reagieren…

Deshalb sollte man sich m.E. einmal auch mit Berufsunfähigkeitsversicherungen beschäftigen, die im Antragsverfahren ein vergleichbar einfacheres Fragesystem anbieten. Dafür gibt es von Zeit zu Zeit BU-Aktionen von verschiedensten Versicherern. Diese „passen“ gewiss nicht immer für jede Situation / jeden Kunden, aber es kann durchaus sinnig sein einmal einen Blick darauf zu werfen.

Im Gegensatz zu anderen BU-Aktionen auf die ich bereits in meinem Blog eingegangen bin, ist die Aktion der HDI Lebensversicherung AG speziell auf die Berufsgruppe der Rechtsanwälte, die persönlich Mitglied in einem Anwaltsverein sind ausgerichtet.

 

Wer ist Rechtsanwalt gemäß dieses BU-Konzepts der HDI?

 

Wichtige Voraussetzungen:

  • Zwei juristische Staatsexamen UND eine Zulassung als Rechtsanwalt bei der zuständigen Kammer
  • Der Versicherungsnehmer muss persönlich Mitglied in einem Anwaltsverein sein.

 

 

Wer fällt nicht unter diese Aktion?

  • Assessoren ohne Zulassung
  • Diplom-Juristen ohne Zulassung
  • Juristen nur mit einem Staatsexamen
  • sonstige juristisch vorgebildete Mitarbeiter
    (z. B. Wirtschaftsjuristen, Patentanwälte ohne Zulassung)
  • angestellte Mitarbeiter in den Anwaltskanzleien, die nicht
    zugelassen sind (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte)

Weitere Voraussetzungen und Grenzen dieser BU-Aktion für Rechtsanwälte (keine abschließende Aufzählung):

Rest des Beitrages lesen »