PKV für Angestellte Wann und wie kann man wechseln?

25.10.2016 Thomas Schösser

Anders als Selbständige oder Beamte müssen GKV-pflichtversicherte Arbeitnehmer erst über eine Einkommensgrenze verdienen um in eine PKV wechseln zu können.

Verdient ein Angestellter unterhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze  so muss er gesetzlich krankenversichert bleiben (abgesehen von sogenannten geringfügig Beschäftigten). Man spricht hier von in der GKV pflichtversicherten Arbeitnehmern.

Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers nun aber diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (diese wird auch Versicherungspflichtgrenze der GKV genannt), so ist ein Wechsel in eine Private Krankenvollversicherung unter gewissen Umständen möglich.

Wann kann ein bisher in der GKV pflichtversicherter Arbeitnehmer in die PKV wechseln?

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Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beitragsbemessungsgrenze 2017

20.10.2016 Thomas Schösser
  • Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze der GKV und Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2017?
  • Wie hoch ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung 2017?
  • Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Jahr 2017?

Alle diese Fragen können mittels der sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen beantwortet werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2017 Anfang September 2016 vor.

Die Höhe der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung jedes Jahr aufs neue berechnet und gegebenenfalls angepasst.

Das BMAS schreibt auf ihrer Website, Zitat:

„Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben.“ Zitat Ende.

Die folgenden Angaben und Zahlen in diesem Artikel sind aus diesem Grund alle vorläufig und (noch) nicht verbindlich!

 

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze der GKV im Jahr 2017

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C.Select Tarif der HALLESCHE für Beamte

14.10.2016 Thomas Schösser

Das sog. Tarifprogramm C.Select der HALLESCHE Krankenversicherung ist seit September 2016 wieder im PKV-Markt präsent. Ausführliche Informationen nun hier.

Kurz vor Einführung der Unisextarife, sprich in der „Bisex-Tarifkalkulation“ hatte die HALLESCHE Krankenversicherung a.G. zwei unterschiedliche Tarifreihen für Beamte im Angebot. Zum einen „PRIMO-B“ und zum anderen das „C-Tarifprogramm“ oder auch umgangssprachlich kurz die „C-Tarife“ genannt.

Beide Tariflinien standen für das Neugeschäft parallel zur Verfügung und boten in vielen Bereichen unterschiedliche Leistungsinhalte an.

Mit Beginn der „Unisexwelt“ (geschlechtsunabhängige Kalkulation) in der Privaten Krankenversicherung Ende 2012 bot die Hallesche bis einschließlich August 2016 nur noch eine einzige PKV- Tariflinie für das Beamtenneugeschäft an, nämlich die sogenannten „PRIMO-B-Tarife“.

Die in vielen Bereichen leistungsstärkeren C-Tarife wurden im Jahr 2013 nicht in die Unisextarifwelt aufgenommen bzw. weitergeführt.

Anfang September 2016 entschied sich die HALLESCHE wieder dafür die sogenannten C-Tarife names C.Select neben dem PRIMO-B in das Angebotsportfolio der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. aufzunehmen.

Im Vergleich zu den „C-Tarifen“ der Bisextarifwelt wurden allerdings einige inhaltlichen Veränderungen und Neuheiten eingeführt.

Für Versicherungsbeginne ab 01.09.2016 bietet die HALLESCHE nun also wieder das Tarifprogramm C.Select im Unisex-Bereich für Beihilfeberichtigte an.

Screenshot Website der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. vom 13.10.2016

Screenshot Website der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. vom 13.10.2016

Aufgrund der inhaltlichen Komplexität werde ich meine Ausführungen zur C.Select -Tarifwelt…

 

in 2 separate Artikel aufteilen. Der erste Teil wird sich mit der allgemeinen Zusammensetzung sowie der Handhabung der Tarifwelt für Beamte, sowie mit der momentanen (Stand 13.10.2016) Annahmepolitik der HALLESCHE auseinandersetzen.
Hier folgt also Teil 1  zur neuen Tariflinie C.Select der HALLESCHE Krankenversicherung a.G.  Rest des Beitrages lesen »

Mannheimer Krankenversicherung mit Continentale Krankenversicherung „verschmolzen“

02.09.2016 Thomas Schösser

Die Mannheimer Krankenversicherung AG wurde auf die Continentale Krankenversicherung a.G. „verschmolzen“. Die Absicht zu diesem Schritt war schon seit längerer Zeit von Unternehmensseite her erklärt worden.

Mit der Eintragung im Handelsregister am 24. August 2016 ist die gesellschaftsrechtliche Integration der Mannheimer Versicherungen in den Continentale Versicherungsverbund abgeschlossen.

Laut Gesellschaftsaussage wurde nach der Genehmigung durch die BaFin und die Eintragung in das Handelsregister das gesamte Vermögen und damit auch der Versichertenbestand der Mannheimer Krankenversicherung auf die Continentale Kranken übertragen. Nun wird die Continentale Krankenversicherung a.G. für Bestandskunden der Mannheimer Krankenversicherung AG zum neuen Vertragspartner.

 

Wieso wurde die Vermögensübertragung von der Mannheimer Krankenversicherung zur Continentale Krankenversicherung vollzogen?

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PKV für Beamte Finanztest 2016 Zusatz für Beamte Kritik

05.08.2016 Thomas Schösser

Stiftung Warentest (Finanztest) veröffentlichte am 30.06.16 wieder einmal einen „Test“. Der Titel: „Zusatzschutz für Beamte (…)“ Tests und Tipps zur PKV.

Als Versicherungsmakler mit Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen PKV (Private Krankenversicherung), BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) und Dienstunfähigkeitsversicherung muss man sich mit der vermeintlichen Fachpresse natürlich auseinandersetzen.

Gerade das Urteil der Stiftung Warentest scheint für Verbraucher einen hohen Stellenwert zu haben. Viele Interessenten die sich zur ersten Beratung bei mir melden haben schon einmal vorher die Ergebnisse der Finanztest sorgfältig studiert.

Bereits im Jahr 2014 teste Stiftung Warentest in einer Ausgabe der Finanztest Private Krankheitskostenvollversicherungen (PKV). Damals schon beschäftigte man sich unter anderem auch mit Beamtentarife (PKV für Beamte). Kurz nach dem Erscheinen der Finanztestausgabe übte ich Kritik an den dort getätigten Äußerungen und Ergebnissen.

Auch im aktuellen Artikel der Finanztest „Zusatzschutz für Beamte (…) mit Tests und Tipps zur Krankenversicherung“ vom 30.06.2016 gibt es viele Punkte die ich so nicht unkommentiert stehen lassen will. Da es auch Jemanden geben muss, der die „Tester“ testet, habe ich mir den Artikel angesehen. Hier also nun mein Kommentar und meine Kritik zum genannten Artikel / Test.

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PKV für Beamte – Quoten- / Kurzstufentarife 50% Beihilfe aber nur 30% versichert?

27.03.2016 Thomas Schösser

Eine der am häufigsten gestellten Fragen an mich, lautet: „Ich habe doch einen Anspruch von 50% Beihilfe, wieso wird mir dann nur ein Tarif mit einer 30-prozentigen Leistungsstufe / Erstattungsprozentsatz angeboten? Da bin ich doch unterversichert, oder?“

Diese Art der Nachfrage kommt oft von PKV-Interessenten wenn sie zum ersten mal ein Angebot eines Versicherers erhalten.

Das solche Fragen aufkommen, ist durchaus nachvollziehbar, gerade dann, wenn die Tarife auf den ersten Blick eine geringere Prozentstufe versichert haben als „benötigt“.

Auf den zweiten Blick kommt oft heraus, dass die angedachte Leistungsstufe von z.B. 50%, durch zwei separate Tarife mit jeweils 20% und 30% abgedeckt werden. Was verbirgt sich dahinter, und warum wird das so überhaupt angeboten?

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Krankentagegeldversicherung in der PKV erhöhen nur wann und wie?

27.01.2016 Thomas Schösser

In der Regel besteht neben einer privaten Krankheitskostenvollversicherung (PKV) auch eine Krankentagegeldversicherung (KT). Diese Krankentagegeldversicherung ist dafür gedacht, den durch Unfall oder Krankheit verursachten Verdienstausfall, aufgrund von Arbeitsunfähigkeit abzusichern, so zumindest die grobe Grundidee.

In meinem Artikel „Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld wo ist da der Unterschied“ können Sie mehr über das Wesen der Krankentagegeldversicherung erfahren.

Zu Beginn des KT-Vertrages werden gemäß der Situation und den Wünschen des Versicherungskunden Karenzzeiten vereinbart. So kann beispielsweise bei Angestellten die Karenzzeit so vereinbart werden, dass nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber die Leistung der Krankentagegeldversicherung beginnt. Jedoch gibt es hier auch andere Gestaltungsformen, auf die ich in diesem Artikel aber nicht näher eingehe…

Auch die Höhe des versicherten Tagessatzes hängen von der Einkommensituation und den Absicherungswünschen des zu versichernden Menschen ab.

Gehen wir einmal davon aus, der Versicherungskunde hätte bei Abschluss des Vertrags alles bedarfsgerecht, sprich ausreichend & passend, ohne Deckungslücken abgesichert. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass  nach einiger Zeit  sich der Bedarf auch verändern kann, sei es z.B. durch eine Lohnerhöhungen / Gewinnsteigerung, oder durch einen Wechsel der beruflichen Tätigkeit, z.B. hin zur Freiberuflichkeit oder ähnliches…

Hat der Versicherte Jahre nach dem ursprünglichen Vertragsabschluss neue Krankheiten hinzubekommen, so kann es gegebenenfalls sein, dass eine Erhöhung des Krankentagegeldes nicht mehr möglich gemacht wird, oder nur mit erschwerten Bedingungen abgeschlossen werden kann (je nach Art der Erkrankung und der Risikoeinschätzung des jeweiligen Versicherers). In diesem Fall wären nun im Bedingungswerk verankerte Optionsrechte praktisch, welche eine Anpassung, sprich Erhöhung der Krankentagegeldversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich machen.

 

Wie kann der Versicherungsumfang der Krankentagegeldversicherung nun angepasst werden?

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2016 Beitragsbemessungs-, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Arbeitgeberzuschuss, Sozialversicherungsrechengrößen

13.01.2016 Thomas Schösser

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze, die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), der Höchstbeitrag der GKV und maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung im Jahr 2016? Hier kommen die Antworten auf diese Fragen.

Jedes Jahr werden die Rechengrößen der Sozialversicherung, welche insbesondere für das Versicherungs-, Beitrags-, und Leistungsrecht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung von Bedeutung sind, vom Gesetzgeber nach einer festgelegten Methode neu berechnet und danach verabschiedet. Dabei spielt insbesondere die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter eine entscheidende Rolle im Berchnungsverfahren.

In diesem Blogbeitrag, gehe ich kurz auf einige dieser Größen ein,  welche ab dem 01.01.2016 gelten, und u.a. für die Beitragsberechnung der gesetzliche Kranken-, und Pflegeversicherung, und teilweise auch für die private Krankenversicherung von Bedeutung sind, wie z.B. die Versicherungspflichtgrenze, oder der maximale Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch…

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Auslandskrankenversicherung und PKV braucht man wirklich beides?

09.09.2015 Thomas Schösser

Fragen wie: benötigt man noch eine Auslandskrankenversicherung, wenn man doch schon privat krankenvollversichert ist? …oder… Braucht man in seiner PKV überhaupt einen weltweiten Krankenversicherungsschutz, wenn man eine Auslandskrankenversicherung hat?…wurden mir gerade in der Urlaubszeit vermehrt gestellt.

Gute Fragen, die man allerdings so einfach nicht beantworten kann.

Der Hauptgrund für das parallele Bestehen einer Auslandskrankenversicherung, und einer PKV besteht meist aus der Überlegung, dass bei einer Erkrankung im Urlaub die dadurch entstandenen Krankheitskosten nicht an den eventuellen Selbstbehalt (hinterlegte Selbstbeteiligung im Vertrag) des privaten Krankenvollversicherungstarifs angerechnet werden sollen.

Darüberhinaus kann eine Auslandskrankenversicherung gegebenenfalls eine eventuelle Beitragsrückerstattung unter gewissen Gegebenheiten schützen. Beispielsweise dann, wenn eine über die Auslandskrankenversicherung versicherte Leistung dort über diese abgerechnet werden kann, anstatt über den Privaten Kranken-Vollversicherungstarif.

Ob diese beiden Dinge möglich sind, hängt aber von einigen Faktoren ab, wie z.B. die Ausgestaltung / Leistungen der Tarife, Reisekonstellation, Ausgestaltung der Auslandsrechnung, Beitragsrückerstattungs- und Selbstbehaltsregelungen des PKV-Tarifs und so weiter.

Reißen wir einmal kurz das Thema Auslandsreisen an…

Die meisten klassischen Auslandskrankenversicherungen sind für Reisen ins Ausland konzipiert worden. Man möchte es kaum glauben, aber selbst bei den Versicherungstarifen der Auslandskrankenversicherungen gibt es große Unterschiede. So z.B.:

  • Welche Art von Reisen sind genau versichert (nur Urlaub, Reisen aller Art, Geschäftsreisen)?
  • Bis zu welcher Dauer sind diese Reisen versichert?
  • Wie lange besteht die Auslandskrankenversicherung / gibt es ein maximales Alter?
  • Welche Krankheitskosten sind wie genau versichert?
  • Ist ein Rücktransport erstattungsfähig, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen sind Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland mitversichert?…um ein paar Leistungsbereiche beispielhaft zu nennen.

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PKV und Einbettzimmer für Beamte; steht zwar drauf ist aber nicht immer voll drin

02.07.2014 Thomas Schösser

Gehören Sie auch zu denjenigen Beamten mit Beihilfeanspruch, die unbedingt Kosten für Einbettzimmer im Krankenhaus für sich in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert haben wollen? Dann sollten Sie den folgenden Artikel lesen.

Generell ist der Gedanke an eine Einbettzimmerversorgung im Krankenhaus kein seltener Gedanke, wünschen sich doch immer mehr Menschen bei einer (leider) notwendigen Behandlung im Krankenhaus ihre Ruhe und Abgeschiedenheit ohne störenden Zimmergenossen oder dessen Besuch. Nicht selten trägt eine ruhige Umgebung zu einer schnelleren Genesung bei.

Nun gibt es heute tatsächlich viele PKV-Anbieter, die Tarife für ein Einbettzimmer bei stationärer Unterbringung im Krankenhaus für Beihilfeberechtigte anbieten. Doch heißt das nicht gleichzeitig pauschal, dass immer alle Kosten zu 100%  hierfür versichert sind!

 

Warum denn das? Wenn Einbettzimmer drauf steht bekommt man doch auch Einbettzimmer, oder nicht?

 

Die meisten Privaten Krankenversicherung bieten in der Tat Beihilfetarife, welche die Differenzkosten für den Einbettzimmerzuschlag komplett, zu 100% übernehmen, sei es über den Haupttarif, über einen speziellen Tarif für den Einbettzimmerzuschlag, oder über die Kombination aus Haupttarif und Beihilfeergänzungstarif. Die Anbieter privater Krankenversicherungen für Beamte bieten hier verschiedene Lösungswege an.

Dennoch gibt es ein paar Versicherer, die bei gewissen Konstellationen hierfür keine perfekte Lösung anbieten. Die Problematik besteht am Wesen der Beihilferestkostenversicherung, also am Prinzip Beihilfe und der dazugehörigen PKV.

Die Beihilfe übernimmt nur einen Teil bestimmter Krankheitskosten in Form von prozentualen Sätzen. Die Höhe dieser %-Sätze sind unter anderem abhängig vom Dienstherrn (z.B. Bundes- oder Landesbeihilfe) und den familiären Verhältnissen.

Vereinfacht ausgedrückt schließt dann ein Beihilfeberechtigter eine PKV ab, welche den fehlenden prozentualen Anteil versichert, welchen er von der Beihilfe nicht erhält. Bekommt er beispielsweise 50% Beihilfe, so bietet der jeweilige Versicherer dann spezielle Beihilfe-Tarife an, welche die restlichen 50% der Krankheitskosten absichern. So ist zumindest die Grundidee.

Die Leistungen einer PKV sind mitunter in einem privatrechtlichen Vertrag geregelt; Leistungen der Beihilfe sind dagegen in Gesetzen / Verordnungen definiert. Zwei grundsätzlich verschiedene Grundlagen. Nicht jede PKV bietet die gleichen Leistungen, vielmehr gibt es sogar riesige Unterschiede im Leistungskatalog, welche sich oft nur durch genaues lesen der Vertragsbedingungen (also dem Kleingedruckten) finden. Aber auch die Beihilfe sieht in einigen Bereichen Einschränkungen, Selbstbeteiligungen oder gar keine Leistungen vor. Zusätzlich können Beihilfeverordngungen zukünftig auch geändert werden, sprich das Leistungsniveau zukünftig auch durch Änderung der gesetzlichen Grundlagen abgesenkt werden.

Die Problematik der möglichen Leistungsunterschiede zwischen Beihilfeverordnung und dem Privaten Krankenversicherungsvertrag habe ich bereits in meinem Blogbeitrag über Beihilfeergänzungstarife näher ausgeführt.

 

Wahlleistungen für Zwei- und Einbettzimmer keine Selbstverständlichkeit

 

Beihilfeverordnungen unterscheiden sich inhaltlich sehr voneinander. Je nachdem in welchem Bundesland man beihilfeberechtigt ist, gewährt der jeweilige Dienstherr u.U. eine Kostenerstattung für die gesondert berechnete Unterkunft im Zweibettzimmer. In manchen Bundesländern, wie beispielsweise zur Zeit in Niedersachsen (Stand 18.06.2014), gibt es das überhaupt nicht, und der Versicherungsnehmer müsste dann, wenn eine Zweibettzimmer- oder Einbettzimmerversorgung gewünscht wird für den Wahlleistungsbereich eine 100%-Absicherung organisieren. Manche Versicherer bieten für diese Konstellation auch entsprechende Tarife an.

Viele Länder sehen zur Zeit in den Beihilfeverordngungen allerdings eine anteilige Zweibettzimmerversorgung vor. Eine Übernahme des Einbettzimmerzuschlags im Krankenhaus beziehungsweise der Differenz zwischen Zwei- und Einbettzimmer steht allerdings wieder auf einem ganz anderen Zettel.

Deshalb muss an die Private Krankenversicherung immer folgende Fragen gestellt werden:

  1. Bis zu welcher Höhe genau und im welchem Umfang sind Einbettzimmerzuschläge versichert? Können die Beihilfelücken komplett geschlossen werden?
  2. Durch welche Tarifkonstellation wird dies erfüllt (versichert durch Haupttarif, Beihilfegergänzungstarif oder aus Kombination mehrerer Tarife)?

…denn wie schon gesagt bieten einige Versicherer keine 100%-Absicherung für die Kosten eines Einbettzimmers ab!

Ein Beispiel hierfür möchte ich anhand der Tarifkonstellation „uni-ST1/50“ der Universa Krankenversicherung a.G. Geben. Die Ziffer 1 im Tarifkürzel steht für den sogenannten Einbettzimmertarif.

Im entsprechenden Higlightblatt (quasi Werbeprospekt) der Universa Krankenversicherung a.G. Steht u.a., Zitat (Quelle Druckstück-Nr: 075-202 12.2013):

„Unser Angebot für Beihilfeberechtigte
(…)
Die Leistungen gemäß der versicherten Tarifstufe im Kurzüberblick
(…)
Im Krankenhaus auf Wunsch auch Ein-/Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung versicherbar (…)“
Zitat Ende.

Natürlich folgt noch am Ende der Hinweis, dass die genauen Vertragsinhalte sich aus den geltenden Vertragsbedingungen ergeben. Logisch, doch was steht dort drin?

Nun sinngemäß, dass die Höhe der Leistungen sich nach der gewählten Tarifstufe und dem gewählten %-Satz richtet. In dem Beispiel von oben also 50% und nicht 100%. Vielleicht bietet ja aber der Beihilfeergänzungstarif Abhilfe? Leider Fehlanzeige. Für Einbettzimmerzuschläge oder Wahlleistungen im Krankenhaus sieht der Beihilfeergänzungstarif der Universa leider keine Leistungen vor.

In dieser Sache habe ich die Universa Krankenversicherung a.G. angeschrieben und gebeten den Sachverhalt zu klären. Hierzu ein Auszug aus dem Emailverkehr:

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