PKV für Beamte Finanztest 2016 Zusatz für Beamte Kritik

05.08.2016 Thomas Schösser

Stiftung Warentest (Finanztest) veröffentlichte am 30.06.16 wieder einmal einen „Test“. Der Titel: „Zusatzschutz für Beamte (…)“ Tests und Tipps zur PKV.

Als Versicherungsmakler mit Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen PKV (Private Krankenversicherung), BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) und Dienstunfähigkeitsversicherung muss man sich mit der vermeintlichen Fachpresse natürlich auseinandersetzen.

Gerade das Urteil der Stiftung Warentest scheint für Verbraucher einen hohen Stellenwert zu haben. Viele Interessenten die sich zur ersten Beratung bei mir melden haben schon einmal vorher die Ergebnisse der Finanztest sorgfältig studiert.

Bereits im Jahr 2014 teste Stiftung Warentest in einer Ausgabe der Finanztest Private Krankheitskostenvollversicherungen (PKV). Damals schon beschäftigte man sich unter anderem auch mit Beamtentarife (PKV für Beamte). Kurz nach dem Erscheinen der Finanztestausgabe übte ich Kritik an den dort getätigten Äußerungen und Ergebnissen.

Auch im aktuellen Artikel der Finanztest „Zusatzschutz für Beamte (…) mit Tests und Tipps zur Krankenversicherung“ vom 30.06.2016 gibt es viele Punkte die ich so nicht unkommentiert stehen lassen will. Da es auch Jemanden geben muss, der die „Tester“ testet, habe ich mir den Artikel angesehen. Hier also nun mein Kommentar und meine Kritik zum genannten Artikel / Test.

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Mein Kommentar zum Focus Money-Vergleich von Beihilfetarifen für Beamte

29.11.2011 Thomas Schösser

Vor kurzem habe ich erst zum Focus-Money-Test über die  TOP-Tarife der privaten Krankenversicherung meinen Kommentar abgegeben. Nun habe ich auch den Test über die Beihilfetarife der Ausgabe 47/2011 von Focus-Money gelesen. Leider bin ich dort wieder auf so manche Aussagen gestoßen, deren Inhalte ich nicht teilen kann. Zu einigen mache ich hier nun ein paar Anmerkungen.

Wie auch im vorherigen Test der Ausgabe 43/2011 arbeitete Focus-Money in diesem Vergleich mit dem Analysehaus „Franke und Bornberg“ zusammen. Im Artikel heißt es, ZITAT:

„Die Krankenversicherungsexperten von Franke und Bornberg (FB) haben zahlreiche Leistungskriterien der Beamtentarife detailliert analysiert und bewertet. Da FB aber noch kein komplettes Rating für die Beihilfetarife hat, wird die erreichte Gesamtpunktzahl über alle von den FB-Experten bewerteten Kriterien angegeben. […] “ ZITAT Ende.

Stellt sich die Frage, welche Kriterien denn genau bewertet wurden, und heißt „kein komplettes Rating“, dass man mit der Auswertung noch nicht ganz fertig ist? Das würde zumindest erklären, warum einige Beihilfeversicherer, wie z.B. die Inter, LKH oder Continentale im Test gar nicht erst auftauchen.

Wie im Vorgängertest wurden auch hier neben den Leistungen zusätzlich noch die Beiträge und die Bonität des Versicherers bewertet und damit das Gesamtergebnis erstellt, was dem Grunde nach erst einmal nicht ungewöhnlich ist.

Meines Erachtens ist dieses Vorgehen für einen realen Kunden aber nicht wirklich zielführend, denn erstens ist die Beitragshöhe unter anderem auch vom Gesundheitszustand des Einzelnen und der jeweiligen Risikobewertung des Versicherers abhängig. Die Beitragseinstufung erfolgt daher in vielen Fällen individuell und eben nicht nach der Beitragstabelle des Versicherers.

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Beginn des Referendariats Welche Krankenversicherung für Referendare ist nun ratsam?

05.08.2011 Thomas Schösser

Krankenversicherung für Referendare was ist besser? PKV oder doch GKV? Jedes Jahr stehen viele Beamte auf Widerruf vor der Wahl ihrer Krankenversicherung. Die Beamten auf Widerruf beginnen mit dem Referendariat. Andere haben das Referendariat bereits hinter sich und werden im neuen Schuljahr zum Beamten auf Probe ernannt. Viele stellen sich dabei die Frage, welche private Krankenversicherung denn nun die „Beste“ ist?

In meinen Beratungen stelle ich immer wieder fest, dass viele grundlegende Dinge einfach nicht kommuniziert werden und daher häufig nicht bekannt sind. Deshalb widme ich meinem heutigen BLOG-Beitrag einigen grundlegenden Dingen zum Thema Krankenversicherung für angehende Referendare. Zum Bereich der werdenden Beamten auf Probe gehe ich einen separaten BLOG-Beitrag näher ein.

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Beitragsanpassung bei der Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und UKV Union Krankenversicherung AG zum 01.05.2011

15.03.2011 Thomas Schösser

Nach der Beitragsanpassung bei der „HUK“ und „PAX“ werden die Neugeschäftsbeiträge bei einigen Tarifen der „Bayerischen Beamtenkrankenkasse“ und „UKV“ zum 01. Mai 2011 angepasst werden.

Warum werden eigentlich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung angepasst? Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, dann klicken Sie hier. Zu beachten ist, dass Anpassungen der Neugeschäftsbeiträge sich von den Anpassungen der Bestandsbeiträge unterscheiden können.

Es folgt nun eine kleine Aufstellung von einigen Tarifen der Bayersichen Beamtenkrankenkasse AG, dessen Neugeschäftsbeiträge, bei einigen Altersgruppierungen zum 01.05.2011 erhöht werden (KEINE abschließende Auflistung aller von einer Erhöhung oder Veränderung betroffenen Tarife):
(Quelle c GEWA-COMP GmbH) – Alle Angaben ohne Gewähr

Tarif A 0 bei Männern,
Tarif A 1500 bei Kindern, Männern und Frauen
Tarif A 420 bei Kindern, Männern sowie Frauen
Tarif A 80 bei Männern
Tarif CompactPRIVAT/S bei Männern
Tarife B 20/2 sowie B 30/2 bei Frauen

Die Neugeschäftsbeitragsanpassungen werden bei manchen Tarifen nicht in allen Altersgruppen durchgeführt werden. Zudem wird die Bayerische Beamtenkrankenkasse noch einige andere Tarife zum 01.05.2011 im Neugeschäftsbeitrag anpassen.

Sollten Sie als Bestandskunde nun einen Brief über eine Beitragserhöhung erhalten, und überlegen deswegen den Tarif oder gar den Versicherer zu wechseln, so sollten Sie das nicht unüberlegt tun.

Wägen Sie alle Vor- und Nachteile eines Wechsels ab, und betrachten Sie dabei auch noch einmal genau ob die Leistungsinhalte noch zu Ihren Bedürfnissen und Wünschen passen. Bei „alten“ Tarifgenerationen können bei einem Versichererwechsel die bisher angesparten Altersrückstellungen komplett verloren gehen. Wenn Sie einen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Gesellschaft vornehmen möchten, so vergleichen Sie genau das neue Angebot mit Ihren bisherigen Vertrag.

Weiterführende Informationen:

Link zum Downloadcenter mit Ebook sowie Kriterienfragebogen zur PKV

Dienstunfähigkeitsklausel der ERGO Lebensversicherung AG (ehemals „Hamburg Mannheimer“) ab Oktober 2010 wesentlich verändert

26.11.2010 Thomas Schösser

Vertragsbedingungen diverser Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamte wurden in der Vergangenheit oftmals abgeändert. Nun trifft es die DU-Klausel der ERGO.

Die ERGO Lebensversicherung AG hat per 01.10.2010 in dem Bedingungswerk Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung „TOP-BUZ“ („Allgemeine Versicherungs-Bedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung“) die Definition, was Dienstunfähigkeit für Beamte nach dem Bedingungswerk bedeutet wie folgt gefasst:

 

„[…] § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?

[…] 1. c) Werden vor Vollendung des 46. Lebensjahres der versicherten Person Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt, gilt bei Beamten des öffentlichen Dienstes die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit. […]“

 

Zum Vergleich in den „Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung (BUV) der ERGO Lebensversicherung AG (Stand: 07.2010)“ wurde noch folgender Passus zur Dienstunfähigkeit offiziell angeboten:

 

„[…] § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?

[…] 1. c) Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit. Für unsere Leistungen ist es unerheblich, ob nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenberuf ein Zivilberuf ausgeübt wird.[…]“

 

Hier fällt vor allem ein wesentlicher Unterschiede auf. Hierbei meine ich natürlich die Altersgrenze. Nehmen wir z.B. einen 50jährigen Beamten, der BU-Rente auf Grundlage des neuen Bedingungswerks ab Oktober 2010 beantragen möchte. Dieser kann wegen seines Alters nur aus der bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit, aber eben nicht mehr auf Grundlage einer Dienstunfähigkeit Leistungen aus dem Vertrag erhalten.

Früher Bedingungswerke der damals noch „Hamburg Mannheimer“ hatten andere Definitionen hinterlegt. Z.B. in den „Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (TOP-BUZ)“ (Stand 05/08) war im §2 1. c) der Satz „Für unsere Leistungen ist es unerheblich, ob nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenberuf ein Zivilberuf ausgeübt wird“ nicht aufgeführt.

Des weiteren arbeitet die „ERGO“ mit dem sogenannten Invitatiomodell. Das bedeutet, dass der Antragssteller nach Einreichung seines Antrags vom Versicherer ein Angebot, inkl. evtl. Risikozuschlägen oder Ausschlüssen, mit allen Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen erhält. Der Versicherungsnehmer kann durch seine Unterschrift das Angebot annehmen. Bevor Sie ein Angebot dieser Art unterzeichnen, prüfen Sie die Inhalte auf deren Korrektheit.

Noch ein paar allgemeine Hinweise: Bevor Sie sich für eine Versicherung Ihrer Arbeitskraft entscheiden, sollten Sie mehrere Dinge beachten. Zum einen sollten Ihnen die Unterschiede zwischen den gesetzlichen Definitionen der Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit bekannt sein. Zum anderen sollten Sie die Höhe Ihrer Absicherung und natürlich insbesondere die Bedingungswerke der BU-Versicherer genauestens überprüfen und auf Grundlage Ihrer persönlichen Wünsche und Bedürfnisse auswählen.

Beachten Sie auch immer das eine „Klausel“ oder ein Bedingungspassus im Zusammenwirkung mit anderen Teilen des Bedingungswerks vom Versicherer mit Relativierungen oder Einschränkungen versehen werden kann. Sie werden erstaunt sein, was oftmals ein Wort mehr oder weniger bewirken kann.

Genau deshalb ist es umso wichtiger alle Bereiche der Bedingungen zu durchleuchten und zu analysieren, und sich nicht nur ausschließlich mit einem Bedingungsmosaik zu beschäftigen.

Bayerische Beamtenkrankenkasse AG passt zum 01.05.2010 Beiträge an

13.03.2010 Thomas Schösser

Zum 01. Mai 2010 finden nun auch bei einigen Tarifen der BBKK (Bayerischen Beamtenkrankenkasse) Beitragsanpassungen statt.

Beispielsweise werden  einige ambulante Bausteintarife, so wie unter anderem der „A 0“ oder „A 80“, bei manchen Altersgruppen im Neugeschäftsbeitrag erhöht. Auch ein paar Beihilfetarife, wie zum Beispiel der „ B20/2 “, werden im Neugeschäftbeitrag vor allem bei Männern angeglichen. Von der BAP (Beitragsanpassung) ist besonders der Tarif CompactPRIVAT – Optimal 600 B betroffen. Hier werden die Neugeschäftsbeiträge teilweise im zweistelligen prozentualen Bereich erhöht.

Weshalb finden Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung überhaupt statt? Unter diesem Link finden Sie die Antwort.

Die Höhe der Prämienveränderungen von Neugeschäftsbeiträgen können sich natürlich von den Anpassungen der jeweiligen Bestandsbeiträge unterscheiden.

Beabsichtigen Sie den Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens aufgrund einer Beitragserhöhung, so sollten Sie dies nicht unüberlegt tun, da hier sehr hohe finanzielle Schäden entstehen können.Zu dem Thema, ob man nun seine PKV wegen einer Beitragserhöhung kündigen soll oder nicht, habe ich bereits einen Artikel geschrieben. Hier finden Sie den Link dazu.

Bevor Sie Beiträge, historische Angleichungstabellen oder Bilanzkennzahlen miteinander vergleichen, überprüfen Sie, ob der momentane Versicherungsschutz noch zu Ihren Wünschen passt und wie genau existenzbedrohende Krankheitskosten im Bedingungswerk des Tarifs abgesichert sind. Beachten Sie, dass bei der Auswahl eines privaten Krankenversicherungs-Tarifs mehrere hundert einzelne Kriterien zur Auswahl berücksichtigt werden können und auch sollten. Die Unterschiede der Leistungsinhalte sind nämlich teilweise sehr groß.

Alle Angaben nach besten Wissen aber ohne Gewähr.

Was genau ist die Öffnungsaktion / Öffnungsklausel für Beamte?

27.11.2009 Thomas Schösser

Für Beamte bietet die Private Krankenversicherung (PKV) in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Warum?

Freiwillig in der GKV-Versicherte Beihilfeberechtigte müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Mitgliedsbeitrag entrichten. Dieser wird anhand der „beitragspflichtigen Einnahmen“ berechnet.

Bei der PKV kann hingegen anhand der jeweiligen prozentualen Beihilfeerstattungen, ein dementsprechender Restkostentarif abgeschlossen werden, der in vielen Fällen günstiger ausfällt. Eine nähere Erläuterung finden Sie hier.

Nun ist aber bei diversen Vorerkrankungen der Abschluss einer PKV nicht immer möglich, da die privaten Krankenversicherer zur Annahme eines Antrags nicht verpflichtet sind (Ausnahmen gibt es beim Basistarif). Daher kann es durch Vorerkrankungen vorkommen, dass ein Antragssteller von einer PKV abgelehnt wird, oder nur mit einem sehr hohem Risikozuschlag aufgenommen werden würde.

Für bestimmte Personengruppen haben aber einige private Krankenversicherer die sogenannte Öffnungsaktion oder die Öffnungsklausel, wie sie oft auch genannt wird, eingeführt (nicht alle Krankenversicherungsunternehmen nehmen an dieser Öffnungsaktion teil).

Noch ein Hinweis: Dieser Blogbeitrag geht lediglich allgemein, nur auf ausgewählte Inhalte, und keinesfalls vollständig auf die Regelungen der Öffnungsaktion ein. Einen Überblick über die eventuellen Möglichkeiten, welche die Öffnungsaktion für Ihre individuelle Situation ggf. bietet, kann nur in einem persönlichen und individuellen Beratungsprozess erfasst und erörtert werden.

Sollten Sie daher in Erwägung ziehen die Öffnungsaktion für sich nutzen zu wollen, so lassen Sie sich vorab umfassend über alle Vor- als auch Nachteile von professioneller Stelle beraten.

Gehört der Antragssteller zum teilnahmeberechtigten Personenkreis der Öffnungsaktion und werden die vorgegebenen Fristen und diverse weitere Regeln bzw. Voraussetzungen eingehalten, wird die Person zu folgenden erleichterten Bedingungen in eine beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung aufgenommen:

Bei Nutzung der Öffnungsaktion darf kein Antragssteller aufgrund diverser Erkrankungen abgelehnt werden. Es dürfen keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden und Risikozuschläge nur maximal 30% des tariflichen Beitrags betragen.

Bietet die dementsprechende Beihilfeverordnung auch Kostenerstattung für Wahlleistungen (z.B. Chefarzt, Zweibettzimmer im Krankenhaus), so können unter Umständen auch Wahlleistungen durch die erleichterten Bedingungen der Öffnungsklausel Bestandteil des Versicherungsschutzes werden.

Umfasst jedoch die Beihilfe nur die allgemeinen Krankenhausleistungen ohne diese Wahlleistungen, so beziehen sich auch die Öffnungsaktionen auf einen Versicherungsschutz ohne Wahlleistungen.

Jedoch gilt diese Öffnungsaktion nicht für Beihilfeergänzungstarife (das sind Tarife die einige Lücken der Beihilfe teilweise abdecken) oder anderweitige Zusatztarife wie beispielsweise Pflegeergänzungstarife. Hier können die Versicherer die Annahme nach wie vor verweigern.

Wichtig zu wissen: Die sogenannte Öffnungsaktion ist kein Gesetz. Die Regelungen dazu sind in einer Broschüre des Verbandes der privaten Krankenversicherung zusammengefasst. Zuletzt wurde diese im Januar 2019 aktualisiert.

Bereits in den vorherigen Neuauflagen der  Broschüre wurden einige Unklarheiten der Vorgängerversionen, die von den verschiedenen Privaten Krankenversicherungen teilweise unterschiedliche interpretiert wurden klarer formuliert.

Ein Beispiel hierfür wäre die Klarstellung wie die Versicherer verfahren, wenn bereits ein Antrag bei einem Unternehmen ohne Verweis auf die Öffnungsaktion gestellt wurde, aber der Vertrag nicht zustande kam.

Trotz alledem gibt es meines Erachtens an einigen Stellen immer noch Interpretationsspielräume, auf die ich allerdings in diesem Blogbeitrag nicht näher eingehen werde…

 

Wer kann denn die Öffnungsaktion für sich nutzen?

In der neuen Öffnungsbroschüre von Januar 2019 werden einige Personenkreise aufgezählt, die an der vereinfachten Aufnahme in eine PKV teilnehmen können. Hier ein kurzer Auszug daraus (keine abschließende Aufzählung):

Zum teilnehmenden Personenkreis zählen unter anderem Beamtenanfänger mit Anspruch auf Beihilfe nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder eines Landes, und zwar Beamte auf Probe (auch wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf vorausgegangen ist, während dessen eine Versicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestand);

und u.a. auch Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, wenn kein Dienstverhältnis auf Probe vorangegangen ist;

In der Pressemitteilung des PKV-Verbands vom 24.01.2019 wurde mit der Broschüre zur Öffnungsaktion nun auch der Personenkreis der Beamten auf Widerruf mit aufgenommen.

Für den Personenkreis der Beamtenanfänger, die im Rahmen der Öffnungsaktionen in die Private Krankenversicherung aufgenommen werden können, gilt eine Frist von 6 Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung. Innerhalb dieser Frist muss ein Antrag beim Versicherungsunternehmen eingehen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses. Für andere Personengruppen gelten andere Regeln.

 

Hier gibt es auch heute noch bei den Versicherern unterschiedliche Auffassungen, wann denn die Frist genau beginnt…mit Ausstellung der Verbeamtungsurkunde oder mit Dienstantritt, bzw. Übergabe der Urkunde? Wie gesagt sehen das manche Versicherer zur Zeit noch unterschiedlich.

Desweiteren gibt es unter gewissen Voraussetzungen auch für berücksichtigungsfähige Angehörige die Möglichkeit an der Öffnungsaktion teilzunehmen. Hier gelten teilweise andere Regeln und Fristen…

 

…man erkennt schnell, dass es sich hierbei um ein sehr umfangreiches Thema handelt…gerade bei der Öffnungsaktion sollte man genauestens auf die Inhalte und verschiedenen Regelungen achten. Hierbei gibt es noch viele weitere Punkte die beleuchtet werden müssen. Hier ein paar Beispiele:

 

  • Welche Leistungen bzw. Tarife bietet der Versicherer überhaupt im Rahmen der Öffnungsaktion an?
  • Versichert das Unternehmen auch Zusatzbausteine wie Krankenhaustagegeld?
  • Wie regelt der Versicherer eigentlich die Nachversicherung einer Krankentagegeldversicherung bei Wegfall der Beihilfe und weiterer Versicherung in der PKV, zum Beispiel als Freiberufler?
  • Sind im fehlenden Beihilfeergänzungstarif wichtige Leistungen integriert, die die Haupttarife nicht versichert haben?

…und vieles weitere mehr…Daher sollten Sie sich vor einem Entschluss für oder gegen die Öffnungsaktion von einem Fachmann beraten lassen und alle Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Drigend zu empfehlen ist auch die offizielle Broschüre des PKV-Verbands „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung“ intensiv zu studieren.

 

Hinweis: Der PKV-Verband hat eine SONDERÖFFNUNGSAKTION für einige Beamte gestartet.  Diese läuft zwischen dem 01.10.2020 bis 31.03.2021. Mehr Informationen erhalten Sie HIER.